1.300 € / Monat
Bungalow zu vermieten in Campo Internacional, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria
- 50 m2
- 2
- 1
Beschreibung
Unsere Agentur vermietet einen neu renovierten Bungalow in einer ruhigen Anlage in der Nähe des Einkaufszentrums Faro II.
Verfügbar ab September 2026 für 6–10 Monate. Inklusive Wasser-, Strom- und Internetkosten. Keine Haustiere erlaubt. Es bietet Platz für 3 Personen.
Der Bungalow besteht aus einer Terrasse mit Blick auf den Garten und den Gemeinschaftspool der Anlage, einem geräumigen und hellen Wohnzimmer, einer gut ausgestatteten Küche, einem Schlafzimmer, einem Dachboden im oberen Teil und einem kompletten Badezimmer mit Dusche.
In der Nähe von Servicebereichen wie Supermärkten, Restaurants, Bushaltestellen, Taxis, Einkaufszentren und nur eine kurze Autofahrt vom Strand entfernt.
Besichtigung der Immobilie: Alle Interessenten für eine Besichtigung der Immobilie müssen vor der Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument wie DNI, NIE oder Reisepass vorlegen. Darüber hinaus müssen Sie beim Betreten des Grundstücks ein Besucherblatt unterschreiben.
Zur Reservierung des Objekts ist eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete erforderlich (diese wird innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist nach Übergabe des Objekts an den Eigentümer zurückerstattet, sofern sich das Objekt im gleichen Zustand wie bei der Übergabe an den Mieter befindet und die Bedingungen des Mietvertrags erfüllt sind).
Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen wurde am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet. Es trat am Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE), dem 26. Mai 2023, in Kraft. Artikel 20 Absatz 1 legt fest, dass die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Vertragsabwicklung vom Vermieter zu tragen sind.
Dieses Gesetz gilt nicht für Mietverträge für andere Nutzungen als Wohnzwecke, wie z. B. Gewerbeflächen, oder für Saisonmietverträge. In diesen Fällen ist der Mieter für die Zahlung der Maklergebühren sowie der entsprechenden IGIC (Kanarische Allgemeine Indirekte Steuer) verantwortlich.
Es besteht die Pflicht zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen für Kurzzeitmietverträge gemäß Königlichem Dekret 1312/2024 vom 23. Dezember, das das Verfahren des Einheitlichen Mietregisters regelt und das Digitale Single Window für Mietverträge einrichtet, sowie der Verordnung VAU/1560/2025 vom 22. Dezember, die das Informationsformular für Kurzzeitmietverträge genehmigt. Gemäß diesen Bestimmungen ist das Informationsformular für Kurzzeitmietverträge, das der jeweiligen Kategorie und Art des Mietvertrags entspricht, jährlich einzureichen und enthält Angaben zu den im Vorjahr durchgeführten Aktivitäten.
Die Angaben zum Objekt basieren auf möglichen Fehlern und unbeabsichtigten Änderungen.
Eigenschaften
- Bungalow
- Schlafzimmer: 2
- Badezimmer: 1
- Wohnfläche: 50 m2
- Energieausweis (Verbrauch): G
- Energieausweis (Emissionen): G