75.000 €
Bauplatz zu verkaufen in Cozvijar, Villamena, Granada
- 452 m2
Beschreibung
Wir Presenten dieses außergewöhnliche städtische Baugrundstück, gelegen im bezaubernden Dorf Cozvijar, einen Ort, der natürliche Schönheit mit der typischen Ruhe Andalusiens verbindet. Mit einer Gesamtfläche von 452 Quadratmetern bietet diese Immobilie vielfältige Möglichkeiten, dein ideales Projekt zu entwickeln, sei es als familienwohnsitz oder als strategische Investition. Die Lage ist unschlagbar, von beeindruckenden Berglandschaften umgeben und nur wenige Minuten vom städtischen Trubel entfernt, ohne dieses friedliche Ambiente des südspanischen Südens zu verlieren. Dies ist eine einzigartige Gelegenheit für diejenigen, die ihr Traumhaus unter der andalusischen Sonne bauen möchten, oder die in Immobilien mit hohem Potenzial investieren wollen. Verpasse nicht die Gelegenheit, dieses prächtige Grundstück für nur 95.000 Euro zu erwerben.
Transparenzklausel und Kostenaufschlüsselung (Ley 10/2025)
KAUFPRYS + KOSTEN
In Erfüllung der Informationspflichten gemäß dem Gesetz 10/2025 vom 28. Dezember über Kundendienstleistungen und Transparenz sowie gemäß der geltenden Sektornormung wird angegeben, dass der angegebene Preis nicht die mit dem Erwerb verbundenen Kosten und Steuern umfasst, die nachfolgend aufgeschlüsselt sind:
Maklergebühren des Käufers: 2 % des endgültigen Verkaufspreises zuzüglich 21 % Mehrwertsteuer (mit einer Mindestsumme von 3.500 € zzgl. 21 % Mehrwertsteuer).
Steuern auf Eigentumsübertragungen (ITP): Es wird der in der Autonomen Gemeinschaft Andalusien geltende Steuersatz angewendet (in der Regel 7 %, vorbehaltlich reduzierter Sätze von 3,5 %, 1,2 % oder 1 %, die je nach persönlichen Umständen des Käufers oder den Eigenschaften der Immobilie gelten). Die Steuer wird auf Basis des Referenzwertes der Katasterbehörde oder des Verkaufspreises erhoben, je nachdem welcher Betrag höher ist.
Notargebühren: Die Notargebühren werden gemäß dem offiziellen Tarif geregelt in Anhang I des Königlichen Dekrets 1426/1989 vom 17. November, mit dem der Notargehalt genehmigt wird.
Grundbuchgebühren: Die Eintragung ins Grundbuch wird gemäß dem offiziellen Tarif in Anhang I des Königlichen Dekrets 1427/1989 vom 17. November, mit dem der Notarentarif genehmigt wird, berechnet.
Verwaltungsgebühren (Notariatsgebühren, Bürokratie): Die Gebühren für die administrative Abwicklung, Steuerabrechnung und Grundbucheintragung belaufen sich auf ca. [600] € (inkl. MwSt.).
Für ausführliche Informationen über das Funktionieren, die Steuersätze und Boni des ITP in Andalusien, können Sie die Seite besuchen:
Eigenschaften
- Bauplatz
- Grundstück: 452 m2
- Energieausweis (Verbrauch): G
- Energieausweis (Emissionen): G