- Brauchen Sie ein Visum zum Arbeiten in Spanien?
- Tipps für einen erfolgreichen Antrag auf ein Arbeitsvisum in Spanien
- Arbeitsvisum vs. Arbeitserlaubnis in Spanien
- Arten von Arbeitsvisa in Spanien
- Visabestimmungen für das Arbeiten in Spanien
- Kosten für ein Arbeitsvisum für Spanien
- Antragsverfahren für ein Arbeitsvisum in Spanien
- Gültigkeitsdauer und Erneuerung spanischer Arbeitsvisa
- Ausnahmen für spanische Arbeitsvisa
- Leben und Arbeiten in Spanien
- Spaniens Einstellung zu ausländischen Arbeitnehmern
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Spanien gehört stets zu den beliebtesten Destinationen für Expats. Ob Sie sich nun vorstellen, auf einer sonnigen Terrasse aus der Ferne zu arbeiten oder Teil eines florierenden spanischen Unternehmens zu werden - das Verständnis der Anforderungen für Visa und Arbeitserlaubnis ist unerlässlich für den reibungslosen Übergang. Dieser ausführliche Ratgeber begleitet Sie durch den Prozess und gibt Ihnen das Wissen und die nötigen Ressourcen für die Umsetzung Ihrer Ziele mit.

Brauchen Sie ein Visum zum Arbeiten in Spanien?
Bürger der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können sich frei bewegen, d. h. sie können ohne Visum in Spanien leben und arbeiten. Es ist allerdings zu beachten, dass sich auch EU/EWR-Bürger bei den örtlichen Behörden anmelden und eine Aufenthaltsbescheinigung beantragen müssen.
Sind Sie kein EU/EWR-Bürger, brauchen Sie in Spanien generell ein Visum zum Arbeiten. Welche Art Visum Sie benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihre Staatsangehörigkeit, die Art Ihrer Arbeit und die geplante Dauer Ihres Aufenthalts.
Tipps für einen erfolgreichen Antrag auf ein Arbeitsvisum in Spanien
Die Beantragung eines Arbeitsvisums in Spanien kann mitunter überwältigend sein, doch mit guter Vorbereitung und richtiger Strategie können Sie Ihre Erfolgsaussichten erhöhen. Hier sind einige wertvolle Tipps, die Sie beachten sollten:
- Beginnen Sie frühzeitig: Die Antragstellung kann viel Zeit beanspruchen. Fangen Sie daher frühzeitig an und stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor dem geplanten Reisetermin zusammen. So bleibt genug Zeit, um unerwartete Verzögerungen oder Komplikationen zu beseitigen.
- Seien Sie sorgfältig: Sorgen Sie für die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Unterlagen und lassen Sie sie gegebenenfalls ins Spanische übersetzen. Achten Sie auf die spezifischen Anforderungen der spanischen Konsulate oder Botschaften in Ihrem Heimatland.
- Ehrlichkeit ist wichtig: Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben im Antrag und während des Visumgesprächs. Alle Ungereimtheiten oder Versuche, Informationen falsch darzustellen, können Ihren Antrag gefährden.
- Folgen Sie den Anweisungen: Beachten Sie die Hinweise des spanischen Konsulats oder der Botschaft genau. Diese können je nach Staatsangehörigkeit und Art des beantragten Visums variieren.
- Holen Sie sich Rat von Experten: Wenn Sie Fragen haben oder komplexe Fälle vorliegen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Immigration oder einen Berater, der auf spanische Visa spezialisiert ist. Er kann Sie individuell beraten und dafür sorgen, dass Ihr Antrag alle erforderlichen Kriterien erfüllt.
Arbeitsvisum vs. Arbeitserlaubnis in Spanien
Der Unterschied zwischen einem Arbeitsvisum und einer Arbeitserlaubnis ist wichtig, da diese Begriffe oft synonym verwendet werden, im Kontext der Immigration in Spanien aber unterschiedliche Bedeutungen haben.
- Arbeitserlaubnis in Spanien: Eine Arbeitserlaubnis ist eine Genehmigung, die von den spanischen Behörden dem spanischen Arbeitgeber erteilt wird, damit dieser einen ausländischen Arbeitnehmer einstellen kann. Der Arbeitgeber beantragt die Arbeitserlaubnis im Namen des Arbeitnehmers.
- Arbeitsvisum in Spanien: Ein Arbeitsvisum ist ein Dokument für Ausländer, das ihnen die Einreise und den Aufenthalt in Spanien zum Zweck der Arbeit gestattet. Sie beantragen ein Arbeitsvisum im spanischen Konsulat im Heimatland, nachdem Ihr Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis erhalten hat.
Die Arbeitserlaubnis ist also die Genehmigung des Arbeitgebers, Sie einzustellen, während das Arbeitsvisum Ihre Genehmigung ist, nach Spanien einzureisen und dort zu arbeiten.
Arten von Arbeitsvisa in Spanien
In Spanien gibt es eine Reihe verschiedener Arbeitsvisa für unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse. Schauen wir uns die gängigsten Arten an:
- Arbeitsvisum für Arbeitnehmer: Dieses Visum ist für Personen mit einem Arbeitsangebot von einem spanischen Unternehmen gedacht. Ihr Arbeitgeber ist in diesem Verfahren entscheidend, da er in Ihrem Namen bei den spanischen Behörden eine Arbeitserlaubnis beantragt. Sobald diese genehmigt ist, können Sie Ihren Visumantrag beim spanischen Konsulat in Ihrer Heimat stellen. Die spanische Regierung stellt Arbeitsvisa meist nur aus, wenn die Stelle als Mangelberuf anerkannt ist oder keine anderen geeigneten Bewerber aus der EU verfügbar sind. Diese Art von Visum wird auch als Langzeitarbeitsvisum bezeichnet.
- Visum für Saisonarbeiter: Wenn Sie für einen bestimmten Zeitraum in Spanien arbeiten möchten, meist in der Landwirtschaft oder im Tourismus, können Sie ein Visum für Saisonarbeiter beantragen. Ähnlich wie beim Visum für Erwerbstätige muss Ihr Arbeitgeber erst eine Arbeitserlaubnis für Sie erhalten, bevor Sie das Visum beim spanischen Konsulat beantragen können. Für dieses Visum muss Ihr Arbeitgeber Ihnen eine angemessene Unterkunft zur Verfügung stellen, Ihre Reisekosten nach und von Spanien übernehmen und Sie verpflichten sich, nach Beendigung des Vertrags in Ihr Heimatland zurückzukehren. Dieses Visum wird manchmal auch als „Working Holiday“-Visum bezeichnet und kann für eine Dauer von bis zu 9 Monaten erteilt werden.
- Blaue Karte EU: Hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU/EWR-Ländern mit einem Jobangebot in Spanien können die Blaue Karte EU beantragen. Diese gewährt ihnen das Recht, in Spanien zu arbeiten und zu leben. Sie können die Blaue Karte EU beantragen, wenn Sie einen Hochschulabschluss mit einer Mindestdauer von drei Jahren oder eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung auf demselben Niveau nachweisen können. Zudem benötigen Sie einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Stellenangebot. Das Gehalt der Stelle muss mindestens das 1,5-fache des Durchschnittslohns in Spanien betragen. Das derzeitige jährliche Mindestgehalt für einen Antragsteller einer Blauen Karte EU in Spanien beträgt 33.908 €.
- Visum für Selbstständige: Für Unternehmer oder Freiberufler, die ihr eigenes Unternehmen in Spanien gründen möchten, ist das Visum für Selbstständige der richtige Weg. Für dieses Visum sind ein detaillierter Businessplan, ausreichende finanzielle Mittel und die Erfüllung bestimmter, von der spanischen Regierung festgelegter Bedingungen erforderlich. Um in Spanien ein Visum für Selbstständige zu beantragen, dürfen Sie kein Bürger der Europäischen Union (EU) sein, müssen über 18 Jahre alt sein, sich nicht mit irregulärem Aufenthaltsstatus in Spanien aufhalten und nicht vorbestraft sein. Weitere Informationen zur Selbstständigkeit in Spanien finden Sie in unserem Ratgeber.
- Visum für digitale Nomaden: Dieses Visum wurde 2023 als Teil des spanischen Startup-Gesetzes eingeführt und ermöglicht es Nicht-EU/EWR-Bürgern, bis zu fünf Jahre in Spanien zu leben und remote zu arbeiten. Dazu müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z. B. einen gültigen Reisepass, den Nachweis einer Beschäftigung bei einem nicht-spanischen Unternehmen oder Kunden außerhalb Spaniens, ein monatliches Mindesteinkommen und eine Krankenversicherung. Dieses Visum bietet Telearbeitern und Freiberuflern eine fantastische Gelegenheit, den spanischen Lebensstil zu genießen und gleichzeitig einen Beitrag zur Weltwirtschaft zu leisten. Zusätzlich zu den erforderlichen Dokumenten muss ein Digitalnomade ein regelmäßiges Einkommen von etwa 2.650 € pro Monat nachweisen. Weitere Informationen über das Visum für digitale Nomaden finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
- Visum für Wissenschaftler: Dieses Visum richtet sich an Wissenschaftler, die an einer spanischen Universität oder einem Forschungsinstitut forschen werden.
- Visum für hochqualifizierte Fachkräfte: Dieses Visum ist für Fachkräfte mit bestimmten, in Spanien gefragten Qualifikationen gedacht. Die Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte richtet sich an Antragsteller mit Hochschul- oder Bildungsabschluss, Berufsausbildung oder kaufmännischer Ausbildung oder drei Jahren Berufserfahrung.
- Visum für firmeninterne Versetzung: Das Visum erleichtert die Entsendung von Mitarbeitern multinationaler Unternehmen in eine spanische Niederlassung. Für dieses Visum müssen die Antragsteller seit mindestens drei Monaten bei dem Unternehmen beschäftigt sein.
- Visum zur Familienzusammenführung: Angehörige von Nicht-EU-Bürgern, die seit mindestens einem Jahr in Spanien leben, arbeiten und eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, können ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Dieses Visum ermöglicht es Familienmitgliedern, zu ihren Verwandten nach Spanien zu kommen und dort zu arbeiten, ohne eine gesonderte Arbeitserlaubnis einzuholen, was eine gute Option für Familien sein kann, die gemeinsam nach Spanien umziehen möchten.

Visabestimmungen für das Arbeiten in Spanien
Auch wenn die spezifischen Anforderungen je nach Art des von Ihnen beantragten Visums etwas variieren können, finden Sie hier einen Überblick über die Dokumente und Kriterien, die Sie erfüllen müssen:
| Anforderung | Beschreibung | Beispiel Dokumente |
| Gültiger Reisepass | Ihr Reisepass muss mindestens noch sechs Monate über Ihren geplanten Aufenthalt in Spanien hinaus gültig sein. Zudem muss er mindestens zwei leere Seiten haben. | Reisepass |
| Antragsformular | Sie müssen das jeweilige Antragsformular für das Visum ausfüllen, das Sie beim spanischen Konsulat oder der Botschaft in Ihrer Heimat erhalten. | Visa-Antragsformular |
| Fotos in Passbildgröße | Sie benötigen ein aktuelles Passfoto, das den genannten Anforderungen entspricht. | Passbilder |
| Arbeitsvertrag oder Stellenangebot | Für Arbeitnehmer ist ein unterzeichneter Vertrag oder ein offizielles Schreiben Ihres spanischen Arbeitgebers mit dem Stellenangebot erforderlich. | Arbeitsvertrag, Schreiben zum Stellenangebot |
| Qualifikationen und Erfahrung | Ggf. müssen Sie Nachweise über Ihre Qualifikationen und Berufserfahrung sowie Ihre für das Stellenangebot relevanten Fähigkeiten vorlegen. | Abschlüsse, Diplome, Zertifikate, Empfehlungsschreiben |
| Finanzmittel | Sie müssen den Nachweis über ausreichend Finanzmittel erbringen, um für Ihren Lebensunterhalt in Spanien aufkommen zu können. | Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Bürgschaftserklärung |
| Krankenversicherung | Eine umfassende Krankenversicherung ist für alle Visa-Antragsteller obligatorisch. | Police der Krankenversicherung |
| Strafregisterauszug | Ggf. müssen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis oder einen Strafregisterauszug aus Ihrem Heimatland vorlegen. | Polizeiliches Führungszeugnis |
Kosten für ein Arbeitsvisum für Spanien
Neben den oben erwähnten Unterlagen und Anforderungen sind auch die mit Ihrem Antrag verbundenen Visagebühren zu beachten. Diese Gebühren werden nicht zurückerstattet, selbst wenn Ihr Antrag abgelehnt wird. Die genauen Kosten für ein spanisches Arbeitsvisum können je nach Staatsangehörigkeit und Art des Visums variieren. Informieren Sie sich am besten auf der Website des spanischen Konsulats oder der Botschaft in Ihrer Heimat über die aktuellen Gebühren. Bestimmte Staatsangehörige können für Gebührenermäßigungen oder -befreiungen infrage kommen.
Die Visagebühren liegen derzeit in den folgenden Bereichen:
- Visum für Arbeitnehmer: 60-160 €
- Visum für Saisonarbeiter: 73-550 €
- Visum für Selbstständige: 120-1447 €
- Visum für Blaue Karte EU: 418 €
Antragsverfahren für ein Arbeitsvisum in Spanien
Das Antragsverfahren für ein Arbeitsvisum in Spanien umfasst folgende Schritte:
- Stellenangebot und Arbeitserlaubnis: Beantragen Sie ein Visum für Arbeitnehmer, so müssen Sie zunächst einen Arbeitsplatz in Spanien finden. Ihr Arbeitgeber wird dann in Ihrem Namen den Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen.
- Vorbereitung Ihres Antrags: Sobald die Arbeitserlaubnis genehmigt ist (falls zutreffend), beginnen Sie mit der Vorbereitung Ihres Visumantrags. Dies umfasst das Sammeln aller erforderlichen Dokumente, das Ausfüllen des Antragsformulars und die Prüfung, dass alles den Anforderungen für die gewählte Visumkategorie entspricht.
- Vereinbaren Sie einen Termin: Kontaktieren Sie das spanische Konsulat oder die Botschaft im Herkunftsland und vereinbaren Sie einen Termin für Ihren Visumantrag. Da die Verfügbarkeit variieren kann, ist eine frühzeitige Terminvereinbarung ratsam. Ihr örtliches spanisches Konsulat oder Botschaft gibt Ihnen eine Checkliste mit den für Ihr Herkunftsland erforderlichen Dokumenten.
- Einreichen Ihres Antrags: Gehen Sie zum vereinbarten Termin. Während des Termins reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei einem Konsulatsbeamten ein.
- Teilnahme am Visumgespräch: Der Konsularbeamte prüft Ihren Antrag, stellt Fragen zum Zweck Ihrer Reise und beurteilt, ob Sie für ein Visum in Frage kommen.
- Bezahlen der Visagebühr: Sie müssen die Gebühr für das Visum bei Antragstellung entrichten. Die Zahlungsmodalitäten variieren, daher erkundigen Sie sich am besten vorher beim Konsulat nach den akzeptierten Methoden. In der Regel können Sie die Gebühr online mit einer Kreditkarte bezahlen.
- Warten auf Bearbeitung: Die Bearbeitungsdauer für ein spanisches Arbeitsvisum kann je nach Nationalität und Umfang der im Konsulat bearbeiteten Anträge variieren. Berücksichtigen Sie diese Bearbeitungszeit unbedingt bei Ihren Reiseplänen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit zwischen zwei und sechs Wochen. Beantragen Sie Ihren Antrag jedoch frühzeitig und bedenken Sie, dass es zu Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen oder ein hohes Antragsaufkommen kommen kann. Bedenken Sie auch, dass ein Antrag auf Arbeitserlaubnis bis zu acht Monate dauern kann.
- Abholung Ihres Arbeitsvisums: Ist Ihr Visum genehmigt, können Sie es beim Konsulat oder der Botschaft abholen. Sie werden benachrichtigt, wenn Ihr Visum zur Abholung bereit ist.
Gültigkeitsdauer und Erneuerung spanischer Arbeitsvisa
Die Gültigkeitsdauer Ihres Visums und das Erneuerungsverfahren sind wichtig für die Aufrechterhaltung Ihres rechtlichen Status in Spanien. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der typischen Gültigkeits- und Verlängerungsoptionen für jede Visumart:
| Visumart | Gültigkeitsdauer | Erneuerung |
| Arbeitsvisum für Arbeitnehmer | Zunächst 1 Jahr, dann jährlich erneuerbar | Verlängerbar für bis zu 5 Jahre, dann Anspruch auf Daueraufenthalt |
| Visum für Saisonarbeiter | Maximal 9 Monate pro Kalenderjahr, abgestimmt auf den Arbeitsvertrag | Kann auf bis zu 9 Monate verlängert werden, wenn der Vertrag kürzer ist |
| Blaue Karte EU | Zunächst 1 Jahr | Alle 2 Jahre verlängerbar, sofern kein Anspruch auf Daueraufenthalt besteht |
| Visum für Selbstständige | Zunächst 1 Jahr | Verlängerbar alle 2 Jahre, bis zu 5 Jahren, dann Anspruch auf Daueraufenthalt |
| Visum für Digitale Nomaden | Zunächst 1 Jahr (bei Antragstellung über ein Konsulat) oder 3 Jahre (bei Antragstellung in Spanien) | Verlängerbar alle 2 Jahre, bis zu 5 Jahren, dann Anspruch auf Daueraufenthalt |
| Visum für Wissenschaftler | Zunächst 3 Jahre oder für die Laufzeit des Forschungsprojekts, je nachdem, was kürzer ist | Alle 2 Jahre verlängerbar, sofern kein Anspruch auf Daueraufenthalt besteht |
| Visum für Fachkräfte | Zunächst 1 Jahr | Verlängerbar um weitere 2 Jahre |
| Visum firmeninterne Transfers | Maximal 3 Jahre für Führungskräfte / Spezialisten, 1 Jahr für Azubis | Verlängerbar um weitere 2 Jahre, wenn Bedingungen erfüllt sind |
| Visum zur Familienzusammen-führung | Meist angepasst an den Aufenthaltstitel des betreuenden Angehörigen | Verlängerbar entsprechend dem Aufenthaltstitel des betreuenden Angehörigen |
Die Verlängerung des Visums muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums eingeleitet werden, damit Ihr rechtlicher Status nicht verfällt. Kontaktieren Sie das spanische Konsulat oder die Botschaft Ihres Heimatlandes oder die Einwanderungsbehörden in Spanien für konkrete Informationen zur Verlängerung Ihres Visums.
Ausnahmen für spanische Arbeitsvisa
Während die meisten Nicht-EU/EWR-Bürger ein Arbeitsvisum benötigen, sind bestimmte Berufe von dieser Pflicht befreit. Diese Ausnahmen betreffen in der Regel Personen in Spezialgebieten, die einen wichtigen Beitrag zur spanischen Gesellschaft leisten. Einige Beispiele hierfür sind:
- Hochschulprofessoren und Forscher
- Wissenschaftler und Techniker, die an Forschungsprojekten beteiligt sind
- Auslandskorrespondenten und Journalisten
- Künstler und Darsteller, die für bestimmte Veranstaltungen nach Spanien kommen
- Geistliche und religiöse Mitarbeiter
- Gewerkschaftsvertreter
Leben und Arbeiten in Spanien
Haben Sie Ihr spanisches Arbeitsvisum erhalten und sind bereit, sich in Ihr neues Abenteuer zu stürzen, müssen Sie bei Ihrer Ankunft einige wichtige Formalitäten erledigen:
- Anmeldung bei den örtlichen Behörden: Binnen drei Monaten nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich bei den örtlichen Behörden (Oficina de Extranjería) der Provinz anmelden, in der Sie Ihren Wohnsitz haben werden. Durch diese Anmeldung erhalten Sie eine Aufenthaltsbescheinigung (TIE - Tarjeta de Identidad de Extranjero), die für verschiedene Zwecke wichtig ist, z. B. für die Eröffnung eines Bankkontos, die Nutzung der Gesundheitsversorgung oder die Anmietung einer Immobilie.
- Sozialversicherungsnummer: Um in Spanien legal zu arbeiten und Sozialversicherungsleistungen zu erhalten, benötigen Sie eine spanische Sozialversicherungsnummer (Número de Seguridad Social). Ihr Arbeitgeber hilft Ihnen dabei, indem er Sie bei der Sozialversicherung anmeldet und Ihren Arbeitsvertrag sowie andere relevante Dokumente vorlegt. Lesen Sie unseren Artikel über das spanische Sozialversicherungssystem, um mehr zu erfahren.
- Besteuerung: Als Einwohner Spaniens unterliegen Sie der spanischen Einkommensteuer. Machen Sie sich mit den Steuervorschriften und -fristen vertraut, um deren Einhaltung zu garantieren. Informieren Sie sich über Ihre Pflichten und lernen Sie mehr über das spanische Steuersystem.
- Gesundheitswesen: Spanien verfügt über ein öffentliches Gesundheitssystem (Sistema Nacional de Salud), das den Bürgern Zugang zu umfassenden medizinischen Leistungen bietet. Sie können sich beim Nationalen Gesundheitsdienst anmelden, sobald Sie Ihre Aufenthaltsbescheinigung und Sozialversicherungsnummer haben.
- Sprache: Auch wenn in Touristengebieten und einigen internationalen Unternehmen Englisch gesprochen wird, ist das Erlernen von Spanisch eine große Bereicherung für Ihre Erfahrung in Spanien. So können Sie effektiv mit den Einheimischen kommunizieren, sich im täglichen Leben problemlos zurechtfinden und wirklich in die Kultur eintauchen.
Spaniens Einstellung zu ausländischen Arbeitnehmern
In Spanien sind ausländische Arbeitnehmer generell willkommen, und ihr wertvoller Beitrag zu Wirtschaft und Gesellschaft wird anerkannt. Das Land bietet verschiedene Visumoptionen für verschiedene Qualifikationen und Beschäftigungssituationen, und das Antragsverfahren ist zwar gründlich, aber meist unkompliziert. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gelten die spanischen Visabestimmungen oft als weniger streng, was das Land zu einem attraktiven Ziel für diejenigen macht, die im Ausland neue Chancen suchen.
In Spanien zu arbeiten kann eine äußerst lohnende Erfahrung sein und bietet die Chance, in eine lebhafte Kultur einzutauchen, die eigene Karriere voranzutreiben und eine andere Lebensart kennenzulernen. Wer die Anforderungen an Visa und Arbeitserlaubnis kennt, seinen Antrag sorgfältig vorbereitet und nach der Ankunft die notwendigen Formalitäten erledigt, kann die Weichen für ein erfolgreiches und erfüllendes Arbeitsleben in Spanien stellen. Denken Sie daran, frühzeitig mit dem Antragsverfahren zu beginnen, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und bei Bedarf professionelle Beratung einzuholen. Mit sorgfältiger Planung und positiver Einstellung können Sie die vielen Vorteile genießen, die das Arbeiten und Leben in diesem schönen Land mit sich bringt. Weitere Informationen finden Sie in unserem umfassenden Leitfaden und den Artikeln über das Arbeiten in Spanien.
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