1.000 € / Monat
Bungalow zu vermieten in Sonneland, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria
- 40 m2
- 2
- 1
Beschreibung
WINTERSAISON VON DEZEMBER 2025 BIS APRIL 2026, MIT EINER MINDESTMIETDAUER VON 3 MONATEN UND EINER HÖCHSTMIETDAUER VON 5 MONATEN
Schöner Bungalow in einer sehr gepflegten Anlage mit großen Gemeinschaftsbereichen und einem guten Parkplatz außerhalb. Leicht zugänglich für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Das Innere des Bungalows ist in ein Hauptschlafzimmer mit zwei Einzelbetten, ein zusätzliches Schlafzimmer mit Etagenbett, ein Badezimmer mit Dusche und eine Wohnküche aufgeteilt. Draußen können Sie eine große Terrasse mit Blick auf den Gemeinschaftspool genießen.
Keine Haustiere erlaubt. Wasser- und Stromkosten sind bis zu 50 € im Preis inbegriffen und es gibt internationale Kanäle.
Das Hotel liegt in einer ruhigen Gegend, 2 km vom Einkaufszentrum El Tablero und nur 3 km vom Leuchtturm von Maspalomas entfernt.
In der Nähe aller Dienstleistungen wie Bushaltestelle, Taxis, Supermärkte, Restaurants...
Besichtigung der Immobilie: Alle Interessenten für eine Besichtigung der Immobilie müssen vor der Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument wie DNI, NIE oder Reisepass vorlegen. Darüber hinaus müssen Sie beim Betreten des Grundstücks ein Besucherblatt unterschreiben.
Um die Immobilie zu reservieren, ist eine Anzahlung in Höhe einer Monatsmiete als Kaution erforderlich (die innerhalb der gesetzlichen Fristen nach Übergabe der Immobilie an den Eigentümer zurückzuzahlen ist, vorausgesetzt, dass sich die Immobilie im selben Zustand befindet wie bei der Übergabe an den Mieter und dass die Bedingungen des Mietvertrags erfüllt sind).
Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen wurde am 27. April 2023 im Kongress und am 18. Mai 2023 im Senat verabschiedet. Es trat am Tag nach seiner Veröffentlichung im BOE, am 26. Mai 2023, in Kraft. Artikel 20 in Abschnitt 1 legt fest, dass die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Kosten für die Vertragsformalisierung vom Vermieter getragen werden.
Diese Regelung GILT NICHT für Mietverträge, die nicht zu Wohnzwecken dienen, wie etwa für Gewerberäume, oder für Saisonmietverträge. In diesen Fällen ist der Mieter derjenige, der die Zahlung der Agenturgebühren zusammen mit der entsprechenden IGIC übernimmt.
Bei den Objektinformationen kann es zu möglichen Irrtümern und unfreiwilligen Änderungen kommen.
Eigenschaften
- Bungalow
- Schlafzimmer: 2
- Badezimmer: 1
- Wohnfläche: 40 m2
- Energieausweis (Verbrauch): G
- Energieausweis (Emissionen): G