380.000 €
Wohnung zu verkaufen in Córdoba Stadt, Córdoba
- 120 m2
- 3
- 2
Beschreibung
Wunderschöne Wohnung in Nuevo Zoco, an der Hauptstraße, befindet sich in einer der besten Gegenden von Córdoba, umgeben von Parks, großen Flächen und allen notwendigen Dienstleistungen.
Wohnung in einer Wohnanlage mit Schwimmbad, Spielbereichen und Padelplatz, wir gelangen über unseren sehr großen eigenen Innenhof mit viel Platz zum Genießen hinein, und von dort finden wir unsere Eingangstür, die uns Zugang zur Wohnung gibt, wo wir den Flur antreffen, der den Tagesbereich mit einem separaten Wohnzimmer und Blick auf unseren Innenhof sowie einer großen, möblierten separaten Küche trennt.
Im Nachtbereich finden wir drei geräumige Schlafzimmer mit Blick auf die Straße, alle mit Einbauschränken, und eines davon mit Ankleidezimmer, wir haben zwei komplette Badezimmer, eines davon en suite.
Transparenzklausel und Kostenaufstellung (Gesetz 10/2025)
Verkaufspreis + Kosten
In Übereinstimmung mit den Informationspflichten gemäß dem Gesetz 10/2025 vom 28. Dezember über Kundenservice und Transparenz sowie den geltenden sektorspezifischen Vorschriften wird darauf hingewiesen, dass der angegebene Preis die mit dem Erwerb verbundenen Kosten und Steuern nicht enthält, die wie folgt aufgeschlüsselt werden:
Käuferprovision: 2 % des endgültigen Verkaufspreises zuzüglich 21 % Mehrwertsteuer (mindestens 3.500 € zuzüglich 21 % Mehrwertsteuer).
Steuer auf Vermögensübertragungen (ITP): Der geltende Steuersatz in der autonomen Gemeinschaft Andalusien wird angewendet (in der Regel 7 %, unbeschadet reduzierter Sätze von 3,5 %, 1,2 % oder 1 %, die je nach persönlichen Umständen des Käufers oder den Eigenschaften der Immobilie anwendbar sind). Die Steuer wird auf den Katasterreferenzwert oder den Verkaufspreis erhoben, je nachdem, welcher höher ist.
Notarkosten: Die Notargebühren werden gemäß der offiziellen Gebührenordnung berechnet, die im Anhang I des Königlichen Dekrets 1426/1989 vom 17. November genehmigt wurde, das die Notargebührenordnung genehmigt.
Grundbuchkosten: Die Eintragung im Grundbuch wird gemäß der offiziellen Gebührenordnung in Anhang I des Königlichen Dekrets 1427/1989 vom 17. November, das die Notargebührenordnung genehmigt, in Rechnung gestellt.
Verwaltungskosten (Verwaltung): Die Gebühren für die administrative Abwicklung, Steuerveranlagung und Grundbucheintragung belaufen sich auf [ca. 600 €] (inkl. MwSt.).
Eigenschaften
- Wohnung
- Schlafzimmer: 3
- Badezimmer: 2
- Wohnfläche: 120 m2
- Energieausweis (Verbrauch): C
- Energieausweis (Emissionen): B