1.000 € / Monat
Apartment zu vermieten in Agüimes, Gran Canaria
- 56 m2
- 2
- 1
Beschreibung
SAISONVERMIETUNG. VERFÜGBAR VOM 1. Oktober 2020 BIS 30. Juni 2027 (SAISONVERTRAG FÜR MAXIMAL 6 MONATE). NICHT FÜR LANGZEITAUFENTHALTE VERFÜGBAR – NICHT ALS HAUPTWOHNSITZ GEEIGNET.
Diese Wohnung ist ideal für alle, die ortsunabhängig arbeiten oder sich in der Ruhe von Arinaga, fernab vom Massentourismus, erholen möchten.
Maximale Belegung: 3 Personen; geeignet für Paare, kleine Familien oder Berufstätige, die ortsunabhängig arbeiten. Strom- und Wasserkosten sind bis zu einem Betrag von 50 €/Monat im Mietpreis enthalten (über diesen Betrag hinausgehende Kosten trägt der Mieter).
Wir bieten eine geräumige und helle Wohnung zur Miete an, nur wenige Schritte vom Strand entfernt und in der Nähe aller Annehmlichkeiten. Die Wohnung befindet sich in einem kleinen, barrierefreien Gebäude.
Die Wohnung verfügt über einen Balkon mit herrlichem Meer- und Sonnenuntergangsblick, einen voll ausgestatteten offenen Wohn- und Küchenbereich, zwei Schlafzimmer (eines davon mit Meerblick) und ein renoviertes Badezimmer. Ein Parkplatz ist im Mietpreis inbegriffen. Auf dem Dach befindet sich außerdem ein Wasch-/Abstellraum.
Die Wohnung liegt an der Avenida de los Pescadores und bietet direkten Zugang zu den Stränden und der Strandpromenade. Arinaga besticht durch ein mildes Klima im Winter, erstklassige Restaurants und alle wichtigen Einrichtungen (Supermärkte, Apotheken, Fitnessstudios) sind in nur 10 Gehminuten erreichbar.
Besichtigungen: Alle Interessenten müssen vor der Besichtigung einen gültigen Ausweis (z. B. Personalausweis, Aufenthaltskarte oder Reisepass) vorlegen und sich beim Betreten des Apartments in ein Besucherbuch eintragen.
Zur Reservierung des Apartments ist eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete erforderlich. Diese wird innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist nach Übergabe des Apartments an den Eigentümer zurückerstattet, sofern sich das Apartment im gleichen Zustand wie bei der Übergabe an den Mieter befindet und die Bedingungen des Mietvertrags erfüllt sind.
Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen wurde am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet. Es trat am Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE), dem 26. Mai 2023, in Kraft. Artikel 20 Absatz 1 legt fest, dass die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Vertragsformalisierung vom Vermieter zu tragen sind. Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge für andere Nutzungen als Wohnen, wie z. B. Gewerberäume, oder für Saisonmietverträge. In diesen Fällen ist der Mieter für die Zahlung der Vermittlungsgebühren sowie der entsprechenden IGIC (Allgemeine indirekte Steuer der Kanarischen Inseln) verantwortlich.
Die Angaben zum Objekt beruhen auf möglichen Fehlern und unbeabsichtigten Änderungen.
Eigenschaften
- Apartment
- Schlafzimmer: 2
- Badezimmer: 1
- Wohnfläche: 56 m2
- Etagennummer: 2
- Energieausweis (Verbrauch): G
- Energieausweis (Emissionen): G