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Doppelhaus zu verkaufen in Gandia, Valencia

  • 200.000 €
  • 201 m2
  • 3
  • 2

200.000 € Ref. 8765927

Immobilien
Ref. 8765927
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Doppelhaus zu verkaufen in Gandia, Valencia

  • 201 m2
  • 3
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Beschreibung

Immobilienlisting-Nummer ist EXC-CL-00613-0001.
Dies ist eine 201 m2 große, freistehende Villa zum Verkauf, gelegen in Avenida de la Mar 253, Gandia, Valencia, Spanien.

Der angegebene Preis ist der Nettopreis; zusätzlich fallen Notar- und Grundbuchgebühren sowie Steuern an.
Die Steuern für diese freistehende Villa sollten 10% betragen, aber wenn der Steu­erbescheid höher ist als der Kaufpreis, zu dem Sie kaufen, dann werden die Steuern höher ausfallen, da sie auf 10% des höheren Wertes erhoben werden.

Diese freistehende Villa hat Folgendes.
Schlafzimmer: 3.
Badezimmer: 2.
Parkplatz, sofern vorhanden: 1
Energierating: X. Falls X, dann konnte die Immobilie nicht betreten werden oder sie ist befreit.
Katasterreferenz für Steuern: 5591411YJ4159S0002ZX.

VPO = Nein.
Diese Immobilie ist für investierende Kundinnen und Kunden bestimmt, aufgrund Folgendem:

Die Immobilie wurde vom Verkäufer durch ein Gerichtsverfahren (Bankrott oder Hypothek) erworben, hat jedoch noch keinen Besitz ergriffen. Die Immobilie wird übertragen, ohne dass dem Verkäufer der aktuelle Zustand der Bewirtschaftung, Belegung, Vermietung, Versorgung und Dienstleistungen bekannt ist.

Die Immobilie wird übertragen:
(i) Als ein bestimmter Körper und zu pauschalem Preis.
(ii) Als Ganzes, unteilbar.
(iii) Im Grundbuch- und Katasterzustand, in dem sie sich befindet.
(iv) Im physischen Zustand, in Bezug auf Eigenschaften, rechtlich, städtisch, verwaltungstechnisch, genehmigungs- und schutzrechtlich, Erhaltung und Reinigung, in dem sie sich befindet.
(v) Auf dem neuesten Stand bezüglich der Ausgaben und Steuern, die gesetzlich dem Verkäufer zustehen.
(vi) Ohne Versorgung mit Dienstleistungen und Lieferungen.

Der Käufer übernimmt:
(i) Die physische Situation und den Erhaltungszustand.
(ii) Die städtische Situation.
(iii) Die Diskrepanzen zwischen der physischen Realität und der Registrierung bzw. katastermäßigen Realität oder in der Kapazität der Immobilie.
(iv) Die Angemessenheit der Registrierung und des Katsters der Immobilie.
(v) Die Verfahren, die die Erlangung des gerichtlichen Besitzes der Immobilie beinhalten.

Der Eigentümer haftet nicht für:
(i) Den Reparaturzustand.
(ii) Alle sichtbaren oder offensichtlichen Mängel.
(iii) Die Legalisierung des Grundbuchs oder Kataster.
(iv) Jegliche Diskrepanzen in der Kapazität, die bestehen könnten.
(v) Die Verantwortung für die Beschaffung der Bewohnbarkeitsbescheinigung der Immobilie, außer in der autonomen Gemeinschaft, in der sich die Immobilie befindet, deren Ausstellung Pflicht ist.
(vi) Jegliche Kosten, Ausgaben, Gebühren, Tarife oder Steuern, die aus dem Obigen entstehen können. Steht zum Zeitpunkt des Verkaufs der Eigentümerin oder des Eigentümers eine rechtliche Berufung der Besetzung aus, kann der Käufer in diese Forderung subrogiert werden und kann keinen Betrag vom Eigentümer aufgrund dessen geltend machen, mit Ausnahme der Anwalts- und Rechtsanwaltsgebühren, die bis zum Datum der Übertragung entstanden sind und die in jedem Fall Aufgabe des Käufers sind. Steht zum Zeitpunkt des Verkaufs eine strafrechtliche Beschwerde des Eigentümers vor, die anhängig ist, wird dem Gericht der Verkauf gemeldet und der Eigentümer wird aus dem Verfahren als Privatankläger entfernt.

Der Besetzungszustand und/oder die Hindernisse, die eine uneingeschränkte Besichtigung der Immobilie durch Techniker verhindern würden, würden:
(i) Ihre offizielle Bewertung gemäß ECO/805/2003 vom 27. März verhindern, so dass die Immobilie, solange die Besetzungsituation besteht, nicht hypothekarisch belastet werden könnte; folglich könnte eine Finanzierung für Hypotheken auf dieser Art von Immobilie nicht etabliert werden, deren Erwerb die Gewährung einer anderen Art von Garantien im Falle einer Finanzierung erfordern würde.
(ii) Die Erlangung des Energieeffizienz-Zertifikats durch den Eigentümer verhindern. Der Verkaufspreis dieser Immobilie wurde auf Grundlage der oben genannten Umstände festgelegt, die zu einem niedrigeren Wert geführt haben, und der vom Käufer bei der formalen Übertragung der Immobilie ausdrücklich akzeptiert werden muss.

Es wird empfohlen, dass der Käufer professionelle und juristische Beratung einholt, bevor eine Kaufentscheidung getroffen wird.

Lage

Gandia, Valencia Standort wurde zur Verfügung gestellt

Eigenschaften

  • Doppelhaus
  • Schlafzimmer: 3
  • Badezimmer: 2
  • Wohnfläche: 201 m2
  • Energieeffizienzklasse: in Bearbeitung

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