- So werden die staatlich gezahlten Renten vom spanischen Finanzamt bewertet
- So werden die von einem ehemaligen ausländischen Arbeitgeber gezahlten Renten vom spanische Finanzamt bewertet
- So werden die von einem ausländischen staatlichen Arbeitgeber gezahlten Renten vom spanischen Finanzamt bewertet
- So wird die private Altersvorsorge vom spanischen Finanzamt gehandhabt
- Werden Sie von der Vermögenssteuer betroffen sein?
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Die Höhe der Steuern, die Sie auf Ihre Rente zahlen, hängt davon ab, wie Ihre Rente von der spanischen Regierung eingestuft wird. Normalerweise fällt sie entweder unter den normalen Einkommenssteuersatz oder den Kapitalertragssteuersatz, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
Denken Sie bitte daran, dass Sie, wenn Sie sich weniger als sechs Monate im Jahr in Spanien aufhalten, keine Steuern auf Ihre Rente in Spanien zahlen müssen. In diesem Fall würde die Regierung Sie als nicht Gebietsansässigen einstufen.
Wenn Sie jedoch länger als sechs Monate im Jahr bleiben möchten, müssen Sie sich als spanischer Einwohner registrieren. Wenn Sie in Spanien ansässig sind, unterliegen Sie mit Ihrem gesamten weltweiten Einkommen der spanischen Einkommensteuer. Die spanische Regierung stuft Renten als Einkommen ein, sodass normalerweise der normale Einkommensteuersatz angewandt würde. Allerdings trifft dies nicht immer zu, da in Spanien nicht alle Renten gleich behandelt werden.
Hier erfahren Sie, wie die verschiedenen Renten von der Regierung eingestuft werden:
So werden die staatlich gezahlten Renten vom spanischen Finanzamt bewertet
Das spanische System bewertet staatliche Renten aus allen Ländern als Erwerbseinkommen und besteuert sie nach den üblichen Einkommensteuersätzen.
Ihr persönlicher Freibetrag beträgt in der Regel 5.550 €. Der Freibetrag beträgt jedoch 6.700 €, wenn der Steuerpflichtige über 65 Jahre alt ist, und 8.100 €, wenn der Steuerpflichtige über 75 Jahre alt ist.
Von (€) | Bis (€) | Gesamtsteuer % |
0 | 12.450 | 19 |
12.450 | 20.200 | 24 |
20.200 | 35.200 | 30 |
35.200 | 60.000 | 37 |
60.000 | 300.000 | 45 |
300.000 | + | 47 |
So werden die von einem ehemaligen ausländischen Arbeitgeber gezahlten Renten vom spanische Finanzamt bewertet
Die Regierung stuft diese Renten als normales Einkommen ein und besteuert sie entsprechend wie staatliche Renten.
So werden die von einem ausländischen staatlichen Arbeitgeber gezahlten Renten vom spanischen Finanzamt bewertet
Eine von einem ehemaligen staatlichen Arbeitgeber gezahlte Rente ist in Spanien von der Einkommensteuer befreit, wenn zwischen Spanien und dem anderen Land ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Viele Länder haben ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien. Erkundigen Sie sich bei der örtlichen Steuerbehörde Ihres Landes, welche Renten als staatliche Renten gelten, und fordern Sie eine Kopie der offiziellen Liste an. Dies wird sehr hilfreich sein, falls Sie dem spanischen Finanzamt einen Nachweis vorlegen werden müssen.
Wie das spanische Finanzamt die Befreiung handhabt, hängt vom jeweiligen Steuerabkommen ab. Unter normalen Umständen wird eine derartige Rente in Spanien nicht besteuert, da sie im Heimatland abgeführt wird. Beachten Sie jedoch, dass dies bei der Berechnung Ihres spanischen Freibetrags berücksichtigt wird. Außerdem reduziert sich Ihr Steuersatz, wenn Sie zusätzliche Einkommensquellen haben. Dies könnte jedoch dazu führen, dass Ihre anderen Einkommensquellen zu einem höheren Steuersatz besteuert werden.
So wird die private Altersvorsorge vom spanischen Finanzamt gehandhabt
Ausländische private Altersvorsorgen oder steuerfreie Sparkonten werden im spanischen Steuersystem nicht als Renten behandelt. Sie unterliegen wie Kapitalanlagen der Besteuerung. Das spanische Finanzamt handhabt diese Sparpläne auf unterschiedliche Weise, und zwar abhängig von drei Faktoren:
- Ob die Gelder bis zum Erreichen des Rentenalters nicht verfügbar sind.
- Ob die Gelder von einem Finanzinstitut verwaltet werden.
- Wie Ihr Vermögen bei Erreichen des Rentenalters aus der Altersvorsorge ausgezahlt werden kann, z. B. wenn Sie eine Abschlagssumme steuerfrei abheben oder eine Rente beziehen können.
Zunächst möchten wir Ihnen erläutern, was diese Faktoren für Sie bedeuten können:
Was passiert, wenn Sie eine Abschlagssumme von Ihrer privaten Rente auszahlen lassen?
Einer der wichtigsten Unterschiede in der steuerlichen Behandlung besteht darin, dass ein bestimmtes Land eine steuerfreie Abschlagssumme aus einer Altersvorsorge zulässt. Diese Steuerbefreiung wird in Spanien nicht anerkannt, sodass sie entsprechend besteuert werden würde. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, empfehlen wir Ihnen, Ihre steuerfreie Abschlagssumme abzuheben, bevor Sie in Spanien steuerlich ansässig werden, um von den Steuererleichterungen zu profitieren.
Wenn Ihr Renten- oder Sparplan vom spanischen Finanzamt nicht als Rente anerkannt wird, erhalten Sie in Spanien eine wesentlich günstigere steuerliche Behandlung. In diesem Fall müssen Sie die Kapitalertragssteuersätze auf Ihre Altersvorsorge anwenden. Die Berechnung der genauen Beträge, die Sie zahlen müssen, ist jedoch oft sehr kompliziert. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich professionell beraten zu lassen, um die genauen Beträge in Erfahrung zu bringen. Denken Sie daran, dass die Kapitalertragssteuer nur den Gewinn besteuert, der mit Ihrer ursprünglichen Investition erzielt wurde.
Die für Ihre Auszahlungen geltenden Kapitalertragssteuersätze lauten folgendermaßen.
Spanische Einwohner | |
bis zu 6.000 € | 19 % |
6.000 to 50.000 € | 21 % |
50.000 to 200.000 € | 23 % |
+200.000 € | 26 % |
Spanische Nicht-Einwohner | |
+0 € | 19 % |
Was passiert, wenn Sie Rentenzahlungen beziehen?
Der spanische Staat besteuert Rentenzahlungen sehr günstig, da ein Teil des Einkommens steuerfrei ist und nur der Rest der Einkommensteuer unterliegt.
Der Prozentsatz der zu versteuernden Rente wird bestimmt, indem ein fester Prozentsatz zwischen 8 % und 40 % auf den Betrag, den Sie erhalten, angewendet wird. Die Höhe der zu entrichtenden Steuern ist davon abhängig, wie alt Sie bei Beginn der Rentenzahlung sind. Bei einer Person unter 40 Jahren werden beispielsweise 40 % des Renteneinkommens besteuert, während die restlichen 60 % steuerfrei bleiben. Bei einer Person, die 70 Jahre oder älter ist, werden 8 % des Renteneinkommens besteuert und 92 % des Einkommens bleiben steuerfrei.
Renteneinkommen werden wie Zinserträge besteuert, daher gelten die üblichen Kapitalertragssteuersätze (siehe Tabelle oben).
Die oben beschriebene steuerliche Regelung gilt grundsätzlich für Renten, die nicht im Rahmen einer Erbschaft oder einer anderen Form der Erbfolge erworben wurden. Sie gelten auch nicht, wenn der Arbeitgeber keinen Beitrag zu den Ersparnissen geleistet hat. Sollte dies nicht der Fall sein, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden.
Bei befristeten Rentenzahlungen (eine Rente, die für einen bestimmten Zeitraum ausgezahlt wird) hängt der entsprechende Prozentsatz, der auf das Einkommen angewandt wird, von der Dauer der Rentenzahlung ab, d. h. bei einer Rente von bis zu fünf Jahren sind 12 % steuerpflichtig und 88 % steuerfrei; bei einer Rente von mehr als 15 Jahren sind 25 % steuerpflichtig und 75 % steuerfrei. Ja nach Ihrem individuellen Fall sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.
Werden Sie von der Vermögenssteuer betroffen sein?
Für diejenigen mit beträchtlichen Rentenbeträgen (über 500.000 € oder 700.000 €, je nach autonomer Region) kann es problematisch sein, herauszufinden, ob Ihre Ruhestandsregelung einer zusätzlichen Vermögenssteuer unterliegt. Als allgemeine Regel gilt: Wenn Sie bis zu einem bestimmten Alter keinen Zugriff auf Ihre Altersvorsorge haben, sind diese Gelder in der Regel von der Vermögenssteuer ausgenommen. Allerdings sollte, wie bereits erwähnt, jeder ausländische Rentenplan von einem Steuerberater geprüft werden, um die korrekte steuerliche Behandlung und die Steuersätze zu ermitteln.
Nachdem Sie nun die Grundlagen zur Besteuerung Ihrer Rente in Spanien kennen, können Sie mit dem nächsten Schritt fortfahren. In unserem umfassenden Leitfaden zum spanischen Steuersystem erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuererklärung abgeben und vieles mehr.
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