- Wer kann ein nicht lukratives Visum beantragen?
- Beantragung des nicht lukrativen Visums
- Welche Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung des nicht lukrativen Visums?
- Langfristiger Aufenthalt und Staatsbürgerschaft mit einem nicht lukrativen Visum
- Was geschieht, nachdem Sie Ihr nicht-lukratives Visum erhalten haben?
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Sobald Sie die Entscheidung getroffen haben, Ihren Ruhestand in Spanien zu verbringen, müssen Sie möglicherweise als Nächstes entscheiden, welches Visum Sie beantragen möchten. Dies gilt jedoch nur für Rentner aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU). Rentner aus der EU müssen kein Visum beantragen, um in Spanien im Ruhestand leben zu können.

Wer kann ein nicht lukratives Visum beantragen?
Das spanische Nicht lukrative Visum (NLV) wurde für Nicht-EU-Bürger konzipiert, die in Spanien ihren Lebensunterhalt bestreiten können, ohne zu arbeiten. Das NLV ist mit Abstand das am häufigsten beantragte Visum für Rentner. Einer der Hauptvorteile dieses Visums besteht darin, dass Sie Ihre gesamte Familie bei der Beantragung einschließen können. Das Verfahren ist unkompliziert und Sie erhalten alle gleichzeitig das Visu. Ein weiterer Vorteil des spanischen nicht lukrativen Visums besteht darin, dass Sie im gesamten Schengen-Raum ohne zusätzliche Visa reisen können.
Nachdem Sie fünf Jahre in Spanien gelebt haben, können Sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen. Allerdings müssen Sie die Mindestvoraussetzungen für einen Aufenthalt erfüllen, um Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu haben. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie mindestens 6 Monate pro Jahr in 5 aufeinanderfolgenden Jahren in Spanien gewohnt haben.
Sie können in Spanien ein nicht lukratives Visum beantragen, wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie sind kein EU-Bürger.
- Sie erfüllen die finanziellen Voraussetzungen des spanischen Staates, um ohne Arbeit leben zu können.
- Sie sind privat krankenversichert.
- Sie sind nicht vorbestraft.
- Sie sind mindestens 6 Monate im Jahr in Spanien.
- Sie haben nicht die Absicht, in Spanien zu arbeiten.
Beantragung des nicht lukrativen Visums
Sie müssen den Antrag bei Ihrem örtlichen spanischen Konsulat oder Ihrer spanischen Botschaft stellen. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Antragstellung an die nächstgelegene Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat zu wenden, um sicherzustellen, dass Sie deren spezifisches Verfahren einhalten, da dieses von Land zu Land unterschiedlich sein kann.
Die Visagebühren variieren je nach Herkunftsland. Für Spanien gelten derzeit die folgenden Gebühren für ein nicht lukratives Visum:
- 123 € für US-Bürger.
- 507 € für kanadische Staatsbürger.
- 80 € für andere Nationalitäten.
Die Bearbeitung des nicht lukrativen spanischen Visums dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen ab dem Datum der Antragstellung. Allerdings kann es bei hohem Antragsaufkommen bis zu drei Monate dauern, deshalb sollten Sie sicherheitshalber im Voraus planen. Sobald Sie über die Ausstellung Ihres Visums informiert wurden, haben Sie einen Monat Zeit, es abzuholen. Sollten Sie es nicht innerhalb dieses Monats abholen, wird es annulliert.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung des nicht lukrativen Visums?
Zur Beantragung eines nicht lukrativen Visums müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:
- Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein nicht lukratives Visum
- Ein ausgefülltes und unterschriebenes EX-01 Formular: Sie finden das Formular auf der offiziellen Website der Regierung. Leider ist dieses Formular nur auf Spanisch verfügbar.
- Eine Kopie Ihres gültigen Reisepasses: Ihr Reisepass muss mindestens 1 Jahr gültig sein und über 2 freie Seiten für Ihr Visum verfügen. Der Reisepass darf ebenfalls nicht älter als 10 Jahre sein.
- 2 identische aktuelle Passfotos in Farbe.
- Nachweis eines ausreichenden finanziellen Einkommens. Sie müssen das Original und eine Kopie von Dokumenten vorlegen, die belegen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt mindestens während des ersten Jahres Ihres Aufenthalts in Spanien bestreiten können.
- Private Krankenversicherung gültig für 12 Monate.
- Ärztliche Bescheinigung. Das ärztliche Attest sollte nachweisen, dass Sie keine Krankheiten haben, die eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen können. Es sollte notariell beglaubigt und durch eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische verifiziert sein.
- Strafregisterauszug. Dieses Dokument beweist, dass Sie in den letzten fünf Jahren nicht vorbestraft waren. Es darf nicht älter als drei Monate sein und sollte vor Reiseantritt in Ihrem Wohnsitzland ausgestellt werden.
- NIE-Nummer. Jeder Ausländer, der plant, sich länger als sechs Monate in Spanien aufzuhalten, erhält eine persönliche, einzigartige Nummer. Diese Nummer sollten Sie beantragen, bevor Sie beim Konsulat ein Visum beantragen. Um herauszufinden, wie Sie eine NIE beantragen können, lesen Sie bitte diesen Artikel.
- Wenn Ihr Ehepartner mit Ihnen reist, eine aktuelle Kopie Ihrer Heiratsurkunde. Es muss von einem ermächtigen Übersetzer ins Spanische übersetzt und beglaubigt werden.
- Wenn Ihre Kinder mitreisen, geburtsurkunden aller Kinder. Die Geburtsurkunden müssen ins Spanische übersetzt und beglaubigt werden.
Welche finanziellen Voraussetzungen sind für die Beantragung des nicht lukrativen Visums erforderlich?
Die wichtigste Voraussetzung für die Beantragung eines nicht lukrativen Visums ist, dass Sie den Nachweis über die finanziellen Mittel erbringen müssen, mit denen Sie sich und Ihren Ehepartner oder Ihre unterhaltsberechtigte Familie ohne Arbeit ernähren können.
Um Anspruch auf das spanische Rentenvisum zu haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie ein verfügbares Gesamteinkommen von 28.800 € pro Jahr haben. Alternativ können Sie ein garantiertes monatliches Einkommen von 2.400 € nachweisen. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen, dass Sie für jedes Familienmitglied, das Sie nach Spanien mitnehmen möchten, zusätzlich 7.200 € pro Jahr aufbringen können.
Beispiele für Dokumente, die ausreichende finanzielle Mittel belegen, sind:
- Kontoauszüge der letzten drei Monate.
- Bescheinigungen über Renten oder Pensionen.
- Nachweis über Einkünfte aus vermieteten Immobilien.
- Steuererklärungen.
Nachweis einer privaten Krankenversicherung
Das nicht lukrative Visum gewährt Ihnen keinen Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem in Spanien. Daher müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen, die alle medizinischen Kosten für einen Zeitraum von 12 Monaten abdeckt. Ihre Krankenversicherung muss für Sie und Ihre mitreisenden Familienangehörigen den vollständigen Versicherungsschutz gewährleisten und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Krankenversicherung muss von einer spanischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden.
- Ihre Krankenversicherung muss mindestens 12 Monate gültig sein.
- Ihre Krankenversicherung muss den gleichen Versicherungsschutz wie das öffentliche Gesundheitssystem in Spanien ohne Zuzahlungen bieten.
Eine private Krankenversicherung ist in Spanien deutlich günstiger als in anderen Ländern. Abhängig vom Tarif, den Sie abschließen, sollten Sie mit einer monatlichen Zahlung zwischen 50 und 200 Euro rechnen. Weitere Informationen zur privaten Gesundheitsversorgung in Spanien finden Sie hier.
Wenn Sie sich mindestens 12 Monate lang in Spanien aufgehalten haben, können Sie die Aufnahme ins „Convenio Especial“ beantragen.. Dabei handelt es sich um eine Regelung, bei der Sie eine monatliche Gebühr zahlen und Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem haben, das Ihnen vollen Krankenversicherungsschutz bietet. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel über den Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem.

Langfristiger Aufenthalt und Staatsbürgerschaft mit einem nicht lukrativen Visum
Wenn Sie langfristig einen ständigen Wohnsitz anstreben oder sogar die Staatsbürgerschaft beantragen möchten, können Sie dies auch mit einem nicht lukrativen Visum tun.
Anfangs können Sie für 12 Monate in Spanien leben. Danach können Sie das Visum für weitere 24 Monate verlängern. Dazu müssen Sie jedoch in den ersten 12 Monaten mindestens 183 Tage in Spanien verbracht haben. Danach können Sie Ihr Visum noch zweimal verlängern. Sobald Sie 5 Jahre in Spanien gelebt haben, können Sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen, sofern Sie die Mindestaufenthaltsbedingungen erfüllt haben. Dazu müssen Sie in fünf aufeinanderfolgenden Jahren mindestens 183 Tage im Jahr in Spanien gelebt haben.
Sobald Sie die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, kann Ihr nächster Schritt die spanische Staatsbürgerschaft sein. Um Anspruch darauf zu haben, müssen Sie für weitere fünf Jahre 183 Tage pro Jahr in Spanien leben. Insgesamt also 10 aufeinanderfolgende Jahre.
Was geschieht, nachdem Sie Ihr nicht-lukratives Visum erhalten haben?
Sobald Sie in Spanien angekommen sind, müssen Sie die Tarjeta de Indentificaión Extranjera (TIE), auch Aufenthaltsgenehmigung genannt, beantragen. Ihr nicht lukratives Visum ist für 90 Tage gültig, also müssen Sie nach Spanien reisen und es bei der Einwanderungsbehörde beantragen. Hier müssen Sie das TIE beantragen, das Ihr Visum ersetzen wird. Um herauszufinden, wie Sie eine TIE-Karte beantragen können, lesen Sie bitte diesen Artikel.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabestimmungen ändern können. Sie sollten sich daher unbedingt beim spanischen Konsulat in Ihrem Herkunftsland über die neuesten Bestimmungen informieren. Falls Sie jedoch zunächst ausreichend über das Thema Visum informiert sind, sollten Sie sich die besten Gegenden für Ihren Ruhestand in Spanien einmal genauer ansehen.
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