950 € / Monat
Apartment zu vermieten in Mogán, Gran Canaria
- 45 m2
- 1
- 1
Beschreibung
Unsere Agentur bietet Ihnen eine wunderschöne Ferienwohnung mit Aussicht in einer exklusiven Anlage in Loma Dos, Arguineguin, zur Miete an. Die Anlage verfügt über ein Solarium, einen Gemeinschaftspool und gepflegte Gärten.
VERFÜGBAR AB 28. FEBRUAR 2026 für Aufenthalte von bis zu 12 Monaten. Wasser und Strom sind im Preis inbegriffen. Alternativ ist die Wohnung auch für 3 Monate (1400 €) und 6 Monate (1200 €) buchbar.
Ein Außenstellplatz kann für zusätzliche 50 € pro Monat angemietet werden. Alle Kosten für Wasser, Strom und Internet sind bis zu 50 € inklusive. Haustiere sind nicht erlaubt. Die Wohnung bietet Platz für maximal 2 Personen.
Die Wohnung befindet sich im obersten Stockwerk und ist über eine Treppe erreichbar. Sie verfügt über eine einladende Terrasse mit Blick auf den Gemeinschaftspool und teilweisem Meerblick, ein helles Wohnzimmer mit großen Fenstern und Klimaanlage, eine Küche, ein Schlafzimmer mit Klimaanlage und ein Badezimmer.
In unmittelbarer Nähe befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, eine Schule, ein Gesundheitszentrum, eine Apotheke und eine Tankstelle. Die Stadt Arguineguin ist nur eine kurze Autofahrt entfernt.
Besichtigungen: Alle Interessenten müssen vor der Besichtigung einen gültigen Ausweis (z. B. Personalausweis, Aufenthaltskarte oder Reisepass) vorlegen. Beim Betreten des Grundstücks ist außerdem eine Eintragung in die Besucherliste erforderlich.
Zur Reservierung des Objekts ist eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete zu hinterlegen. Diese wird innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zurückerstattet, sobald das Objekt an den Eigentümer zurückgegeben wurde, vorausgesetzt, es befindet sich im gleichen Zustand wie bei der Übergabe und die Bedingungen des Mietvertrags wurden erfüllt. Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen wurde am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet. Es trat am Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE), dem 26. Mai 2023, in Kraft. Artikel 20 Absatz 1 legt fest, dass die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Vertragsabwicklung vom Vermieter zu tragen sind.
Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge für andere Nutzungen als Wohnen, wie z. B. Gewerbeflächen, oder für Saisonmietverträge. In diesen Fällen ist der Mieter für die Zahlung der Vermittlungsgebühren sowie der entsprechenden IGIC (Allgemeine indirekte Steuer der Kanarischen Inseln) verantwortlich.
Die Angaben zum Objekt können Fehler enthalten und unbeabsichtigten Änderungen unterliegen.
Eigenschaften
- Apartment
- Schlafzimmer: 1
- Badezimmer: 1
- Wohnfläche: 45 m2
- Energieausweis (Verbrauch): G
- Energieausweis (Emissionen): G