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Wie Sie einen Wohnsitz in Spanien erlangen: Ein umfassender Leitfaden

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  1. Wohnsitz für Bürger der Europäischen Union
  2. Wohnsitz für Bürger aus Nicht-EU-Ländern

Erwägen Sie einen Umzug nach Spanien? Bevor Sie in die reiche Geschichte, die vielfältige Kultur und die exquisite Küche des Landes eintauchen können, müssen Sie Ihren Wohnsitz sichern. Auch wenn es schwierig erscheint, sich durch die rechtlichen Anforderungen und den Papierkram zu kämpfen, soll dieser umfassende Leitfaden den Prozess für Bürger der Europäischen Union sowie auch Nicht-EU-Bürger vereinfachen. Wir gehen auf die verschiedenen Arten von Aufenthaltsgenehmigungen, die Zulassungskriterien, das Antragsverfahren und die erforderlichen Dokumente ein und helfen Ihnen, einen nahtlosen Übergang zum spanischen Wohnsitz zu schaffen. Lassen Sie uns Ihre Reise in ein neues Leben in Spanien beginnen.

Die spanische Flagge weht im Wind
Die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien ist einfach, wenn Sie wissen, welche Schritte Sie unternehmen müssen. Foto: Pixabay

Wohnsitz für Bürger der Europäischen Union

Als Bürger der Europäischen Union (EU) ist es relativ einfach, eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien zu erhalten. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Sie durch den nötigen Prozess führt:

Schritt 1. Registrieren Sie sich im örtlichen Rathaus (Empadronamiento)

Bei Ihrer Ankunft in Spanien müssen Sie sich beim örtlichen Rathaus Ihres Wohnorts anmelden. Die Anmeldung beim örtlichen Rathaus, auch bekannt als "Empadronamiento", ist ein wichtiger Schritt für jeden, der plant, sich länger als drei Monate in Spanien aufzuhalten. Dieser Vorgang hilft der Gemeinde, die Einwohner zu erfassen und ihre Mittel entsprechend zuzuweisen.

Hier sind die Schritte und Dokumente, die für das 'Empadronamiento' benötigt werden

  • Finden Sie Ihr örtliches Rathaus: Suchen Sie das Rathaus (Ayuntamiento) in der Gemeinde, in der Sie wohnen. Ein Verzeichnis der Rathäuser in Spanien finden Sie hier. Die Website ist nur auf Spanisch, wobei Sie jedoch nur den Namen der Provinz eingeben müssen und eine entsprechende Liste der Rathäuser angezeigt wird.
  • Besorgen Sie die erforderlichen Dokumente: Die für das Empadronamiento benötigten Dokumente können je nach Gemeinde leicht variieren, aber im Allgemeinen benötigen Sie die Folgenden:
    • Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
    • Ein ausgefülltes Empadronamiento Antragsformular (erhältlich im Rathaus)
    • Nachweis des Wohnsitzes, z. B. ein Mietvertrag oder eine Eigentumsurkunde

Reichen Sie Ihre Bewerbung ein

Gehen Sie mit den erforderlichen Unterlagen zu Ihrem örtlichen Rathaus und reichen Sie Ihren Antrag ein. Bei einigen Rathäusern müssen Sie einen Termin vereinbaren. Rufen Sie daher am besten vorher an oder informieren Sie sich auf der Website über die genauen Abläufe.

Erhalten Sie Ihr 'empadronamiento' Zertifikat

Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie eine Bescheinigung (Certificado de Empadronamiento), die Ihre Anmeldung bei der Gemeinde bestätigt. Dieses Dokument kann für verschiedene Verwaltungsverfahren erforderlich sein, z.B. für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung, den Zugang zu Gesundheitsdiensten oder die Einschreibung in örtliche Schulen.

Denken Sie daran, Ihr 'Empadronamiento' zu aktualisieren, wenn sich Ihre Adresse oder Ihre persönlichen Daten ändern, denn die Aktualisierung Ihrer Registrierung ist für die Aufrechterhaltung Ihres rechtlichen Status in Spanien unerlässlich. Mehr über die Vorteile eines 'Empadronado' erfahren Sie in unserem Artikel Was ist der Padrón und wie kann man sich dort anmelden.

Schritt 2. Beantragen Sie eine Wohnsitzbescheinigung (Certificado de Registro Europeo)

EU-Bürger, die planen, länger als drei Monate in Spanien zu bleiben, müssen eine Aufenthaltsbescheinigung beantragen. Dies können Sie bei der nächstgelegenen Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeros) oder der nationalen Polizeistation (Comisaría de Policía) mit der Ausländerabteilung tun. Das nächstgelegene Büro finden Sie hier.

Um die Aufenthaltsbescheinigung zu beantragen, benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • Ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular EX-18
  • Nachweis einer Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit oder Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
  • Nachweis einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung

Erhalten Sie Ihre Wohnsitzbescheinigung

Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, wird Ihnen eine Aufenthaltsbescheinigung (Certificado de Registro) mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse, Ihrer Nationalität und Ihrer NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) ausgestellt. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für Ihren legalen Aufenthalt in Spanien.

Wohnsitz für Bürger aus Nicht-EU-Ländern

Für Bürger aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (Nicht-EU) ist das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien etwas komplexer. Die folgenden Schritte umreißen den allgemeinen Prozess:

Schritt 1. Beantragen Sie ein Langzeitvisum:

Nicht-EU-Bürger müssen vor ihrer Ankunft in Spanien ein Langzeitvisum beim nächstgelegenen spanischen Konsulat oder der Botschaft in ihrem Wohnsitzland beantragen. Es gibt verschiedene Arten von Langzeitvisa, z.B. Arbeitsvisa, Investitionsvisa und das nicht lukrative Visum.

Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die gängigsten Visa-Optionen:

  • Arbeitsvisum: Ein Arbeitsvisum ist für Nicht-EU-Bürger erforderlich, denen ein Arbeitsplatz in Spanien angeboten wurde. Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, muss der Bewerber ein Jobangebot von einem spanischen Arbeitgeber haben. Der Arbeitgeber muss im Namen des Bewerbers eine Arbeitserlaubnis beantragen. Sobald diese genehmigt wurde, kann der Bewerber ein Arbeitsvisum beantragen. Das Arbeitsvisum ist in der Regel für die Dauer des Arbeitsvertrags gültig.
  • Nicht lukratives Visum: Ein nicht lukratives Visum ist für Nicht-EU-Bürger gedacht, die über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt ohne Arbeit in Spanien zu bestreiten. Dieses Visum ist ideal für Rentner oder Personen, die in Spanien leben möchten, ohne eine berufliche oder kommerzielle Tätigkeit auszuüben. Um sich für ein nicht-lukratives Visum zu qualifizieren, muss der Antragsteller ein ausreichendes Einkommen oder Ersparnisse nachweisen und über eine umfassende Krankenversicherung verfügen. Das nicht lukrative Visum ist zunächst für ein Jahr gültig und kann für weitere zwei Jahre verlängert werden.
  • Unternehmer-Visum: Das Unternehmer-Visum richtet sich an Nicht-EU-Bürger, die in Spanien ein Unternehmen gründen oder investieren möchten. Um sich für dieses Visum zu qualifizieren, muss der Antragsteller einen Geschäftsplan vorlegen und nachweisen, dass sein Projekt innovativ ist und Arbeitsplätze in Spanien schaffen wird. Das Unternehmer-Visum ist zunächst für ein Jahr gültig und kann um weitere zwei Jahre verlängert werden, solange das Unternehmen weiterhin die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
  • Visum zur Familienzusammenführung: Ein Visum zur Familienzusammenführung ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern, die über ein gültiges Langzeitvisum oder einen Wohnsitz in Spanien verfügen, ihren Ehepartner, ihre Kinder oder abhängige Verwandte zu sich zu holen. Um ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen, muss der Antragsteller nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seine Familienmitglieder zu unterstützen und ihnen eine angemessene Unterkunft in Spanien zu verschaffen. Das Visum zur Familienzusammenführung ist in der Regel für die gleiche Dauer gültig wie das Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung des Antragstellers.
  • Goldenes Visum (Investitionsvisum): Das Goldene Visum, auch bekannt als Investitionsvisum, ist die Antwort auf die Frage: "Bekomme ich eine spanische Aufenthaltsgenehmigung, wenn ich eine Immobilie kaufe?" Dieses spezielle Visum für nicht-europäische Bürger ermöglicht es Ihnen, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, wenn Sie eine Immobilie im Wert von mindestens 500.000 € kaufen. Dieses Visum soll ausländische Investoren anlocken und die spanische Wirtschaft ankurbeln. Um sich für ein Goldenes Visum zu qualifizieren, muss der Antragsteller eine erhebliche Investition in Spanien tätigen, was auf verschiedene Arten, nicht nur durch den Kauf einer Immobilie in Spanien, geschehen kann.

Denken Sie daran, dass die Anforderungen und Bearbeitungszeiten für die einzelnen Visumstypen je nach Herkunftsland des Antragstellers und dem jeweiligen spanischen Konsulat bzw. der Botschaft, die den Antrag bearbeitet, variieren können.

Schritt 2. Reisen Sie nach Spanien ein und lassen Sie sich im örtlichen Rathaus (Empadronamiento) registrieren:

Sobald Sie Ihr Langzeitvisum erhalten haben, können Sie nach Spanien einreisen und sich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts wie im Abschnitt für Bürger der Europäischen Union beschrieben anmelden.

Schritt 3. Beantragen Sie einen Identitätsausweis für Ausländer (TIE)

Nicht-EU-Bürger müssen innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Ankunft in Spanien einen Identitätsausweis für Ausländer (Tarjeta de Identidad de Extranjero, TIE) bei der nächstgelegenen Ausländerbehörde oder nationalen Polizeistation mit einer Ausländerabteilung beantragen.

Um die TIE zu beantragen, benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Einen gültigen Reisepass mit Ihrem Langzeitvisum
  • Ordnungsgemäß ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular EX-17
  • Nachweis über die Zahlung der entsprechenden Gebühr (Formular 790, Code 012)
  • Drei aktuelle Passfotos
  • Alle zusätzlichen Dokumente, die abhängig von der Art Ihres Visums erforderlich sind (z. B. Arbeitsvertrag, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel usw.)

Beantragen Sie Ihren Identitätsausweis für Ausländer (TIE)

Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, wird Ihnen ein Identitätsausweis für Ausländer (TIE) ausgestellt, der als Nachweis für Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Spanien dient. Die TIE ist für die gleiche Dauer wie Ihr Visum gültig und kann bei Bedarf verlängert werden.

Wenn Sie diese Schritte befolgen und sich vergewissern, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, können Sie den Prozess zur Erlangung eines Wohnsitzes in Spanien im Jahr 2023 erfolgreich durchlaufen. Unabhängig davon, ob Sie Bürger der Europäischen Union oder eines Nicht-EU-Landes sind, ist es wichtig, dass Sie sich über alle Änderungen der Anforderungen und Verfahren für den Aufenthalt in Spanien informieren. Behalten Sie die offiziellen Webseiten der spanischen Regierung im Auge, um stets die aktuellsten Informationen zu erhalten. Sind Sie bereit, Spanien zu Ihrem neuen Zuhause zu machen? Beginnen Sie noch heute mit der Suche nach Ihrer Wunschimmobilie und machen Sie den ersten Schritt in Richtung Ihres spanischen Wohnsitzes.

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und Orientierung. Unsere Artikel sollen Ihnen ein besseres Verständnis des spanischen Immobilienmarktes vermitteln, nicht aber eine professionelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung ersetzen. Für eine fachliche Beratung ist es ratsam, sich an einen professionellen Berater zu wenden. Obwohl wir uns um Genauigkeit bemühen, kann thinkSPAIN nicht garantieren, dass die von uns bereitgestellten Informationen vollständig oder auf dem neuesten Stand sind. Entscheidungen, die auf der Grundlage unserer Artikel getroffen werden, liegen in Ihrem eigenen Ermessen. thinkSPAIN übernimmt keine Haftung für etwaige Handlungen, Fehler oder Auslassungen.

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