139.000 €
Wohnung zu verkaufen in El Poblenou, Barcelona Stadt, Barcelona
- 79 m2
- 2
- 1
Beschreibung
Investoren nur. Der Besitz der Immobilie kann nicht erlangt werden.
Langfristige Investitionsmöglichkeit zu einem Preis, der weit unter dem Marktwert liegt, geschätzt auf etwa 400.000 €.
Es werden keine Besichtigungen durchgeführt, außer für den Käufer, nachdem die Due Diligence abgeschlossen und der Reservierungsvertrag unterzeichnet wurde.
Nur Käufer, die bar und ohne Hypothek kaufen.
Vermietete Immobilie mit einem alten Mietvertrag (unbefristet).
Monatliche Miete: 318 €.
Von dem Eigentümer zu tragende Kosten:
• Gemeinschaftsgebühren: 180 € vierteljährlich
• Grundsteuer (IBI): 127 € vierteljährlich
Gebäude in sehr gutem Zustand, mit bestandener ITE-Prüfung und gültiger Bescheinigung über die Belegung.
Mietsituation
• Mieter im Alter von 75 Jahren lebt mit seiner Frau.
• Beide wohnen in der Immobilie.
• Kinder wohnen nicht in der Wohnung.
• Im Todesfall wird der Ehepartner automatisch subrogiert.
• Nach dem Tod des letzten der beiden:
o Ein Kind kann nur subrogiert werden, wenn es eine echte und kontinuierliche Zusammenwohnung in den 2 Jahren zuvor nachweisen kann.
o Einfaches Wohnen „nebenan“ oder in derselben Straße gewährt keine Subrogationsrechte.
o Wenn keine anerkannte Zusammenwohnung besteht → wird der Vertrag beendet.
Der Mietvertrag datiert vor dem Gesetz über städtische Mietverhältnisse von 1994 (LAU), daher:
• Er unterliegt dem LAU von 1964.
• In Bezug auf Dauer, Subrogation und Mietanpassungen gilt die Zweite Übergangsbestimmung des LAU von 1994 vollumfänglich.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses aufgrund des Todes des Mieters ist eine Subrogation nur möglich und in folgender Reihenfolge:
Der Ehepartner, der mit dem Mieter gelebt hat.
Kinder, die mindestens 2 Jahre vor dem Tod mit dem Mieter gelebt haben (es sei denn, sie waren minderjährig).
Andere Nachkommen, Vorfahren oder Geschwister mit mindestens 2 Jahren Zusammenwohnung.
Die Subrogation muss dem Vermieter innerhalb von 3 Monaten nach dem Tod mit Nachweis der Zusammenwohnung mitgeteilt werden.
Vorkaufsrecht und Rückkauf
Ja, es gibt ein Vorkaufsrecht (Art. 47 LAU 1964).
Der Mieter muss formell benachrichtigt werden (per Burofax), mit Angabe von:
o Preis.
o Wesentlichen Bedingungen.
o Identität des Käufers.
Der Mieter hat 60 Kalendertage Zeit, um das Vorkaufsrecht auszuüben. Nach Ablauf dieser Frist kann der Verkauf abgeschlossen werden.
Die Immobilie befindet sich in Poblenou, einem der begehrtesten Viertel Barcelonas, nur wenige Minuten vom Strand entfernt.
Gelegen in einer halbfußgängerzone Straße in ruhiger Umgebung, umgeben von Gärten und Grünflächen. Sie ist Teil eines vollständig renovierten klassischen Gebäudes, das den ursprünglichen architektonischen Stil bewahrt. Gebäude mit wenigen Nachbarn und ohne Aufzug.
Die Wohnung bietet eine Fläche von 79 m2 laut Kataster, befindet sich im ersten Stock und ist derzeit vermietet, was sie zu einer Immobilie macht, die ausschließlich für Investitionen gedacht ist.
• Gemeinschaftsgebühren: 180 € vierteljährlich
• ITE-Prüfung bestanden und gültige Bescheinigung über die Belegung
• Grundsteuer (IBI): 550 € jährlich
Ausgezeichnete Lage zwischen dem Meer und dem Stadtzentrum. Nur 10 Gehminuten von der U-Bahn-Station Poblenou (L4) entfernt, mit mehreren Buslinien, Bicing-Stationen und einer breiten Palette von Geschäften, Restaurants und Dienstleistungen in der Nähe.
Eigenschaften
- Wohnung
- Schlafzimmer: 2
- Badezimmer: 1
- Wohnfläche: 79 m2
- Etagennummer: 1
- Energieausweis (Verbrauch): E
- Energieausweis (Emissionen): E