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Die Voraussetzungen für Ihren Ruhestand in Spanien hängen zunächst davon ab, ob Sie Staatsbürger der Europäischen Union (EU) sind oder nicht.
Als EU-Bürger ist es relativ einfach, seinen Ruhestand in Spanien zu verbringen, da Sie für Ihren Aufenthalt in Spanien kein Visum benötigen. Sollten Sie jedoch beabsichtigen, sich länger als 3 Monate im Jahr in Spanien aufzuhalten, müssen Sie als Nachweis Ihres Aufenthaltsrechts einen Aufenthaltstitel beantragen.
Wenn Sie jedoch Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes sind, müssen Sie ein Aufenthaltsvisum beantragen, wenn Sie sich länger als 3 Monate in Spanien aufhalten möchten, und folglich auch eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. In beiden Fällen ist es für den Aufenthalt in Spanien nicht erforderlich, Spanisch zu sprechen oder eine Sprachprüfung abzulegen. Dies ist jedoch eine Voraussetzung, wenn Sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen möchten. Wir raten Ihnen jedoch dringend, die Sprache zu lernen, denn nur so können Sie Spanien wirklich genießen.

Welche Voraussetzungen gelten für EU-Bürger, die Ihren Ruhestand in Spanien verbringen möchten?
Als EU-Bürger brauchen Sie in den ersten 90 Tagen Ihres Aufenthalts in Spanien kein Visum oder Aufenthaltsdokument zu beantragen. Wenn Sie jedoch länger als 3 Monate in Spanien bleiben möchten, müssen Sie Ihren Wohnsitz bei der zuständigen Behörde, dem Oficina de Extranjeros bzw. der Einwanderungsbehörde, anmelden. Dazu müssen Sie online einen Termin buchen.
Sobald Sie Ihren Termin vereinbart haben, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Eine Wohnsitzbescheinigung (Certificado de Empadronamiento) von Ihrer Gemeindeverwaltung (Es auch „El Padrón“ genannt). Damit wird Ihr Wohnort effektiv bestätigt. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Padrón beantragen können.
- Reisepass oder Personalausweis
- Ein ausgefülltes Formular EX-18 sowie eine Kopie.
- Zahlungsbeleg für die Formular 790 Gebühr - von der Bank gestempelt.
- Nachweis einer vollständigen Krankenversicherung für die Dauer Ihres Aufenthalts in Spanien oder Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme des öffentlichen Gesundheitssystems Spaniens. Um ein besseres Verständnis der spanischen Anforderungen an die Gesundheitsversorgung und den Zugangs zur kostenlosen Gesundheitsversorgung zu erhalten, lesen Sie bitte diesen Artikel.
- Ein Nachweis, dass Sie ohne staatliche Hilfe für Ihren Lebensunterhalt sorgen können. Beispielsweise durch Einkommen oder Ersparnisse. Sie müssen nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Mindestmittel verfügen, um in Spanien leben zu können. Grundlage hierfür ist der sogenannte IPREM (öffentlicher Einkommensindikator), der im Jahr 2023 auf 600 € pro Monat bzw. 7200 € pro Jahr nach Steuern festgelegt ist.
Sobald Sie Ihre Registrierung abgeschlossen und alle erforderlichen Dokumente vorgelegt haben, erhalten Sie eine EU-Registrierungsbescheinigung. Dieses Dokument bescheinigt Ihr Recht, auf unbestimmte Zeit in Spanien zu leben. Ihre Anmeldebescheinigung wird am selben Tag ausgestellt und enthält Ihre NIE-Nummer (Numero de Identification Extranjero). Die Bescheinigung muss nicht erneuert werden, allerdings müssen Sie eine Adressänderung bei den örtlichen Behörden melden. Denken Sie daran, dass Sie ab dem Zeitpunkt, an dem Sie sich für diese Bescheinigung angemeldet haben, als in Spanien steuerlich ansässig gelten, da die von Ihnen angegebene Adresse als Ihr Hauptwohnsitz betrachtet wird.
Was sind die Anforderungen für Nicht-EU-Bürger, die 2025 in Spanien in den Ruhestand gehen wollen?
Nicht‑EU-Bürger müssen das Non-Lucrative-Visum beantragen, das die beliebteste Option für Rentner ist. Für das Non-Lucrative-Visum müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich ohne Arbeit zu unterhalten. Rentner konnten früher das Golden Visa beantragen, aber das Programm wurde im April 2025 eingestellt und ist nicht mehr verfügbar.
Hier sind die Hauptanforderungen für das Non-Lucrative-Visum:
- Sie müssen einen jährlichen Einkommensnachweis erbringen, der dem Vierfachen des öffentlichen IPREM-Index entspricht, der für 2025 auf 28.800 € nach Steuern festgelegt ist. Für jede weitere abhängige Person müssen Sie zusätzlich 7.200 € (IPREM × 1) einplanen. Dieses Einkommen kann aus Renten, Ersparnissen, Dividenden, Mieteinnahmen oder anderen Quellen stammen.
- Abschließen einer privaten Krankenversicherung, die in Spanien mindestens ein Jahr gültig ist.
- Vorlage eines ärztlichen Attests, das bestätigt, dass Sie bei guter Gesundheit sind.
- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, das bescheinigt, dass Sie keine Gefahr für die Bevölkerung darstellen.
- Einreichen eines gültigen Reisepasses und ausgefüllter Visumantragsformulare.
Aktualisierungen für 2025: Inhaber des Non-Lucrative-Visums müssen nun mindestens 183 Tage pro Jahr in Spanien wohnen, um das Visum verlängern zu können. Dies bringt den Aufenthalt in Einklang mit den steuerlichen Verpflichtungen, da ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Allgemeinen den Steuerwohnsitz in Spanien begründet. Darüber hinaus ist das ursprüngliche Non-Lucrative-Visum für ein Jahr gültig, aber nachfolgende Verlängerungen sind jetzt vier Jahre, was den vorherigen Verlängerungszeitraum von zwei Jahren ersetzt. Die Familienzusammenführung ist nun bereits nach einem Jahr Aufenthalt erlaubt, im Vergleich zur früheren Regel, die verlangte, bis zur ersten Verlängerung zu warten.
Das Non-Lucrative-Visum erlaubt Ihnen, in Spanien zu leben und frei in andere EU‑ oder EWR‑Länder zu reisen.
Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass sich die Anforderungen für das Leben in Spanien ändern können. Daher wird dringend empfohlen, die aktuellsten Informationen beim spanischen Konsulat in Ihrem Herkunftsland zu prüfen, bevor Sie den nächsten Schritt gehen.
Wenn Sie diesen Artikel lesen, liegt es wahrscheinlich daran, dass Sie darüber nachdenken, Ihren Ruhestand in Spanien zu verbringen, und wie Sie bereits erfahren haben, ist es nicht besonders kompliziert. Mit der richtigen finanziellen Planung und ein bisschen Glück könnten Sie Ihre goldenen Jahre schon bald genießen!
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