1.100 € / Monat
Wohnung zu vermieten in Arguineguín, Mogán, Gran Canaria
- 90 m2
- 3
- 2
Beschreibung
Eine wunderbare, geräumige und lichtdurchflutete Wohnung steht zur Vermietung. Sie befindet sich in der ruhigen und begehrten Wohngegend von El Timonel – einem angenehmen und geschätzten Viertel, nur wenige Gehminuten vom Zentrum von Arguineguín und allen wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs entfernt.
Mindestmietdauer: 11 Monate. Maximale Belegung: 5 Personen. Nebenkosten (Wasser, Strom und Internet) sind nicht in der Miete enthalten. Haustiere sind auf Anfrage erlaubt.
Die Aufteilung umfasst ein helles Wohnzimmer mit Fenster nach außen, einen Flur sowie einen Hauswirtschaftsraum (Wasch-/Trockenbereich). Es gibt eine geräumige, voll ausgestattete separate Küche. Zur Wohnung gehören ein erstes separates Schlafzimmer, ein zweites Schlafzimmer sowie ein drittes Zimmer – derzeit als Wohnbereich eingerichtet, aber flexibel nutzbar (ideal als Gästezimmer oder Heimbüro) – und zwei komplette Badezimmer.
Die umfassende lokale Infrastruktur umfasst Schulen, Gesundheitszentren, Supermärkte, eine Tankstelle, Restaurants sowie Anbindungen an den öffentlichen Nahverkehr in alle Teile der Insel; der Strand ist nur eine kurze Autofahrt entfernt.
Besichtigungen: Interessenten müssen vor der Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument (z. B. DNI, NIE oder Reisepass) vorlegen. Zudem müssen Besucher beim Betreten der Immobilie ein Besichtigungsprotokoll unterzeichnen.
Für die Reservierung der Immobilie ist eine erste Zahlung in Höhe von zwei Monatsmieten als Kaution erforderlich. Diese Kaution wird innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist nach Rückgabe der Immobilie an den Eigentümer erstattet, sofern sich die Wohnung in demselben Zustand befindet wie bei der Übergabe an den Mieter und alle Bedingungen des Mietvertrags erfüllt wurden. Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnraum wurde am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet. Es trat am Tag nach seiner Veröffentlichung im offiziellen Staatsanzeiger (BOE) am 26. Mai 2023 in Kraft. Artikel 20, Absatz 1, legt fest, dass die Kosten für die Immobilienverwaltung und den Vertragsabschluss vom Vermieter zu tragen sind. Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge, die nicht Wohnzwecken dienen – wie etwa für Gewerberäume –, oder für saisonale Mietverträge. In diesen Fällen trägt der Mieter die Kosten für die Vermittlungsgebühr sowie die entsprechende IGIC-Steuer.
Die Angaben zur Immobilie unterliegen möglichen Irrtümern und unbeabsichtigten Änderungen.
Eigenschaften
- Wohnung
- Schlafzimmer: 3
- Badezimmer: 2
- Wohnfläche: 90 m2
- Etagennummer: 1
- Energieausweis (Verbrauch): G
- Energieausweis (Emissionen): G