8 min lesen
Sobald Sie die Entscheidung getroffen haben, Ihren Ruhestand in Spanien zu verbringen, müssen Sie möglicherweise als Nächstes entscheiden, welches Visum Sie beantragen möchten. Dies gilt jedoch nur für Rentner aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU). Rentner aus der EU müssen kein Visum beantragen, um in Spanien im Ruhestand leben zu können.
Spanien bietet Rentnern aus Nicht-EU-Ländern zwei Möglichkeiten:
- Das Goldene Visum
- Das nicht lukrative Visum (NLV), oft auch als „Rentnervisum“ bezeichnet
Option 1: Das Goldene Visum für den Ruhestand
Dies ist ein beliebtes Visum für wohlhabendere Rentner. Das Goldene Visum wird auch als Investoren-Visum bezeichnet, da es erhebliche Investitionen in die spanische Wirtschaft voraussetzt. Diese Investition kann in Form einer Immobilie, einer Anleihe, eines Unternehmens oder einer Bankeinlage erfolgen. Es gibt jedoch eine vorgeschriebene Mindestinvestition, die derzeit bei 500.000 € liegt. Das Goldene Visum hat sich als der schnellste und einfachste Weg zu einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien erwiesen und wird es auch in Zukunft sein.
Ein weiterer großer Vorteil des spanischen Golden Visa-Programms besteht darin, dass Sie sich nicht für eine bestimmte Mindestdauer im Land aufhalten müssen. Sie müssen Spanien nur mindestens einmal im Jahr besuchen. Ihre erste Aufenthaltserlaubnis gilt für zwei Jahre. Sie können sie erneuern und um weitere 5 Jahre verlängern, solange Sie weiterhin alle Anforderungen erfüllen. Nach Ablauf von 5 Jahren können Sie direkt einen Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis stellen.
Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Goldenen Visums sind:
- Ein Mindestalter von 18 Jahren
- Keine Vorstrafen in den letzten 5 Jahren
- Sie haben einen legalen Aufenthaltsstatus in Spanien, d. h. Ihr Besuchervisum ist noch nicht abgelaufen.
- Sie müssen in der Lage sein, sich und Ihre Familienangehörigen in Spanien finanziell zu versorgen, wenn Sie diese im Visum einschließen.
- Abschluss einer privaten oder öffentlichen Krankenversicherung in Spanien für Sie und Ihre Familienangehörigen, wenn Sie diese im Visum einschließen.
- Eine Investition in Höhe von mindestens 500.000 € im Land tätigen
Investitionsmöglichkeiten, um das Goldene Visum zu erhalten:
- Kauf einer Immobilie in Spanien mit einem Mindestwert von 500.000 €. Die Immobilie muss frei von Belastungen, Hypotheken und anderen Schulden, wie z. B. Steuern, sein.
- Kapitaltransfer von mindestens 1.000.000 €
- Investition von mindestens 1.000.000 € in Anteilen oder Aktien eines spanischen Unternehmens
- Einzahlung von mindestens 1.000.000 € auf ein spanisches Bankkonto.
- Investition von mindestens 2.000.000 € in spanische Staatsschulden
- Investition in ein Unternehmen. In diesem Fall gibt es keine Mindestanforderungen, aber es gibt einige strenge Auflagen. Ihre Investition muss vor Ort Arbeitsplätze schaffen. Zweitens wird vorausgesetzt, dass die Investition in der Region erfolgt und zum technischen oder wissenschaftlichen Fortschritt beiträgt.
Vorteile für Familien bei der Beantragung eines Goldenen Visums in Spanien
Mit dem Goldenen Visum können Sie mit Ihrer gesamten Familie in Spanien leben. Dies gilt auch für Ihren Ehepartner und Ihre Kinder, selbst wenn diese über 18 Jahre alt sind. Darüber hinaus gilt dies auch für Ihre Eltern, unabhängig von ihrem Alter, sofern diese finanziell von Ihnen als Antragsteller abhängig sind. Ihre Familie kann in Spanien leben, auch wenn Sie dies aus irgendeinem Grund nicht können, beispielsweise aufgrund internationaler beruflicher Verpflichtungen.
Vorteile bei Reisen innerhalb der Europäischen Union
Mit dem spanischen Goldenen Visum profitieren Sie von der Bewegungsfreiheit innerhalb der EU, sei es zum Vergnügen oder aus beruflichen Gründen. Mit einem spanischen Goldenen Visum können Sie Ihren aktuellen Führerschein gegen einen spanischen Führerschein umtauschen, der in der gesamten EU gültig ist.
Innerhalb des Schengen-Raums können Sie mit Ihrem spanischen Goldenen Visum in folgende Länder reisen, ohne ein anderes Visum zu beantragen:
Österreich, Belgien, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Schweden und die Schweiz.
Als Ansässiger mit einem Goldenen Visum sind Sie nicht steuerpflichtig
Wenn Sie im Besitz eines Goldenen Visums sind, können Sie in Spanien ansässig sein, ohne steuerpflichtig zu sein. Dies gilt, solange Sie sich nicht länger als 183 Tage im Land aufhalten. Sie müssen nur die Steuern entrichten, die sich aus dem Kauf Ihrer Immobilie ergeben. Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern, werden Sie steuerpflichtig. Um mehr über spanische Steuern und Grundsteuer zu erfahren, lesen Sie bitte diesen Artikel.
Beantragung des spanischen Goldenen Visums
Das spanische Goldene Visum wird entweder beim spanischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland oder in Spanien beantragt. Falls Sie sich in Spanien aufhalten, dürfen Sie die 90-Tage-Grenze jedoch noch nicht überschritten haben, andernfalls haben Sie einen illegalen Status und können keinen Antrag stellen. Alternativ können Sie eine Vollmacht an einen Anwalt in Spanien erteilen, der in Ihrem Namen handeln und die erforderlichen Unterlagen vorlegen kann:
- Eine Kopie Ihres Reisepasses - übersetzt und notariell beglaubigt
- Ausländer-Identifikationsnummer (NIE)
- Dokumente zum Nachweis des Kaufs oder Besitzes von Immobilien oder Dokumente zum Nachweis der in Spanien getätigten Investitionen in Höhe des erforderlichen Mindestwerts.
- Kontoauszüge
- Visumantragsformular ausgefüllt und unterschrieben.
- Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis/aktueller Strafregisterauszug, in dem bescheinigt wird, dass weder Sie noch ein Mitglied Ihrer Familie (über 18) vorbestraft sind.
- Nachweis einer Krankenversicherung bei einer spanischen Versicherungsgesellschaft
- Ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass Sie keine Gefahr für die spanische Bevölkerung darstellen.
- Ein aktuelles Passfoto
- Zahlungsnachweis für die Visagebühren.
Option 2: Das nicht lukrative Visum - Spaniens Rentnervisum
Das spanische Nicht lukrative Visum (NLV) wurde für Nicht-EU-Bürger konzipiert, die in Spanien ihren Lebensunterhalt bestreiten können, ohne zu arbeiten. Das NLV ist mit Abstand das am häufigsten beantragte Visum für Rentner. Einer der Hauptvorteile dieses Visums besteht darin, dass Sie Ihre gesamte Familie bei der Beantragung einschließen können. Allerdings müssen Sie die von der spanischen Regierung festgelegten finanziellen Mindestanforderungen für alle Familienmitglieder erfüllen.
Nachdem Sie fünf Jahre in Spanien gelebt haben, können Sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen. Allerdings müssen Sie die Mindestvoraussetzungen für einen Aufenthalt erfüllen, um Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu haben. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie mindestens 6 Monate pro Jahr in 5 aufeinanderfolgenden Jahren in Spanien gewohnt haben.
Wer kann ein nicht lukratives Visum beantragen?
Sie können in Spanien ein nicht lukratives Visum beantragen, wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie sind kein EU-Bürger.
- Sie erfüllen die finanziellen Voraussetzungen des spanischen Staates, um ohne Arbeit leben zu können.
- Sie sind privat krankenversichert.
- Sie sind nicht vorbestraft.
- Sie sind mindestens 6 Monate im Jahr in Spanien.
- Sie haben nicht die Absicht, in Spanien zu arbeiten.
Welche finanziellen Voraussetzungen sind für die Beantragung des nicht lukrativen Visums erforderlich?
Die wichtigste Voraussetzung für die Beantragung eines nicht lukrativen Visums ist, dass Sie den Nachweis über die finanziellen Mittel erbringen müssen, mit denen Sie sich und Ihren Ehepartner oder Ihre unterhaltsberechtigte Familie ohne Arbeit ernähren können.
Um Anspruch auf das spanische Rentenvisum zu haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie ein verfügbares Gesamteinkommen von 28.800 € pro Jahr haben. Alternativ können Sie ein garantiertes monatliches Einkommen von 2.400 € nachweisen. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen, dass Sie für jedes Familienmitglied, das Sie nach Spanien mitnehmen möchten, zusätzlich 7.200 € pro Jahr aufbringen können.
Im Gegensatz zum spanischen Golden Visa-Programm müssen Sie vor der Beantragung keine Investitionen tätigen oder Immobilien kaufen.
Familienangehörige mit einem nicht lukrativen Visum
Mit dem spanischen NLV kann Ihre unmittelbare Familie Sie nach Spanien begleiten. Das Verfahren ist unkompliziert und Sie erhalten alle gleichzeitig das Visum. Allerdings müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie sie während Ihres Aufenthalts gemäß den oben genannten staatlichen Anforderungen finanziell unterstützen können.
Mit einem nicht lukrativen Visum durch Europa reisen
Ein weiterer Vorteil des spanischen nicht lukrativen Visums besteht darin, dass Sie im gesamten Schengen-Raum ohne zusätzliche Visa reisen können.
Sie können jedes der folgenden europäischen Länder besuchen:
Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Schweden und die Schweiz.
Langfristiger Aufenthalt und Staatsbürgerschaft mit einem nicht lukrativen Visum
Wenn Sie langfristig einen ständigen Wohnsitz anstreben oder sogar die Staatsbürgerschaft beantragen möchten, können Sie dies auch mit einem nicht lukrativen Visum tun.
Anfangs können Sie für 12 Monate in Spanien leben. Danach können Sie das Visum für weitere 24 Monate verlängern. Dazu müssen Sie jedoch in den ersten 12 Monaten mindestens 183 Tage in Spanien verbracht haben. Danach können Sie Ihr Visum noch zweimal verlängern. Sobald Sie 5 Jahre in Spanien gelebt haben, können Sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen, sofern Sie die Mindestaufenthaltsbedingungen erfüllt haben. Dazu müssen Sie in fünf aufeinanderfolgenden Jahren mindestens 183 Tage im Jahr in Spanien gelebt haben.
Sobald Sie die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, kann Ihr nächster Schritt die spanische Staatsbürgerschaft sein. Um Anspruch darauf zu haben, müssen Sie für weitere fünf Jahre 183 Tage pro Jahr in Spanien leben. Insgesamt also 10 aufeinanderfolgende Jahre.
Beantragung des nicht lukrativen Visums
Wie lange dauert die Bearbeitung des nicht lukrativen Visums?
Die Bearbeitung des nicht lukrativen spanischen Visums dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen ab dem Datum der Antragstellung. Allerdings kann es bei hohem Antragsaufkommen bis zu drei Monate dauern, deshalb sollten Sie sicherheitshalber im Voraus planen. Sobald Sie über die Ausstellung Ihres Visums informiert wurden, haben Sie einen Monat Zeit, es abzuholen. Sollten Sie es nicht innerhalb dieses Monats abholen, wird es annulliert.
Nicht lukrative Visagebühren in Spanien
Die Visagebühren variieren je nach Herkunftsland. Für Spanien gelten derzeit die folgenden Gebühren für ein nicht lukratives Visum:
123 € für US-Bürger.
507 € für kanadische Staatsbürger.
80 € für andere Nationalitäten.
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung des nicht lukrativen Visums?
Zur Beantragung eines nicht lukrativen Visums müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:
- Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein nicht lukratives Visum
- Ein ausgefülltes und unterschriebenes EX-01 Formular: Sie finden das Formular auf der offiziellen Website der Regierung. Leider ist dieses Formular nur auf Spanisch verfügbar.
- Eine Kopie Ihres gültigen Reisepasses: Ihr Reisepass muss mindestens 1 Jahr gültig sein und über 2 freie Seiten für Ihr Visum verfügen. Der Reisepass darf ebenfalls nicht älter als 10 Jahre sein.
- 2 identische aktuelle Passfotos in Farbe.
- Nachweis eines ausreichenden finanziellen Einkommens. Sie müssen das Original und eine Kopie von Dokumenten vorlegen, die belegen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt mindestens während des ersten Jahres Ihres Aufenthalts in Spanien bestreiten können. Beispiele für Dokumente, die ausreichende finanzielle Mittel belegen, sind:
- Kontoauszüge der letzten drei Monate.
- Bescheinigungen über Renten oder Pensionen.
- Nachweis über Einkünfte aus vermieteten Immobilien.
- Steuererklärungen.
- Private Krankenversicherung gültig für 12 Monate.
- Ärztliche Bescheinigung. Das ärztliche Attest sollte nachweisen, dass Sie keine Krankheiten haben, die eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen können. Es sollte notariell beglaubigt und durch eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische verifiziert sein.
- Strafregisterauszug. Dieses Dokument beweist, dass Sie in den letzten fünf Jahren nicht vorbestraft waren. Es darf nicht älter als drei Monate sein und sollte vor Reiseantritt in Ihrem Wohnsitzland ausgestellt werden.
- NIE-Nummer. Jeder Ausländer, der plant, sich länger als sechs Monate in Spanien aufzuhalten, erhält eine persönliche, einzigartige Nummer. Diese Nummer sollten Sie beantragen, bevor Sie beim Konsulat ein Visum beantragen. Um herauszufinden, wie Sie eine NIE beantragen können, lesen Sie bitte diesen Artikel.
Wenn Ihr Ehepartner mit Ihnen reist:
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten muss Ihr Ehepartner Folgendes vorlegen:
- Eine aktuelle Kopie Ihrer Heiratsurkunde. Es muss von einem ermächtigen Übersetzer ins Spanische übersetzt und beglaubigt werden.
Wenn Ihre Kinder mitreisen:
Sie müssen die oben genannten Dokumente sowie Folgendes vorlegen:
- Geburtsurkunden aller Kinder. Die Geburtsurkunden müssen ins Spanische übersetzt und beglaubigt werden.
Nachweis einer privaten Krankenversicherung
Das nicht lukrative Visum gewährt Ihnen keinen Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem in Spanien. Daher müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen, die alle medizinischen Kosten für einen Zeitraum von 12 Monaten abdeckt. Ihre Krankenversicherung muss für Sie und Ihre mitreisenden Familienangehörigen den vollständigen Versicherungsschutz gewährleisten und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Krankenversicherung muss von einer spanischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden.
- Ihre Krankenversicherung muss mindestens 12 Monate gültig sein.
- Ihre Krankenversicherung muss den gleichen Versicherungsschutz wie das öffentliche Gesundheitssystem in Spanien ohne Zuzahlungen bieten.
Eine private Krankenversicherung ist in Spanien deutlich günstiger als in anderen Ländern. Abhängig vom Tarif, den Sie abschließen, sollten Sie mit einer monatlichen Zahlung zwischen 50 und 200 Euro rechnen. Weitere Informationen zur privaten Gesundheitsversorgung in Spanien finden Sie hier.
Wenn Sie sich mindestens 12 Monate lang in Spanien aufgehalten haben, können Sie die Aufnahme ins „Convenio Especial“ beantragen.. Dabei handelt es sich um eine Regelung, bei der Sie eine monatliche Gebühr zahlen und Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem haben, das Ihnen vollen Krankenversicherungsschutz bietet. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel über den Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem.
Wo kann man ein nicht lukratives Visum beantragen?
Sie müssen den Antrag bei Ihrem örtlichen spanischen Konsulat oder Ihrer spanischen Botschaft stellen. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Antragstellung an die nächstgelegene Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat zu wenden, um sicherzustellen, dass Sie deren spezifisches Verfahren einhalten, da dieses von Land zu Land unterschiedlich sein kann.
Was geschieht, nachdem Sie Ihr nicht-lukratives Visum erhalten haben?
Sobald Sie in Spanien angekommen sind, müssen Sie die Tarjeta de Indentificaión Extranjera (TIE), auch Aufenthaltsgenehmigung genannt, beantragen. Ihr nicht lukratives Visum ist für 90 Tage gültig, also müssen Sie nach Spanien reisen und es bei der Einwanderungsbehörde beantragen. Hier müssen Sie das TIE beantragen, das Ihr Visum ersetzen wird. Um herauszufinden, wie Sie eine TIE-Karte beantragen können, lesen Sie bitte diesen Artikel.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabestimmungen ändern können. Sie sollten sich daher unbedingt beim spanischen Konsulat in Ihrem Herkunftsland über die neuesten Bestimmungen informieren. Falls Sie jedoch zunächst ausreichend über das Thema Visum informiert sind, sollten Sie sich die besten Gegenden für Ihren Ruhestand in Spanien einmal genauer ansehen.
War dieser Artikel hilfreich?
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und Orientierung. Unsere Artikel sollen Ihnen ein besseres Verständnis des spanischen Immobilienmarktes vermitteln, nicht aber eine professionelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung ersetzen. Für eine fachliche Beratung ist es ratsam, sich an einen professionellen Berater zu wenden. Obwohl wir uns um Genauigkeit bemühen, kann thinkSPAIN nicht garantieren, dass die von uns bereitgestellten Informationen vollständig oder auf dem neuesten Stand sind. Entscheidungen, die auf der Grundlage unserer Artikel getroffen werden, liegen in Ihrem eigenen Ermessen. thinkSPAIN übernimmt keine Haftung für etwaige Handlungen, Fehler oder Auslassungen.
Ähnliche Themen