1.000 € / Monat
Studio zu vermieten in Puerto Rico, Mogán, Gran Canaria
- 35 m2
- 2
Beschreibung
Genießen Sie die Meeresbrise und das einzigartige Klima im Süden Gran Canarias in diesem gemütlichen Studio-Apartment – ideal für alle, die Komfort, Entspannung und die Nähe zum Meer suchen. Die Anlage verfügt über einen Aufzug, ein Solarium, einen Gemeinschaftspool und direkten Strandzugang.
Verfügbar für Aufenthalte von 3, 6 oder maximal 10 Monaten. Wasser, Strom und Internet sind nicht in der monatlichen Miete enthalten. Kleine Haustiere sind willkommen. Geeignet für bis zu 3 Personen.
Überdachte Terrasse mit großen Fenstern und Panoramablick auf das Meer und den Garten der Anlage. Offener Wohnbereich mit Schlafcouch, integriertem Schlafbereich und optimaler Raumaufteilung. Voll ausgestattete, funktionale Küche mit zwei Kühlschränken, Mikrowelle und Elektroherd. Badezimmer mit Waschmaschine.
In bester Lage und mit hervorragender Anbindung in Puerto Rico. Nur wenige Gehminuten vom Strand, Supermärkten, Apotheken, öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Einkaufszentrum Mogán Mall entfernt – ideal für den Alltag.
Ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel ist erforderlich (die entsprechenden Unterlagen werden vor Abschluss der Buchung angefordert).
Besichtigungen: Alle Interessenten müssen vor der Besichtigung einen gültigen Ausweis (z. B. Personalausweis, Aufenthaltskarte oder Reisepass) vorlegen. Sie müssen sich beim Betreten des Objekts in ein Besucherbuch eintragen.
Zur Reservierung des Objekts ist eine Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten erforderlich (wird innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist nach Übergabe des Objekts an den Eigentümer zurückerstattet, sofern sich das Objekt im gleichen Zustand wie bei der Übergabe befindet und die Bedingungen des Mietvertrags erfüllt sind).
Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen wurde am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet. Es trat am Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE), dem 26. Mai 2023, in Kraft. Artikel 20 Absatz 1 legt fest, dass die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Vertragsabwicklung vom Vermieter zu tragen sind.
Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge für andere Nutzungen als Wohnzwecke, wie z. B. Gewerbeflächen, oder für Saisonmietverträge. In diesen Fällen trägt der Mieter die Maklergebühren sowie die entsprechende IGIC (Allgemeine indirekte Steuer der Kanarischen Inseln).
Die Angaben zum Objekt können Fehler enthalten und unbeabsichtigten Änderungen unterliegen.
Eigenschaften
- Studio
- Badezimmer: 2
- Wohnfläche: 35 m2
- Etagennummer: 2
- Energieausweis (Verbrauch): G
- Energieausweis (Emissionen): G