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Visa für Spanien: Ein umfassender Leitfaden

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  1. Visa für außereuropäische Bürger
  2. Visa für außereuropäische Bürger

Spanien zieht aufgrund seines vielfältigen kulturellen Erbes, seiner Geschichte und seiner faszinierenden Landschaften jedes Jahr zahlreiche Einwanderer an. Je nach Staatsangehörigkeit und dem Zweck Ihres Besuchs kann für die Einreise nach Spanien ein Visum erforderlich sein. Dieser Artikel umfasst die vielen Visa, die für Spanien verfügbar sind, und gibt einem Überblick über die Anforderungen und notwendigen Unterlagen, um sie zu beantragen.

Visa für außereuropäische Bürger

Nicht-europäische Bürger benötigen möglicherweise ein Visum, um nach Spanien einzureisen. Die Art des Visums hängt vom Grund des Besuchs und der Aufenthaltsdauer ab. Hier eine Reihe der am häufigsten von außereuropäischen Reisenden verwendeten Visa:

Antragsdokument für Schengen-Visum und Bleistift
Reisen Sie mit dem Schengen-Visum bis zu 3 Monate frei innerhalb von 26 Ländern. Foto: Getty Images

1. Schengen-Visum

Das Schengen-Visum ermöglicht es seinen Inhabern, 26 Schengen-Länder bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen frei zu bereisen. Es ist von Vorteil für Reisende, Touristen und diejenigen, die kurze Geschäftsreisen unternehmen oder kurze Studienzeiten planen.

Kernanforderungen:

  • Antragsformular: Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular.
  • Reisepass: Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeit von mindestens drei Monaten nach Ihrem geplanten Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum.
  • Fotos: Zwei aktuelle Fotos in Passgröße.
  • Reiseroute: Ihre detaillierte Reiseroute einschließlich des Nachweises gebuchter Hin- und Rückflugtickets mit Daten und Flugnummern, in denen die Ein- und Ausreisedaten angegeben ist.
  • Nachweis der Finanzkraft: Nachweis, dass Sie über genügend Mittel verfügen, um sich während des Aufenthalts selbst zu versorgen, z. B. Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen.
  • Reisekrankenversicherung: Gültiger internationaler Krankenversicherungsschutz über mindestens 30.000 €.

2. Arbeitsvisum

Um in Spanien als Nicht-EU-Bürger zu arbeiten, müssen Sie sich zuerst eine Beschäftigung sichern. Ihr potenzieller Arbeitgeber wird das Arbeitsvisumverfahren einleiten, indem er in Ihrem Namen eine Arbeitserlaubnis beantragt.

Anforderungen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Passfotos
  • Gültiger Reisepass
  • Arbeitsvertrag eines spanischen Arbeitgebers
  • Genehmigung der Arbeitserlaubnis durch die spanischen Behörden: Beantragt von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber in Spanien. Ihr Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein spanischer oder EU-Bürger verfügbar ist, der die Arbeit ausführen kann.
  • Ärztliches Attest: Ein Gesundheitszertifikat, aus dem hervorgeht, dass an keiner Krankheit leiden, die schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben können.
  • Strafregisterauszug: Bestätigung, dass Sie in keinem der Länder, in denen Sie in den letzten fünf Jahren gelebt haben, vorbestraft sind.

3. Investorenvisum (Goldenes Visum)

Das spanische Investorenvisum, umgangssprachlich als Goldenes Visum bekannt, richtet sich an Nicht-EU-Bürger, die erhebliche finanzielle Investitionen im Land tätigen, z. B. Immobilien kaufen, in ein Unternehmen investieren oder an einem öffentlichen Projekt mitarbeiten.

Anforderungen:

  • Nicht-EU-Staatsbürgerschaft
  • Derzeit nicht rechtswidrig in Spanien wohnhaft
  • Investition: Eine Mindestinvestition von 500.000 € in Immobilien, 1 Mio. € in Aktien spanischer Unternehmen oder 2 Mio. € in spanische Staatsanleihen, neben anderen Optionen.
  • Krankenversicherung: Der Antragsteller muss über eine gültige öffentliche oder private Krankenversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Anbieter verfügen.
  • Finanzielle Mittel: Der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, um sich selbst und alle Angehörigen während ihres Aufenthalts in Spanien zu versorgen, ist erforderlich.
  • Kein Strafregistereintrag: Der Antragsteller sollte weder in seinem Heimatland noch in Spanien vorbestraft sein.

4. Non-Profit Visum

Das Non-Profit Visum, oft als spanisches Ruhestandsvisum bezeichnet, ist ideal für Einzelpersonen oder Rentner mit einem hohen regelmäßigen Einkommen oder erheblichen Ersparnissen, die in Spanien leben möchten, aber keine einkommensschaffenden Tätigkeiten ausüben. Hier erfahren Sie mehr über das Non-Profit Visum.

Anforderungen:

  • Nachweis ausreichender Finanzmittel: Dies könnte in Form eines passiven Einkommens (Pensionen, Dividenden usw.) oder erheblicher Ersparnisse bescheinigt werden. Das erforderliche jährliche Mindesteinkommen beträgt 28.800 € für den Hauptantragsteller und ca. 7.200 € für jedes weitere Familienmitglied.
  • Private Krankenversicherung: Vollkasko private Krankenversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Unternehmen.
  • Kein Strafregistereintrag: Der Antragsteller sollte weder in seinem Heimatland noch in Spanien vorbestraft sein.
  • Derzeit nicht illegal in Spanien wohnhaft
  • Nachweis einer Unterkunft: Könnte in Form eines Mietvertrags oder einer Eigentumsurkunde vorliegen.
Ein Flugzeug der Iberia kreuzt den Himmel
Entdecken Sie die zahlreichen Visaarten, die Besuchern in Spanien zur Verfügung stehen. Foto: Pixabay

5. Visum für digitale Nomaden

Dieses Visum ist ein relativ neues Programm, das von der spanischen Regierung ins Leben gerufen wurde, um Remote-Mitarbeiter und Freiberufler nach Spanien zu locken. Nicht-EU-Bürger können in Spanien leben und arbeiten, während sie im Rahmen dieses Programms aus der Ferne für Unternehmen oder Kunden mit Sitz außerhalb Spaniens arbeiten.

Entscheidende Vorteile:

  • Fast-Track-Antrag: Der Antrag wird innerhalb von 20 Werktagen abgewickelt.
  • Sondersteuerregelung: Inhaber des Visums für digitale Nomaden können von einer Sondersteuerregelung profitieren, bei der sie einen Pauschalsatz von 24 % auf Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit bis zu 600.000 € zahlen.
  • Visumfreies Reisen: Visa-Inhaber dürfen innerhalb des Schengen-Raums frei reisen.
  • Verlängerung des Visums: Das Visum kann nach drei Jahren um weitere zwei Jahre verlängert werden.
  • Daueraufenthalt: Visuminhaber wird nach fünf Jahren eine Daueraufenthaltsbescheinigung gewährt, die auch die Familie (Ehepartner und Kinder) miteinbezieht.

Anforderungen:

  • Beschäftigungssituation: Das Unternehmen des Antragstellers sollte sich außerhalb Spaniens befinden und das Einkommen aus Spanien oder spanischen Unternehmen sollte nicht mehr als 20 % des Gesamteinkommens ausmachen.
  • Nachweis über Fernarbeit: Nachweis über mindestens 3 Monate Tätigkeit in einem Unternehmen mit mindestens 1 Jahr Tätigkeit und Bescheinigung des betreffenden Unternehmens, dass Telearbeit für Ihre Position zulässig ist.
  • Berufserfahrung/Ausbildung: Mindestens 3 Jahre Erfahrung oder berufliche Ausbildung (Graduate oder Postgraduate) an einer renommierten Universität oder Business School.
  • Keine Vorstrafen: Bewerber müssen nachweisen, dass sie in den letzten 2 Jahren keine Vorstrafen hatten.
  • Krankenversicherung: Antragstellende müssen eine private Krankenversicherung mit vollständiger Deckung in ganz Spanien abschließen.
  • Einkommensnachweis: Nachweis des Einkommens oder der wirtschaftlichen Solvenz in Bezug auf den Mindestlohn in Spanien mit einer Bankeinlage von mindestens 30.000 € für den Hauptantragsteller.

Dieses Visa-Programm bietet eine beeindruckende Reihe von Vorteilen für digitale Nomaden, die sich in Spanien niederlassen möchten. Da sich diese Anforderungen jedoch ändern können, ist es immer ratsam, sich an einen Einwanderungsexperten oder direkt an die spanische Botschaft zu wenden.

6. Unternehmervisum

Das spanische Unternehmervisum, Teil des 2013 in Kraft getretenen Unternehmergesetzes, richtet sich an ausländische Unternehmer, die planen, innovative Projekte in Spanien zu entwickeln. Es ermöglicht ihnen nicht nur, in Spanien zu leben, sondern auch von gestrafften Visumverfahren zu profitieren. Dieses Visum richtet sich an Unternehmer, die innovative Projekte, Start-ups oder solche mit erheblichen sozioökonomischen Auswirkungen in Spanien einführen. Damit ein Projekt förderfähig ist, sollte es innovativ sein und einen tragfähigen Geschäftsplan haben. Der Plan wird auf der Grundlage seines Potenzials für die Schaffung von Arbeitsplätzen, des Profils der Branche und des Beitrags des Projekts zur spanischen Wirtschaft insgesamt bewertet.

Auflagen und Bedingungen:

  • Der Antragsteller sollte ein Nicht-EU-Staatsangehöriger sein.
  • Geschäftsplan: Es sollte ein detaillierter Geschäftsplan vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, welches Unternehmen in Spanien gegründet werden soll. Der Plan sollte eine Marktanalyse, Details zu vorgeschlagenen Strategien und die Vorteile für die spanische Wirtschaft enthalten.
  • Machbarkeitsstudie: Eine Machbarkeitsstudie für das Projekt ist erforderlich. Diese Machbarkeitsstudie sollte die zu erwartenden Gewinne und Verluste skizzieren und erklären, in welcher Form das Projekt nachhaltig ist.
  • Finanzielle Mittel: Es sollte der Nachweis erbracht werden, dass genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, um sich mindestens ein Jahr lang selbst zu versorgen.
  • Strafregister: Der Antragsteller sollte nicht im spanischen Strafregister oder in einem Strafregister von Ländern eingetragen sein, in denen er in den letzten fünf Jahren gelebt hat.
  • Gültigkeit des Visums: Die Erstgültigkeit des Unternehmervisums beträgt ein Jahr, danach kann es jährlich erneuert werden.
  • Aufenthaltserlaubnis: Nach einem Jahr rechtmäßigen Aufenthalts in Spanien kann der Antragsteller eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer beantragen. Dieses Visum bahnt auch einen Weg zum endgültigen ständigen Wohnsitz und zur spanischen Staatsbürgerschaft.
  • Familienangehörige: Das Visum enthält Bestimmungen für unmittelbare Familienangehörige, die zusammen mit dem Unternehmer eingetragen werden können, einschließlich Ehepartner und minderjährige Kinder.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Regierung zwar das Unternehmertum durch dieses Visum unterstützt, der Bewerbungsprozess sich jedoch als schwierig und gründlich erweisen kann. Es wird empfohlen, sich bei der Beantragung dieser Art von Visum professionell beraten zu lassen.

Visumantragsformular genehmigt
Stellen Sie sicher, dass Sie über alle notwendigen Unterlagen für Ihren Visumantrag verfügen. Foto: Canva

7. Visum für die Familienzusammenführung

Ein Visum für die Familienzusammenführung in Spanien erlaubt es ausländischen Staatsbürgern, die seit mehr als einem Jahr legal im Land leben, ihre Verwandten nach Spanien zu holen.

Hauptmerkmale des Visums:

  • Das Visum ermöglicht es jedem Ausländer, der in Spanien lebt, seine Verwandten ins Land zu holen und ihnen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erteilen.
  • Dieses Verfahren gilt nicht für Inhaber einer ersten Aufenthaltserlaubnis. Sie gilt erst, nachdem die Aufenthaltserlaubnis erneuert wurde, d. h. nachdem Sie ein Jahr in Spanien gelebt haben und ein weiteres Jahr legal im Land leben.

Wer kann die Familienzusammenführung beantragen:

  • Eltern (wenn der Antragsteller über eine langfristige Aufenthaltserlaubnis verfügt, d. h. seit mindestens 5 Jahren in Spanien lebt und die Eltern über 65 Jahre alt sind).
  • Ehegatten oder Lebenspartner.
  • Eltern des Ehegatten/Lebenspartners (Schwiegereltern).
  • Sohn oder Tochter, sofern sie unter 18 Jahre alt sind (oder unterhaltsberechtigt sind, wenn sie nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen können).

Anforderungen:

  • Familienbeziehung: Der Antragsteller muss einen Nachweis über eine familiäre Beziehung zu dem in Spanien lebenden Einwohner erbringen. Eine wichtige Anforderung, wenn Bescheinigungen wie Geburts- oder Heiratsurkunden erforderlich sind
  • Wohnsitznachweis: Der Wohnsitz in Spanien muss nachweisen, dass der Antragsteller sich für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr rechtmäßig in Spanien aufgehalten hat und eine Aufenthaltsgenehmigung für mindestens ein weiteres Jahr erhalten hat.
  • Angemessene Unterkunft: Nachweis, dass in Spanien eine angemessene Unterkunft für die Familie vorhanden ist.
  • Finanzielle Unterstützung: Nachweis, dass die finanziellen Mittel ausreichen, um für die Familie zu sorgen, ohne auf das Sozialstem in Spanien zurückzugreifen.
  • Staatsangehörigkeit des Ausländers in Spanien: Nicht-europäische Einwohner in Spanien, die sich seit mehr als einem Jahr rechtmäßig im Land aufhalten.
  • Führungszeugnis
  • Private Krankenversicherung: Umfassender Krankenversicherungsschutz für die umgesiedelten Familienangehörigen.

Die Art der Abwicklung können variieren, daher wird empfohlen, mit Einwanderungsanwälten oder -fachleuten zusammenzuarbeiten, die Sie durch die Anforderungen und Rechtsvorschriften für ein reibungsloseres Verfahren führen können.

8. Studentenvisum

Außereuropäische Staatsangehörige, die länger als drei Monate in Spanien studieren möchten, benötigen ein Studentenvisum. Dieses Visum ermöglicht Verlängerungen innerhalb Spaniens und ermöglicht es Studenten, unter bestimmten Bedingungen in Teilzeit zu arbeiten.

Anforderungen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Passfotos
  • Gültiger Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung: Ein offizielles Schreiben der spanischen Institution, in dem Ihre Annahme bestätigt wird und in dem die Kursdauer und der Lehrplan aufgeführt sind.
  • Nachweis der finanziellen Autonomie: Dokumentierter Nachweis, dass Sie über genügend Mittel verfügen, um sich während Ihres gesamten Studienzeitraums selbst zu versorgen.
  • Ärztliches Attest: Ein Dokument Ihres Arztes, das bestätigt, dass Sie an keiner Krankheit leiden, die schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben können.
  • Private Krankenversicherung: Vollkasko private Krankenversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Unternehmen.
  • Strafregisterauszug: Offizielle Bescheinigung, dass Sie nicht vorbestraft sind.

9. Working-Holiday-Visum (Jugendmobilitätsvisum)

Das Working-Holiday-Visum für Spanien, auch bekannt als Jugendmobilitätsvisum, ermöglicht es jungen Menschen aus bestimmten Ländern, für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel bis zu einem Jahr, in Spanien zu leben, zu arbeiten und zu reisen. Das Programm steht Bürgern Australiens, Kanadas, Japans, Neuseelands und Südkoreas zur Verfügung. Es richtet sich an Jugendliche zwischen 18 und 35 Jahren. Die obere Altersgrenze ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich.

Anforderungen:

  • Gültiger Reisepass
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt
  • Krankenversicherung: Antragsteller müssen eine Krankenversicherung haben, die sie in Spanien abdeckt
  • Keine Eintragung im Strafregister
  • Alter und Nationalität: Die Bewerber sollten in der Regel zwischen 18 und 30 Jahre alt sein und Staatsbürger eines Landes sein, das ein bilaterales Jugendmobilitätsabkommen mit Spanien hat.
  • Keine Angehörigen: Einzelpersonen können nicht von Angehörigen begleitet werden.
  • Rückfahrkarte: Bewerber müssen eine Rückfahrkarte besitzen oder über finanzielle Mittel für deren Erwerb verfügen.

Dieses Visum bietet jungen Menschen die Möglichkeit, in Spanien zu leben, ihre Spanischkenntnisse zu verbessern und sich mit der spanischen Kultur vertraut zu machen und währenddessen im Land zu arbeiten.

Auch hier ist zu beachten, dass die spezifischen Anforderungen und das Bewerbungsverfahren je nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers variieren können. Daher wird empfohlen, sich bei der zuständigen spanischen Botschaft oder dem Konsulat nach den genauesten Informationen zu erkundigen.

Die Flagge der Europäischen Union weht im Wind
Bewegungsfreiheit innerhalb der EU. Foto: Unsplash

Visa für außereuropäische Bürger

Bürger aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz können sich frei innerhalb der EU bewegen, was bedeutet, dass sie in der Regel für eine Einreise nach Spanien kein Visum benötigen. Wenn die Aufenthaltsdauer jedoch drei Monate überschreitet, sind zusätzliche Verfahren erforderlich.

1. Meldebescheinigung

EU-Bürger, die länger als drei Monate bleiben wollen, benötigen eine Meldebescheinigung. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für das Recht des Bürgers, sich länger als drei Monate in Spanien aufzuhalten.

Anforderungen:

  • Gültiger Reisepass oder Ausweis
  • Nachweis der Beschäftigung oder Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
  • Nachweis der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung

2. Aufenthaltsgenehmigung für Familienmitglieder

Familienangehörige aus EU-, EWR-Ländern und Schweizer Staatsbürger haben das Recht, sich in Spanien aufzuhalten. Sie benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung für Familienmitglieder, wenn sie sich länger als drei Monate im Land aufhalten.

Anforderungen:

  • Gültiger Reisepass
  • Nachweis des Familienverhältnisses
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt
  • Die Meldebescheinigung des EU-Bürgers, dem sie folgen

Dieser Leitfaden soll einen Überblick über die verfügbaren Arten von Visa geben. Die tatsächlichen Anforderungen können variieren. Es ist daher ratsam, sich an das nächstgelegene spanische Konsulat oder die nächstgelegene spanische Botschaft zu wenden, um exakte und aktuelle Informationen zu erhalten. Für die Ausstellung eines Visums sollten Sie sich an das nächstgelegene spanische Konsulat oder die nächstgelegene spanische Botschaft in Ihrem Wohnsitzland wenden. Viele spanische Konsulate und Botschaften bieten auf ihren offiziellen Websites auch Informationen und Anleitungen für Visumanträge an. Der Bewerbungsprozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen, daher ist es ratsam, lange vor dem geplanten Reisedatum mit den Vorbereitungen zu beginnen. Mit der richtigen Vorbereitung ist die Erkundung des wundervollen Spaniens nur einen Visumantrag entfernt!

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Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und Orientierung. Unsere Artikel sollen Ihnen ein besseres Verständnis des spanischen Immobilienmarktes vermitteln, nicht aber eine professionelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung ersetzen. Für eine fachliche Beratung ist es ratsam, sich an einen professionellen Berater zu wenden. Obwohl wir uns um Genauigkeit bemühen, kann thinkSPAIN nicht garantieren, dass die von uns bereitgestellten Informationen vollständig oder auf dem neuesten Stand sind. Entscheidungen, die auf der Grundlage unserer Artikel getroffen werden, liegen in Ihrem eigenen Ermessen. thinkSPAIN übernimmt keine Haftung für etwaige Handlungen, Fehler oder Auslassungen.

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