65.300 €
Apartment zu verkaufen in Daimús, Valencia
- 50 m2
- 2
- 1
Beschreibung
Eigenschaftslisting-Nummer ist exc-cs-00917-0001.
Dies ist eine 50m2 große nicht beurkundete Wohnung 260m vom Strand zum Verkauf, gelegen in Avinguda Roger de Lauria, Playa de Daimus, Spanien. 1. Etage ohne Aufzug.
Der angezeigte Preis ist der Netttpreis; zusätzlich fallen Notar- und Grundbuchgebühren sowie Steuern an.
Die Steuern auf diese nicht beurkundete Wohnung 260m vom Strand sollten 10% betragen, aber wenn der steuerliche Wert durch das Finanzamt höher ist als der Preis, zu dem Sie kaufen, dann werden die Steuern höher sein, da sie 10% des höheren Wertes auf Sie anwenden.
Diese spezielle nicht beurkundete Wohnung 260m vom Strand hat Folgendes.
Schlafzimmer: 2.
Badezimmer: 1.
Parkplätze, falls zutreffend:
Energieausweis: X. Wenn X, dann konnte die Immobilie nicht betreten werden oder sie ist ausgenommen.
Katasterreferenz für Steuern: 7383801yj4178s0002fd.
VPO=nein.
Diese Immobilie richtet sich an Investoren, aufgrund Folgendem:
Die Immobilie wurde durch ein Gerichtsverfahren (Insolvenz oder Hypothek) vom Verkäufer erworben, der noch keinen Besitz davon übernommen hat. Die Immobilie wird übertragen, ohne dass der Verkäufer über ihren aktuellen Zustand der Instandhaltung, oder ihren Besetzungs-, Vermietungs-, Versorgungs- und Lieferstatus informiert ist.
Die Immobilie wird übertragen:
(i) Als ein bestimmter Körper und zu einem Pauschalpreis.
(ii) Als Ganzes, unteilbar.
(iii) In dem im Grundbuch und Kataster bestehenden Zustand.
(iv) In dem physischen Zustand, Qualitäten, rechtlich, urban, administrativ, Genehmigungen, Denkmalschutz, Erhaltung und Reinigung, in dem sie sich befindet.
(v) Auf dem neuesten Stand mit Ausgaben und Steuern, die gesetzlich dem Verkäufer entsprechen.
(vi) Ohne Bereitstellung von Dienstleistungen und Lieferungen.
Der Käufer wird übernehmen:
(i) Die physische Situation und den Zustand der Instandhaltung.
(ii) Die städtische Situation.
(iii) Unstimmigkeiten zwischen der physischen Realität und der Realität im Grundbuch und Kataster bzw. in der Kapazität der Immobilie.
(iv) Die Angemessenheit der Grundbuch- und Katasterlage der Immobilie.
(v) Die Verfahren, die die Erlangung gerichtlichen Besitzes der Immobilie nach sich ziehen.
Der Eigentümer haftet nicht für:
(i) Den Instandhaltungszustand.
(ii) Jegliche sichtbaren oder offensichtlichen Mängel.
(iii) Die Regularisierung des Grundbuchs oder Kataster.
(iv) Jegliche Abweichungen in der Kapazität, die bestehen könnten.
(v) Die Verantwortung für die Beschaffung der Bewohnbarkeitsbescheinigung der Immobilie, sofern in der autonomen Gemeinschaft, in der sich die Immobilie befindet, deren Ausstellung gesetzlich vorgeschrieben ist.
(vi) Jegliche Kosten, Ausgaben, Gebühren, Tarife oder Steuern, die sich daraus ergeben könnten. Wenn zum Verkaufsdatum der Eigentümer eine rechtliche Besetzungsklage eingereicht hat, kann der Käufer in diese Klage subrogieren und darf dem Eigentümer infolgedessen keinen Betrag verlangen, außer den Anwalts- und Solicitor-Gebühren, die bis zum Datum der Übertragung entstanden sind, welche in jedem Fall vom Käufer getragen werden. Wenn zum Verkaufsdatum der Eigentümer eine strafrechtliche Beschwerde eingereicht hat, die noch läuft, wird dem Gericht der Verkauf mitgeteilt, und der Eigentümer wird aus dem Verfahren als Privatankläger entfernt.
Der Zustand der Besetzung und/oder Hindernisse, die es dem Technikerteam freier Besichtigung der Immobilie zu verwehren, würden:
(i) Die offizielle Schätzung gemäß Anordnung ECO/805/2003 vom 27. März verhindern, so dass die Immobilie, solange die Besetzungsverhältnisse fortbestehen, nicht hypothekierbar wäre; folglich könnte keine Hypothek auf diese Art von Immobilie aufgenommen werden, der Erwerb derer würde die Gewährung einer anderen Art von Garantien im Falle einer Finanzierungsanfrage erfordern.
(ii) Dem Eigentümer die Erlangung des Energieeffizienz-Zertifikats ermöglichen. Der Verkaufspreis dieser Immobilie wurde basierend auf den obigen Umständen festgelegt, die zu einem niedrigeren Wert geführt haben, und der vom Käufer ausdrücklich bei der Formalisierung der Übertragung der Immobilie akzeptiert werden muss.
Es wird empfohlen, dass der Käufer eine fachliche und rechtliche Beratung einholt, bevor er eine Kaufentscheidung trifft.
Eigenschaften
- Apartment
- Schlafzimmer: 2
- Badezimmer: 1
- Wohnfläche: 50 m2
- Energieeffizienzklasse: in Bearbeitung