1.400 € / Monat
Bungalow zu vermieten in Sonneland, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria
- 50 m2
- 1
- 1
Beschreibung
VERFÜGBAR FÜR EINEN MINDEST- UND HÖCHSTAUPLATZ VON 3 ODER 10 MONATEN!
Entdecken Sie diesen charmanten, renovierten Bungalow in Sonnenland – ein idealer Ort zum Wohnen in Ruhe, Licht und Komfort. Er befindet sich in einer ruhigen Anlage mit Gemeinschaftspool und großzügigen, gepflegten Gärten.
Die 50 m2 große Wohnfläche erstreckt sich über eine Ebene und ist dank großer Fenster lichtdurchflutet. Sie verfügt über ein Schlafzimmer mit Doppelbett und großem begehbarem Kleiderschrank sowie ein geräumiges, helles Badezimmer mit Dusche.
Zusätzlich gibt es ein separates Arbeitszimmer, ideal zum Homeoffice oder Lernen. Die Waschmaschine ist hier platzsparend in einen Schrank integriert.
Die voll ausgestattete Küche (Backofen, Cerankochfeld und großer Kühlschrank) mit Frühstückstheke ist zum Wohnzimmer hin offen und schafft so einen praktischen und einladenden Raum für den Alltag.
Genießen Sie abschließend eine spektakuläre, geräumige private Terrasse, die schnell zu Ihrem Lieblingsplatz wird: perfekt zum Entspannen, für gemütliche Treffen oder zum Essen im Freien in ruhiger Atmosphäre.
Haustiere sind nicht erlaubt. Die maximale Belegung beträgt 2 Personen. Wasser und Strom sind bis zu einem monatlichen Limit von 60 € im Preis inbegriffen, ebenso WLAN.
Die Unterkunft befindet sich in der Nähe einer Bushaltestelle, einer Tankstelle, Supermärkten, eines Krankenhauses und einer Autobahn.
Besichtigung der Immobilie: Alle Interessenten für eine Besichtigung der Immobilie müssen vor der Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument wie DNI, NIE oder Reisepass vorlegen. Darüber hinaus müssen Sie beim Betreten des Grundstücks ein Besucherblatt unterschreiben.
Zur Reservierung des Objekts ist eine Kaution in Höhe zwei Monatsmiete erforderlich (diese wird innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist nach Übergabe des Objekts an den Eigentümer zurückerstattet, sofern sich das Objekt im gleichen Zustand wie bei der Übergabe an den Mieter befindet und die Bedingungen des Mietvertrags erfüllt sind).
Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen wurde am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet. Es trat am Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE), dem 26. Mai 2023, in Kraft. Artikel 20 Absatz 1 legt fest, dass die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Vertragsabwicklung vom Vermieter zu tragen sind.
Dieses Gesetz gilt nicht für Mietverträge für andere Nutzungen als Wohnzwecke, wie z. B. Gewerbeflächen, oder für Saisonmietverträge. In diesen Fällen ist der Mieter für die Zahlung der Maklergebühren sowie der entsprechenden IGIC (Kanarische Allgemeine Indirekte Steuer) verantwortlich.
Die Angaben zum Objekt basieren auf möglichen Fehlern und unbeabsichtigten Änderungen.
Eigenschaften
- Bungalow
- Schlafzimmer: 1
- Badezimmer: 1
- Wohnfläche: 50 m2
- Energieausweis (Verbrauch): G
- Energieausweis (Emissionen): G