950 € / Monat
Apartment zu vermieten in Patalavaca, Mogán, Gran Canaria
- 36 m2
- 1
- 1
- 42 m2
Beschreibung
Genießen Sie die Ruhe und das hervorragende Klima im Süden von Gran Canaria in diesem gemütlichen Apartment. Die Immobilie befindet sich in einer gepflegten Wohnanlage in Patalavaca und bietet einen Aufzug für zusätzlichen Komfort sowie einen fantastischen Gemeinschaftspool, der ideal zum Entspannen und Sonnenbaden ist.
SAISONVERMIETUNG. VERFÜGBAR FÜR AUFENTHALTE VON MINDESTENS 6 BIS MAXIMAL 11 MONATEN. AUSSCHLIESSLICH FÜR BEGRÜNDETE ZEITWEILIGE AUFENTHALTE (LÄNGERER URLAUB, HOME-OFFICE, GESUNDHEITLICHE GRÜNDE USW.). KEINE VERMIETUNG ALS DAUERWOHNSITZ.
Maximal 2 Personen. Haustiere sind nicht gestattet. Die Kosten für Wasser, Strom und Internet (WLAN) sind im Preis inbegriffen.
Terrasse (ideal, um die frische Luft und das gute Wetter zu genießen), helles Wohnzimmer, ausgestattete Küche, ein separates Schlafzimmer und ein Badezimmer.
Alle Annehmlichkeiten in unmittelbarer Nähe: Supermärkte, Restaurants direkt am Meer, Apotheken und öffentliche Verkehrsmittel. Nur zwei Gehminuten vom Strand von Patalavaca entfernt.
Nachweis der finanziellen Bonität erforderlich (entsprechende Unterlagen werden vor Vertragsabschluss angefordert).
Besichtigungen: Interessenten müssen vor der Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, NIE oder Reisepass) vorlegen. Zudem ist beim Betreten der Immobilie die Unterzeichnung eines Besichtigungsprotokolls erforderlich.
Für die Reservierung der Immobilie ist die Zahlung einer Kaution in Höhe einer Monatsmiete erforderlich (Rückzahlung gemäß gesetzlicher Fristen nach Rückgabe der Wohnung an den Eigentümer, sofern sich die Wohnung in demselben Zustand befindet wie bei Übergabe an den Mieter und die Vertragsbedingungen eingehalten wurden). Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnraum wurde am 27. April 2023 vom Abgeordnetenhaus und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet. Es trat am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt (BOE), dem 26. Mai 2023, in Kraft. Artikel 20, Absatz 1, legt fest, dass die Kosten für die Immobilienverwaltung sowie für den Vertragsabschluss vom Vermieter zu tragen sind.
Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge, die nicht Wohnzwecken dienen (z. B. für Geschäftsräume), sowie nicht für Saisonmietverträge. In diesen Fällen trägt der Mieter die Kosten für die Maklergebühren sowie die entsprechende Steuer (IGIC).
Die Angaben zur Immobilie erfolgen unter Vorbehalt von Irrtümern und unbeabsichtigten Änderungen.
Eigenschaften
- Apartment
- Schlafzimmer: 1
- Badezimmer: 1
- Wohnfläche: 36 m2
- Grundstück: 42 m2
- Etagennummer: 2
- Energieausweis (Verbrauch): G
- Energieausweis (Emissionen): G