1.100 € / Monat
Studio zu vermieten in Arguineguín, Mogán, Gran Canaria
- 37 m2
- 1
Beschreibung
Dieses fantastische Objekt in Loma Dos ist flexibel buchbar: Für Aufenthalte von 3, 6 oder maximal 12 Monaten bietet es sich ideal an, um den Winter im besten Klima zu genießen.
Es bietet Platz für maximal 3 Personen und wohlerzogene Haustiere sind willkommen. Highspeed-Internet und eine Alarmanlage sind im Preis inbegriffen. Wasser ist bis maximal 30 € alle zwei Monate inklusive. Strom ist bis maximal 40 € pro Monat inklusive. (Mehrverbrauch wird separat abgerechnet.)
Das Highlight des Objekts ist die geräumige, teilweise offene und sonnige Terrasse – der perfekte Ort, um das Klima von Loma Dos und den fantastischen Meerblick zu genießen. Dieses gemütliche Studio besticht durch seinen Komfort und die optimale Raumaufteilung: ein separater Eingang für absolute Unabhängigkeit und Privatsphäre, ein helles Wohnzimmer mit bequemer Sitzecke, eine voll ausgestattete Küche mit allem, was Sie für den Alltag benötigen, und ein separates Badezimmer mit Dusche.
Die Immobilie befindet sich in Loma Dos, einer der exklusivsten, ruhigsten und begehrtesten Wohngegenden. Einkaufsmöglichkeiten (Supermärkte, Apotheke) sind fußläufig erreichbar, und auch Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten (Kinderspielplatz, Einkaufszentrum) stehen zur Verfügung. Öffentliche Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe vorhanden – ein großer Vorteil in dieser Gegend.
Besichtigungen: Alle Interessenten müssen vor der Besichtigung einen gültigen Ausweis (Personalausweis, Aufenthaltserlaubnis oder Reisepass) vorlegen. Beim Betreten des Grundstücks ist außerdem eine Eintragung in die Besucherliste erforderlich.
Zur Reservierung der Immobilie ist eine Anzahlung in Höhe einer Monatsmiete erforderlich. Diese wird innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist zurückerstattet, sobald die Immobilie an den Eigentümer übergeben wurde, vorausgesetzt, sie befindet sich im gleichen Zustand wie bei der Übergabe an den Mieter und die Bedingungen des Mietvertrags wurden erfüllt. Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen wurde am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet. Es trat am Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE), dem 26. Mai 2023, in Kraft. Artikel 20 Absatz 1 legt fest, dass die Kosten für die Hausverwaltung und die Vertragsabwicklung vom Vermieter zu tragen sind.
Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge für andere Nutzungen als Wohnen, wie z. B. Gewerbeflächen, oder für Saisonmietverträge. In diesen Fällen ist der Mieter für die Zahlung der Vermittlungsgebühren sowie der entsprechenden IGIC (Allgemeine indirekte Steuer der Kanarischen Inseln) verantwortlich.
Die Angaben zum Objekt können Fehler enthalten und unbeabsichtigten Änderungen unterliegen.
Eigenschaften
- Studio
- Badezimmer: 1
- Wohnfläche: 37 m2
- Energieausweis (Verbrauch): G
- Energieausweis (Emissionen): G