850 € / Monat
Apartment zu vermieten in Patalavaca, Mogán, Gran Canaria
- 42 m2
- 1
- 1
Beschreibung
Wir präsentieren dieses fabelhafte Apartment in Patalavaca, das einen spektakulären Blick auf das Meer und die Anfi-Bucht bietet.
Verfügbar zur Anmietung vom 10. April bis Januar 2026 für einen Zeitraum von 6 Monaten.
Es sind maximal 2 Personen erlaubt und Haustiere sind nicht erlaubt.
Wasser- und Stromkosten sind nicht im Preis inbegriffen.
Es ist auf einer Etage verteilt und verfügt über 1 Schlafzimmer mit einem Fenster nach außen; 1 Badezimmer mit Dusche und Waschmaschine sowie eine sehr helle Wohnküche dank der großen Fenster. Es ist eine sehr frische, helle und sehr ruhige Wohnung.
Der Komplex verfügt über einen Gemeinschaftspool, von dem aus Sie eine herrliche Aussicht, Gartenbereiche und Treppen genießen können. Der Zugang erfolgt auch über eine Treppe, die Sie direkt mit dem Strand verbindet.
In der Nähe von Servicebereichen wie Bushaltestellen, Taxis, Supermärkten, Freizeitbereichen, Einkaufszentren, Restaurants und nicht weit vom Golfplatz entfernt.
Die Preise können je nach Mietdauer variieren.
Besichtigungen: Alle Interessenten müssen vor der Besichtigung einen gültigen Ausweis (Personalausweis, Aufenthaltskarte oder Reisepass) vorlegen. Zusätzlich ist beim Betreten der Wohnung eine Eintragung in ein Besucherbuch erforderlich.
Zur Reservierung des Objekts ist eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete erforderlich (diese wird innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist nach Übergabe des Objekts an den Eigentümer zurückerstattet, sofern sich das Objekt im gleichen Zustand wie bei der Übergabe an den Mieter befindet und die Bedingungen des Mietvertrags erfüllt sind).
Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen wurde am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet. Es trat am Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE), dem 26. Mai 2023, in Kraft. Artikel 20 Absatz 1 legt fest, dass die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Vertragsabwicklung vom Vermieter zu tragen sind.
Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge für andere Nutzungen als Wohnzwecke, wie z. B. Gewerbeflächen, oder für Saisonmietverträge. In diesen Fällen ist der Mieter für die Zahlung der Maklergebühren sowie der entsprechenden IGIC (Kanarische Allgemeine Indirekte Steuer) verantwortlich.
Es besteht die Pflicht zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen für Kurzzeitmietverträge gemäß Königlichem Dekret 1312/2024 vom 23. Dezember, das das Verfahren des Einheitlichen Mietregisters regelt und das Digitale Single Window für Mietverträge einrichtet, sowie der Verordnung VAU/1560/2025 vom 22. Dezember, die das Informationsformular für Kurzzeitmietverträge genehmigt. Gemäß diesen Bestimmungen muss das Informationsformular für Kurzzeitmietverträge, entsprechend der jeweiligen Kategorie und Art des Mietvertrags, jährlich eingereicht werden und Angaben zu den im Vorjahr durchgeführten Aktivitäten enthalten.
Die Angaben zum Objekt basieren auf möglichen Fehlern und unbeabsichtigten Änderungen.
Eigenschaften
- Apartment
- Schlafzimmer: 1
- Badezimmer: 1
- Wohnfläche: 42 m2
- Etagennummer: 1
- Energieausweis (Verbrauch): G
- Energieausweis (Emissionen): G