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Die Voraussetzungen für Ihren Ruhestand in Spanien hängen zunächst davon ab, ob Sie Staatsbürger der Europäischen Union (EU) sind oder nicht.
Als EU-Bürger ist es relativ einfach, seinen Ruhestand in Spanien zu verbringen, da Sie für Ihren Aufenthalt in Spanien kein Visum benötigen. Sollten Sie jedoch beabsichtigen, sich länger als 3 Monate im Jahr in Spanien aufzuhalten, müssen Sie als Nachweis Ihres Aufenthaltsrechts einen Aufenthaltstitel beantragen.
Wenn Sie jedoch Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes sind, müssen Sie ein Aufenthaltsvisum beantragen, wenn Sie sich länger als 3 Monate in Spanien aufhalten möchten, und folglich auch eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. In beiden Fällen ist es für den Aufenthalt in Spanien nicht erforderlich, Spanisch zu sprechen oder eine Sprachprüfung abzulegen. Dies ist jedoch eine Voraussetzung, wenn Sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen möchten. Wir raten Ihnen jedoch dringend, die Sprache zu lernen, denn nur so können Sie Spanien wirklich genießen.
Bei der Prüfung eines Rentnervisums in Spanien gibt es zwei wesentliche Optionen. Lassen Sie uns einen Blick auf die Anforderungen für beide Varianten werfen:
Welche Voraussetzungen gelten für EU-Bürger, die Ihren Ruhestand in Spanien verbringen möchten?
Als EU-Bürger brauchen Sie in den ersten 90 Tagen Ihres Aufenthalts in Spanien kein Visum oder Aufenthaltsdokument zu beantragen. Wenn Sie jedoch länger als 3 Monate in Spanien bleiben möchten, müssen Sie Ihren Wohnsitz bei der zuständigen Behörde, dem Oficina de Extranjeros bzw. der Einwanderungsbehörde, anmelden. Dazu müssen Sie online einen Termin buchen.
Sobald Sie Ihren Termin vereinbart haben, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Eine Wohnsitzbescheinigung (Certificado de Empadronamiento) von Ihrer Gemeindeverwaltung (Es auch „El Padrón“ genannt). Damit wird Ihr Wohnort effektiv bestätigt. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Padrón beantragen können.
- Reisepass oder Personalausweis
- Ein ausgefülltes Formular EX-18 sowie eine Kopie.
- Zahlungsbeleg für die Formular 790 Gebühr - von der Bank gestempelt.
- Nachweis einer vollständigen Krankenversicherung für die Dauer Ihres Aufenthalts in Spanien oder Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme des öffentlichen Gesundheitssystems Spaniens. Um ein besseres Verständnis der spanischen Anforderungen an die Gesundheitsversorgung und den Zugangs zur kostenlosen Gesundheitsversorgung zu erhalten, lesen Sie bitte diesen Artikel.
- Ein Nachweis, dass Sie ohne staatliche Hilfe für Ihren Lebensunterhalt sorgen können. Beispielsweise durch Einkommen oder Ersparnisse. Sie müssen nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Mindestmittel verfügen, um in Spanien leben zu können. Grundlage hierfür ist der sogenannte IPREM (öffentlicher Einkommensindikator), der im Jahr 2023 auf 600 € pro Monat bzw. 7200 € pro Jahr nach Steuern festgelegt ist.
Sobald Sie Ihre Registrierung abgeschlossen und alle erforderlichen Dokumente vorgelegt haben, erhalten Sie eine EU-Registrierungsbescheinigung. Dieses Dokument bescheinigt Ihr Recht, auf unbestimmte Zeit in Spanien zu leben. Ihre Anmeldebescheinigung wird am selben Tag ausgestellt und enthält Ihre NIE-Nummer (Numero de Identification Extranjero). Die Bescheinigung muss nicht erneuert werden, allerdings müssen Sie eine Adressänderung bei den örtlichen Behörden melden. Denken Sie daran, dass Sie ab dem Zeitpunkt, an dem Sie sich für diese Bescheinigung angemeldet haben, als in Spanien steuerlich ansässig gelten, da die von Ihnen angegebene Adresse als Ihr Hauptwohnsitz betrachtet wird.
Welche Voraussetzungen gelten für NICHT-EU-Bürger, die Ihren Ruhestand in Spanien verbringen möchten?
Nicht-EU-Bürger können zwischen zwei Visumoptionen wählen. Entweder das „Investorenvisum“, auch „Goldenes Visum“ genannt, oder das Nicht lukrative Visum bzw. das „Rentnervisum“. Letzteres ist die beliebtere Wahl.
Mit beiden Visa können Sie in Spanien leben und ohne Einschränkungen frei in andere EU- oder EWR-Länder reisen. Und beide Visa erlauben Ihnen auch die Mitnahme Ihrer Familie. Allerdings hat jedes Visum seine eigenen besonderen Anforderungen.
Der Hauptunterschied zwischen ihnen besteht darin, dass für das Investorenvisum eine Mindestinvestition in Immobilien in Höhe von 500.000 € in Spanien erforderlich ist. Es gibt auch andere Investitionsmöglichkeiten, wie zum Beispiel den Kauf von Anteilen an einem spanischen Unternehmen, aber Immobilien sind der gängigste Weg.
Für das nicht lukrative Visum müssen Sie ein Jahreseinkommen in Höhe des Vierfachen des IPREM-Index nachweisen. Dieser liegt im Jahr 2023 bei 600 € pro Monat bzw. 7200 € pro Jahr, nach Steuern. Als Rentner müssten Sie also ein Jahresnettoeinkommen von 28.800 Euro nachweisen. Für jede weitere Begleitperson müssen Sie zusätzlich 7.200 € (IPREM x 1) hinzufügen. Das Einkommen kann sich aus verschiedenen Quellen zusammensetzen, z. B. aus Rentenzahlungen, Ersparnissen, Dividenden, Mieteinnahmen oder sonstigen Mitteln. Darüber hinaus müssen Sie für das erste Jahr Ihres Aufenthalts eine private Krankenversicherung abschließen und mehrere Dokumente vorlegen. Dazu gehören unter anderem ein ärztliches Attest und ein Strafregisterauszug, um sicherzustellen, dass Sie keine Gefahr für die Bevölkerung darstellen.
Um eine vollständige Aufschlüsselung der für die Beantragung beider Visa erforderlichen Unterlagen zu erhalten, lesen Sie hier unseren Artikel. Beachten Sie bitte, dass sich die Anforderungen für das Leben in Spanien ändern können. Sie sollten sich daher unbedingt beim spanischen Konsulat in Ihrem Herkunftsland über den aktuellen Stand informieren, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
Sie haben sich diesen Artikel durchgelesen, weil Sie mit dem Gedanken spielen, Ihren Ruhestand in Spanien zu verbringen, und wie Sie festgestellt haben, ist das gar nicht so kompliziert. Mit der richtigen finanziellen Planung und etwas Glück können Sie schon bald Ihren Lebensabend im Paradies genießen!
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Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und Orientierung. Unsere Artikel sollen Ihnen ein besseres Verständnis des spanischen Immobilienmarktes vermitteln, nicht aber eine professionelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung ersetzen. Für eine fachliche Beratung ist es ratsam, sich an einen professionellen Berater zu wenden. Obwohl wir uns um Genauigkeit bemühen, kann thinkSPAIN nicht garantieren, dass die von uns bereitgestellten Informationen vollständig oder auf dem neuesten Stand sind. Entscheidungen, die auf der Grundlage unserer Artikel getroffen werden, liegen in Ihrem eigenen Ermessen. thinkSPAIN übernimmt keine Haftung für etwaige Handlungen, Fehler oder Auslassungen.
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