1.450 € / Monat
Apartment zu vermieten in Playa del Cura, Mogán, Gran Canaria
- 45 m2
- 1
- 1
Beschreibung
Unsere Agentur bietet eine Ferienwohnung in einer der umfassendsten Anlagen in Playa del Cura zur Miete an. Die Anlage bietet ein luxuriöses Resort-Erlebnis mit Gemeinschaftsbereichen wie einem großen, beheizten Außenpool, einer Terrasse mit Liegestühlen, einer Poolbar und einem Spielzimmer.
Die Wohnung ist für Langzeitaufenthalte inklusive Wasser und Strom verfügbar. Alternativ kann sie auch für einen Monat für 1590 € inklusive aller Nebenkosten gemietet werden. Die maximale Belegung beträgt zwei Erwachsene. Haustiere sind nicht erlaubt.
Die komplett renovierte Wohnung verfügt über eine Terrasse mit herrlichem Meer- und Gartenblick, ein einladendes Wohnzimmer, eine voll ausgestattete Küche, ein komfortables Schlafzimmer und ein modernes Badezimmer.
In unmittelbarer Nähe befinden sich ein Supermarkt, Bars, Restaurants, ein Taxistand, eine Bushaltestelle und direkt die Strandpromenade.
Besichtigungen: Alle Interessenten müssen vor der Besichtigung einen gültigen Ausweis (Personalausweis, Aufenthaltskarte oder Reisepass) vorlegen. Zusätzlich ist beim Betreten der Wohnung eine Eintragung in ein Besucherbuch erforderlich.
Zur Reservierung des Objekts ist eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete erforderlich (diese wird innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist nach Übergabe des Objekts an den Eigentümer zurückerstattet, sofern sich das Objekt im gleichen Zustand wie bei der Übergabe an den Mieter befindet und die Bedingungen des Mietvertrags erfüllt sind).
Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen wurde am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet. Es trat am Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE), dem 26. Mai 2023, in Kraft. Artikel 20 Absatz 1 legt fest, dass die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Vertragsabwicklung vom Vermieter zu tragen sind.
Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge für andere Nutzungen als Wohnzwecke, wie z. B. Gewerbeflächen, oder für Saisonmietverträge. In diesen Fällen ist der Mieter für die Zahlung der Maklergebühren sowie der entsprechenden IGIC (Kanarische Allgemeine Indirekte Steuer) verantwortlich.
Es besteht die Pflicht zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen für Kurzzeitmietverträge gemäß Königlichem Dekret 1312/2024 vom 23. Dezember, das das Verfahren des Einheitlichen Mietregisters regelt und das Digitale Single Window für Mietverträge einrichtet, sowie der Verordnung VAU/1560/2025 vom 22. Dezember, die das Informationsformular für Kurzzeitmietverträge genehmigt. Gemäß diesen Bestimmungen muss das Informationsformular für Kurzzeitmietverträge, entsprechend der jeweiligen Kategorie und Art des Mietvertrags, jährlich eingereicht werden und Angaben zu den im Vorjahr durchgeführten Aktivitäten enthalten.
Die Angaben zum Objekt basieren auf möglichen Fehlern und unbeabsichtigten Änderungen.
Eigenschaften
- Apartment
- Schlafzimmer: 1
- Badezimmer: 1
- Wohnfläche: 45 m2
- Etagennummer: 1
- Energieausweis (Verbrauch): G
- Energieausweis (Emissionen): G