1.200 € / Monat
Apartment zu vermieten in Telde, Gran Canaria
- 100 m2
- 4
- 1
Beschreibung
NUR FÜR SAISONVERTRÄGE VON AUGUST BIS ENDE JULI 2027 VERFÜGBAR, OHNE VERLÄNGERUNGSMÖGLICHKEIT.
Exklusiv für Beamte (Lehrer, Pflegekräfte etc.) oder Fachkräfte, die für eine befristete Tätigkeit umziehen.
Maximale Belegung: 5 Personen. Nebenkosten (Wasser, Strom, Internet) sind nicht im Preis inbegriffen. Haustiere sind nicht erlaubt.
Das Haus befindet sich in einer attraktiven Wohnanlage in El Calero, bekannt für seine hervorragende Anbindung und erstklassige Lage. Ruhige Lage mit allen Annehmlichkeiten in unmittelbarer Nähe und schneller Anbindung an die Autobahn (ideal für Fahrten nach Las Palmas und in den Süden der Insel).
Das Erdgeschoss umfasst eine Eingangshalle, ein geräumiges und einladendes Wohnzimmer, eine voll ausgestattete Küche mit Essbereich, einen separaten Hauswirtschaftsraum und ein Gäste-WC. Von hier führt eine Treppe zum privaten Parkplatz.
Dachgeschosswohnung mit 3 Schlafzimmern nach außen, lichtdurchflutet, mit freiem Meer- und Stadtblick und wunderschöner Landschaft. Privates Solarium mit Terrasse und Panoramablick – ein exklusiver Außenbereich im obersten Stockwerk, ideal zum Sonnenbaden, Entspannen und Genießen des hervorragenden Klimas.
Ausgezeichnete Infrastruktur mit guter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Schulen, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Geschäfte und Supermärkte. Die Strände von Melenara, Salinetas und La Garita sind nur wenige Autominuten entfernt.
Besichtigungen: Alle Interessenten müssen vor der Besichtigung einen gültigen Ausweis (Personalausweis, Aufenthaltskarte oder Reisepass) vorlegen. Beim Betreten der Wohnung ist ein Eintrag ins Besucherbuch erforderlich.
Zur Reservierung der Wohnung ist eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete fällig (rückerstattbar innerhalb der gesetzlichen Frist nach Übergabe der Wohnung an den Eigentümer, sofern diese sich im gleichen Zustand wie bei der Übergabe befindet und die Bedingungen des Mietvertrags erfüllt sind). Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen wurde am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet. Es trat am Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE), dem 26. Mai 2023, in Kraft. Artikel 20 Absatz 1 legt fest, dass die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Vertragsabwicklung vom Vermieter zu tragen sind.
Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge für andere Nutzungen als Wohnen, wie z. B. Gewerbeflächen, oder für Saisonmietverträge. In diesen Fällen trägt der Mieter die Maklergebühren sowie die entsprechende IGIC (Allgemeine indirekte Steuer der Kanarischen Inseln).
Die Angaben zum Objekt können Fehler enthalten und unbeabsichtigten Änderungen unterliegen.
Eigenschaften
- Apartment
- Schlafzimmer: 4
- Badezimmer: 1
- Wohnfläche: 100 m2
- Energieausweis (Verbrauch): G
- Energieausweis (Emissionen): G