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Schadenverfahren für Hausratversicherungen in Spanien

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  1. Barzahlungen statt Ersatz
  2. Strenge Haftung bei Ansprüchen Dritter
  3. Das Consorcio
  4. Ansprüche Dritter

Obwohl das Prinzip des Versicherungsschutzes weltweit standardisiert ist, kann sich die Art und Weise, wie mit Hausratversicherungsansprüchen umgegangen wird, von der in Ihrem Herkunftsland unterscheiden.

Die gute Nachricht ist, dass die meisten ausländischen Einwohner in Spanien überrascht waren, wie schnell und einfach ihre Ansprüche bearbeitet und abgewickelt wurden. Es ist unwahrscheinlich, dass Sie zum Beispiel für alles, was Sie besitzen, Quittungen, Verpackungen oder sonstige Kaufbelege vorlegen müssen. Ein Schadenregulierer wird die Bewertung normalerweise während eines Besuchs bei Ihnen zu Hause durchführen, auch wenn die Forderung nur einen geringen Betrag betrifft.

Hier finden Sie einen Überblick darüber, wie Ansprüche in Spanien gehandhabt werden können.

Deckenschaden Wasserleck im Haus
Ansprüche aus Hausratversicherungen in Spanien können anders bearbeitet werden als in Ihrem Heimatland. Foto: GettyImages

Barzahlungen statt Ersatz

In vielen Ländern ist es üblich, dass Versicherungen beschädigte, verlorene oder gestohlene Gegenstände über ihr Lieferantennetzwerk ersetzen. Wenn beispielsweise Ihr Fernseher oder Ihr Computer während eines Einbruchs gestohlen werden, haben die Versicherer normalerweise einen Vertrag mit einem Elektronikgeschäft und liefern Ihnen im Rahmen der Schadensabwicklung ein neues, vergleichbares Modell. In Spanien ist dies jedoch selten der Fall. Sobald eine Bewertung vorliegt, wird das Geld einfach auf das Bankkonto überwiesen, dem Ihre Prämienzahlungen belastet werden.

Versicherungsunternehmen in Spanien verfügen oft über ein Netzwerk von zugelassenen Bauunternehmern, Elektrikern und Installateuren, die nach einer Schadensmeldung in der Regel eine Inspektion vor Ort durchführen. Diese wird jedoch aus Zeitmangel oft nicht durchgeführt – möglicherweise werden Sie mit dem Betrag der Schätzung entschädigt und müssen eigene Handwerker finden, um die Reparaturarbeiten auszuführen.

Strenge Haftung bei Ansprüchen Dritter

Wenn das Eigentum Dritter beschädigt wird, weigern sich möglicherweise Versicherungsgesellschaften in einigen Ländern, für Reparaturen zu zahlen, wenn sie keine Schuld nachweisen können oder wenn die Ursache nicht einem von Ihrer Police abgedeckten Szenario entspricht.

Ein häufiges Beispiel dafür ist, dass ein Rohr in Ihrer Wohnung platzt und Wasserschäden in der darunter liegenden Wohnung verursacht werden. In vielen Ländern haftet Ihr Versicherer nicht für die Reparaturen in der Nachbarwohnung, es sei denn, Ihre Fahrlässigkeit oder Unfallschäden können nachgewiesen werden.

In Spanien ist die Haftung gegenüber Dritten „streng“, was bedeutet, dass der Eigentümer der Immobilie, die den Schaden verursacht, automatisch rechtlich dafür verantwortlich ist, ihn zu beheben, unabhängig davon, ob er sie verschuldet oder nicht. Dies bedeutet, dass Wasserschäden bei Ihrem Nachbarn im Erdgeschoss nach einem Rohrbruch in Ihrer Wohnung ohne Frage von Ihrem Versicherer in Spanien gedeckt werden.

Beachten Sie, dass Haftungsansprüche keine Selbstbeteiligung beinhalten, auch wenn Sie einen dementsprechenden Vertrag für den Verlust oder die Beschädigung Ihrer eigenen Gebäude und der darin enthaltenen Gegenstände abgeschlossen haben.

Das Consorcio

Alle Hausratversicherungen decken Schäden ab, die direkt durch Feuer- oder Witterungseinflüsse entstehen. Wenn diese Schäden allerdings eine völlige Zerstörung verursacht haben, könnten die Versicherer den Anspruch abzulehnen und Ihnen nahelegen, sich an das Consorcio zu wenden.

Der Katastrophenpool, der als Consorcio bezeichnet wird, ist eine Regierungsbehörde, die bei Schadensansprüchen durch Waldbrände, Überschwemmungen (inundación laminar) – aber nicht das Eindringen von Regenwasser von oben -Erdbeben, außergewöhnlich starke Winde oder ähnliche Naturkatastrophen handelt, sobald das betroffene geografische Gebiet vom Staat als „Katastrophengebiet“ erklärt wurde.

Falls Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft dazu aufgefordert werden, einen Antrag beim Consorcio einzureichen, sollten Sie das entsprechende Formular ausfüllen und Kopien Ihrer Versicherungspolice und des Belegs Ihrer Bank vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Ihre Prämie gezahlt wurde. Auf diesem Beleg ist der Prozentsatz der an das Consorcio gezahlten Prämie aufgeführt. Sie müssen auch Ihren offiziellen Ausweis (ID) und Ihre Kontaktdaten vorlegen. Ein Schadensregulierer des Consorcio wird Ihre Immobilie besichtigen, den Schaden bewerten und, wenn dieser als mit den Auswirkungen der betreffenden Naturkatastrophe vereinbar angesehen wird, die entsprechende Summe auf Ihr Bankkonto überweisen.

Heutzutage neigen immer mehr Versicherungsunternehmen dazu, Consorcio-Ansprüche im Namen ihrer Versicherungsnehmer (Kunden) zu bearbeiten, um diesen entgegenzukommen. Unternehmen, die dies nicht anbieten, werden jedoch ausführliche Angaben dazu machen, wie Sie einen Anspruch geltend machen können.

Ansprüche Dritter

In vielen Ländern, in denen ein Schadensersatzanspruch für von Dritten verursachte Schäden besteht, deren Identität bekannt ist – wie zum Beispiel ein Autofahrer, der gegen Ihre Grenzmauer fährt –, kommt die Versicherungsgesellschaft dafür auf. Diese wird dann versuchen, sich die angefallenen Kosten von der Versicherung des Dritten, in diesem Fall von der Kfz-Versicherung des Fahrers, erstatten zu lassen. Dies wird als „Forderungsabtretung“ bezeichnet. Wenn Ihre Police eine Selbstbeteiligung beinhaltet, wird der Betrag normalerweise beim Dritten zurückgefordert, um Sie auszuzahlen.

In Spanien ist dies jedoch normalerweise nicht der Fall. Im obigen Beispiel müssten Sie sich selbst an die Kfz-Versicherer des Fahrers wenden und direkt einen Anspruch geltend machen. Das gleiche gilt, wenn beispielsweise ein Rohrbruch in der Wohnung im Obergeschoss einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung verursachen wird.

Folglich zahlen einige spanische Versicherungsgesellschaften entweder die Forderung direkt und lassen sich den Betrag vom Dritten rückerstatten oder sie bearbeiten den Rückerstattungsantrag zulasten Dritter in Ihrem Namen. Diese Tätigkeiten gelten als zusätzlicher Service oder zusätzliche Kundenbetreuung und gehören nicht zu den Standardverfahren.

Wenn der Schaden von einem unbekannten und nicht identifizierten Dritten verursacht wird – z. B. einem Fahrer, der den Tatort verlässt, bevor Sie den Schaden entdecken – akzeptiert Ihre Versicherungsgesellschaft in Spanien normalerweise Ihren Anspruch und bezahlt Sie direkt.

Um mehr über die Hausratversicherung und andere Ausgaben für Betriebskosten Ihrer Immobilie in Spanien zu erfahren, sollten Sie unseren Artikel Fixkosten, die Sie als Immobilienbesitzer in Spanien zahlen werden, lesen.

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