1.050 € / Monat
Apartment zu vermieten in Mogán, Gran Canaria
- 45 m2
- 1
- 1
Beschreibung
Verfügbar für Aufenthalte von bis zu 12 Monaten. Verfügbar für die Wintersaison 2026, 6 Monate, 1200 €. Wasser, Strom und Internet sind im Preis inbegriffen.
Unsere Agentur bietet Ihnen eine wunderschöne Wohnung mit Aussicht in einer exklusiven Anlage in Loma Dos zur Miete an. Die Anlage verfügt über ein Solarium, einen Gemeinschaftspool und gepflegte Gärten.
Zur Wohnung gehört außerdem ein Außenstellplatz für zusätzliche 50 € pro Monat. Alle Kosten für Wasser, Strom und Internet sind im Preis enthalten. Haustiere sind nicht erlaubt, und die Wohnung ist für maximal 2 Personen geeignet.
Die Wohnung befindet sich im obersten Stockwerk und ist über eine Treppe erreichbar. Sie verfügt über eine einladende Terrasse mit Blick auf den Gemeinschaftspool und teilweisem Meerblick, ein helles Wohnzimmer mit großen Fenstern und Klimaanlage, eine Küche, ein Schlafzimmer mit Klimaanlage und ein Badezimmer.
In der Nähe befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, eine Schule, ein Gesundheitszentrum, eine Apotheke und eine Tankstelle. Die Stadt Arguineguin ist nur wenige Autominuten entfernt.
Langzeitmietbedingungen: Arbeitsvertrag (zur Überprüfung der Betriebszugehörigkeit und des unbefristeten Arbeitsverhältnisses) + zwei Monatsmieten Kaution
Besichtigungen: Alle Interessenten müssen vor der Besichtigung einen gültigen Ausweis (z. B. Personalausweis, Aufenthaltskarte oder Reisepass) vorlegen. Sie müssen sich außerdem beim Betreten des Objekts in eine Besucherliste eintragen.
Zur Reservierung des Objekts ist eine Anzahlung in Höhe von zwei Monatsmieten erforderlich. Diese wird innerhalb der gesetzlichen Frist zurückerstattet, nachdem das Objekt an den Eigentümer übergeben wurde, sofern sich der Zustand des Objekts im gleichen Zustand wie bei der Übergabe an den Mieter befindet und die Bedingungen des Mietvertrags erfüllt sind.
Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen wurde am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet. Es trat am Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE), dem 26. Mai 2023, in Kraft. Artikel 20 Absatz 1 legt fest, dass die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Vertragsformalisierung vom Vermieter zu tragen sind.
Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge für andere Nutzungen als Wohnen, wie z. B. Gewerberäume, oder für Saisonmietverträge. In diesen Fällen ist der Mieter für die Zahlung der Vermittlungsgebühren sowie der entsprechenden IGIC (Allgemeine indirekte Steuer der Kanarischen Inseln) verantwortlich.
Die Angaben zum Objekt beruhen auf möglichen Fehlern und unbeabsichtigten Änderungen.
Eigenschaften
- Apartment
- Schlafzimmer: 1
- Badezimmer: 1
- Wohnfläche: 45 m2
- Energieausweis (Verbrauch): G
- Energieausweis (Emissionen): G