108.000 €
Firma/Unternehmen zu verkaufen in Córdoba Stadt, Córdoba
- 240 m2
- 180 m2
Beschreibung
Einmalige Gelegenheit, eine Industriehalle im Gebiet La Torrecilla, Córdoba, zu erwerben. Diese Immobilie zeichnet sich durch ihre hervorragende Lage an der Hauptachse des Gewerbegebiets Amargacena aus, die einen leichten Zugang und optimale Sichtbarkeit von den wichtigsten Verkehrswegen garantiert. Mit einer gesamten gebaut Fläche von 220 m2 und einer nutzbaren Fläche von 180 m2 bietet diese Halle ausreichend Platz für mehrere industrielle oder logistische Nutzungen. Ihre südwestliche Ausrichtung sorgt für natürliches Licht über einen Großteil des Tages, was das Arbeitsklima im Inneren begünstigt. Außerdem befindet sie sich in gutem Allgemeinzustand, mit allen Installationen funktionsfähig und sofort nutzbar, ohne dass größere Renovierungsarbeiten erforderlich sind. Aufgrund ihrer strategischen Lage in der Nähe der Hauptautobahn, die Córdoba mit anderen bedeutenden Städten verbindet – und dank des stetigen Fahrzeugflusses – stellt diese Immobilie nicht nur einen idealen Betriebsstandort, sondern auch eine sichere Investition im heutigen Immobilienmarkt dar.
Transparenzklausel und Kostenaufschlüsselung (Gesetz 10/2025)
KAUFpreis + KOSTEN
Unter Beachtung der Informationspflichten gemäß Gesetz 10/2025 vom 28. Dezember über Kundendienstleistungen und Transparenz sowie geltender branchenspezifischer Vorschriften wird angegeben, dass der angegebene Preis die mit dem Erwerb verbundenen Kosten und Steuern nicht einschließt, welche wie folgt aufgeschlüsselt werden:
Provision der Käuferagentur: 2 % des endgültigen Verkaufspreises zuzüglich 21 % Mehrwertsteuer (mindestens 3.500 € zuzüglich 21 % Mehrwertsteuer).
Grunderwerbsteuer (ITP): Der darauf anzuwendende Steuersatz richtet sich nach dem geltenden Satz der autonomen Gemeinschaft Andalusien (in der Regel 7 %, vorbehaltlich reduzierter Sätze von 3,5 %, 1,2 % oder 1 %, anwendbar je nach persönlicher Situation des Käufers oder den Merkmalen der Immobilie). Die Steuer bemisst sich am Referenzwert der Katasterstelle oder dem Verkaufspreis, je nachdem, welcher höher ist.
Notarkosten: Die Notarkosten werden gemäß der offiziellen Honorarordnung geregelt im Anhang I des Königlichen Dekrets 1426/1989 vom 17. November, durch das die Notarordnung genehmigt wird.
Grundbuchgebühren: Die Eintragung ins Grundbuch wird gemäß der offiziellen Gebührenordnung im ANHANG I des Königlichen Dekrets 1427/1989 vom 17. November, durch das die Notarordnung genehmigt wird, berechnet.
Verwaltungsgebühren (Verwaltung): Die Gebühren für die administrative Abwicklung, Steuerabführung und Grundbucheintragung belaufen sich auf ca. [600] € (inkl. MwSt).
Eigenschaften
- Firma/Unternehmen
- Wohnfläche: 240 m2
- Grundstück: 180 m2
- Energieausweis (Verbrauch): G
- Energieausweis (Emissionen): G