1.400 € / Monat
Apartment zu vermieten in Mogán, Gran Canaria
- 78 m2
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Beschreibung
Unsere Agentur bietet Ihnen eine charmante Maisonette-Wohnung in einer ruhigen Wohnanlage unweit des Strandes von Puerto Rico zur Miete an. Die Anlage verfügt über gepflegte Gemeinschaftsbereiche wie einen Pool für Erwachsene und Kinder, ein Solarium, einen Aufzug und eine Garage.
Genießen Sie einen erholsamen Urlaub im Süden von Gran Canaria.
Die Wohnung ist ab sofort für einen Aufenthalt von mindestens 3 und maximal 6 Monaten verfügbar. Sie bietet Platz für bis zu 2 Personen oder eine Familie mit 2 Erwachsenen und Kindern. Haustiere sind nicht erlaubt. Nebenkosten sind nicht im Preis inbegriffen. Ein Parkplatz ist inklusive.
Die Wohnung verfügt über eine gemütliche private Terrasse, ein Wohnzimmer, eine moderne und voll ausgestattete Küche, einen Hauswirtschaftsraum und ein Gäste-WC. Im Obergeschoss befinden sich ein Balkon mit Bergblick, zwei Schlafzimmer und ein Badezimmer. Die Wohnung wurde kürzlich renoviert.
Sie liegt in günstiger Lage in der Nähe von Einkaufsmöglichkeiten wie einem Mercadona-Supermarkt, einem Taxistand, Geschäften, einem Einkaufszentrum, einer Schule und einer Tankstelle. Der Strand ist nur eine kurze Autofahrt entfernt.
Besichtigungen: Alle Interessenten müssen vor der Besichtigung einen gültigen Ausweis (z. B. Personalausweis, Aufenthaltskarte oder Reisepass) vorlegen. Sie müssen sich außerdem beim Betreten des Objekts in ein Besucherbuch eintragen.
Zur Reservierung des Objekts ist eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete erforderlich (diese wird innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zurückerstattet, sobald das Objekt an den Eigentümer zurückgegeben wurde, sofern es sich im gleichen Zustand wie bei der Übergabe an den Mieter befindet und die Bedingungen des Mietvertrags erfüllt sind).
Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen wurde am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet. Es trat am Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE), dem 26. Mai 2023, in Kraft. Artikel 20 Absatz 1 legt fest, dass die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Vertragsabwicklung vom Vermieter zu tragen sind.
Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge für andere Nutzungen als Wohnen, wie z. B. Gewerbeflächen, oder für Saisonmietverträge. In diesen Fällen trägt der Mieter die Maklergebühren sowie die entsprechende IGIC (Allgemeine indirekte Steuer der Kanarischen Inseln).
Die Angaben zum Objekt können Fehler enthalten und unbeabsichtigten Änderungen unterliegen.
Eigenschaften
- Apartment
- Schlafzimmer: 2
- Badezimmer: 2
- Wohnfläche: 78 m2
- Etagennummer: 2
- Energieausweis (Verbrauch): G
- Energieausweis (Emissionen): G