1.400 € / Monat
Bungalow zu vermieten in San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria
- 50 m2
- 2
- 1
Beschreibung
Wir präsentieren Ihnen diesen prächtigen Bungalow zur Miete, gelegen in einer der ruhigsten und begehrtesten Gegenden des internationalen Golfplatzes von Maspalomas.
In einer exklusiven, privaten Anlage, die für ihre erstklassigen Einrichtungen bekannt ist, bietet dieses Anwesen die perfekte Kombination aus Komfort, Privatsphäre und dem außergewöhnlichen Klima Süd-Gran Canarias: ein Gemeinschaftspool, ein Solarium und wunderschön angelegte Gärten.
Verfügbar für die Wintersaison (Oktober bis Mai 2027). Ideal für maximal 2 bis 3 Personen. Haustiere sind nicht erlaubt. Wasser und Strom sind bis zu einem Betrag von 60 € inklusive.
Große private Terrasse mit Garten, ein großzügiger Außenbereich, perfekt zum Essen im Freien, Entspannen oder Sonnenbaden. Wohnzimmer mit integrierter Küche; offener Wohnbereich, komplett möbliert und mit allen Geräten für einen komfortablen Aufenthalt ausgestattet. Gemütliches Hauptschlafzimmer mit Einbauschränken. Zweites funktionales, gut ausgestattetes Schlafzimmer und ein modernes Badezimmer.
Umgeben von Grünflächen, einem Radweg und direkt neben dem Golfplatz von Maspalomas. Nur wenige Autominuten oder kurze Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln von den Dünen, dem Strand von Meloneras, Supermärkten und Einkaufsmöglichkeiten entfernt.
Besichtigungen: Alle Interessenten müssen vor der Besichtigung einen gültigen Ausweis (z. B. Personalausweis, Aufenthaltskarte oder Reisepass) vorlegen. Beim Betreten des Objekts ist außerdem eine Eintragung in ein Besucherbuch erforderlich.
Zur Reservierung des Objekts ist eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete zu hinterlegen. Diese wird innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist nach Übergabe des Objekts an den Eigentümer zurückerstattet, sofern sich das Objekt im gleichen Zustand wie bei der Übergabe befindet und die Bedingungen des Mietvertrags erfüllt sind.
Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen wurde am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet. Es trat am Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE), dem 26. Mai 2023, in Kraft. Artikel 20 Absatz 1 legt fest, dass die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Vertragsabwicklung vom Vermieter zu tragen sind.
Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge für andere Nutzungen als Wohnzwecke, wie z. B. Gewerbeflächen, oder für Saisonmietverträge. In diesen Fällen trägt der Mieter die Maklergebühren sowie die entsprechende IGIC (Allgemeine indirekte Steuer der Kanarischen Inseln).
Die Angaben zum Objekt können Fehler enthalten und unbeabsichtigten Änderungen unterliegen.
Eigenschaften
- Bungalow
- Schlafzimmer: 2
- Badezimmer: 1
- Wohnfläche: 50 m2
- Energieausweis (Verbrauch): G
- Energieausweis (Emissionen): G