- Wann muss ich mein Auto ummelden?
- Dokumente, die Sie benötigen
- Der nächste Schritt: Eine technische Überprüfung (ITV)
- Steuern, die Sie zahlen müssen
- Beantragen Sie Ihre neue spanische Registriernummer
- Was als nächstes passiert: Erhalt der Dokumente für Ihr neues Fahrzeug
- Kaufen Sie Ihre neuen Nummernschilder
- Der letzte Schritt: Versichern Sie Ihr Fahrzeug
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Wenn Sie nach Spanien ziehen, möchten Sie vielleicht Ihr Auto aus Ihrem Heimatland mitnehmen. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie es mit spanischen Nummernschildern ummelden und einführen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie bereits in Spanien leben und beschließen, ein Auto im Ausland zu kaufen.
Sie können sich entscheiden, Ihr Auto selbst einzuführen. Da dies jedoch ein komplexer Vorgang ist, empfehlen wir Ihnen, einen Finanz- und Rechtsberater (Gestor oder Asesor genannt) zu beauftragen, dies für Sie zu tun. Das kostet zwar etwas mehr, aber Sie vermeiden dadurch langwierige Transaktionen und mögliche Fehler.
Wann muss ich mein Auto ummelden?
Wenn Sie Spanien mit Ihrem eigenen Auto besuchen, aber nicht dort wohnen, müssen Sie Ihr Auto nicht einführen. Sie können es in Spanien bis zu sechs Monate pro Jahr benutzen. Dies gilt auch für Personen, die ein Ferienhaus in Spanien besitzen und es regelmäßig besuchen, aber nicht die Absicht haben, dort zu leben.
Wenn Sie sich entschieden haben, dauerhaft in Spanien zu leben, müssen Sie Ihr Auto innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Wohnsitznahme ummelden. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie einen Wohnsitz in Spanien erwerben, lesen Sie unseren Artikel Wie Sie einen Wohnsitz in Spanien erhalten.
Dokumente, die Sie benötigen
- Wohnsitznachweis: Wenn Sie das Auto bereits in Ihrem Herkunftsland besaßen und es aufgrund Ihres Umzugs nach Spanien importieren, müssen Sie einen Wohnsitznachweis erbringen. Dazu benötigen Sie eine Padrón-Bescheinigung Ihres Rathauses, die nicht älter als drei Monate sein darf. Was das ist und wie Sie sie beantragen können, erfahren Sie in unserem Artikel Was ist der padrón und wie meldet man ihn an?
- Ausweis: Sie benötigen auch Ihren Ausweis (ID). Für die Ummeldung eines ausländischen Autos wird Ihr spanischer Führerschein als Ausweis akzeptiert, sofern Sie einen besitzen. Falls nicht, können Sie Ihren nationalen Personalausweis aus Ihrem Heimatland, Ihre TIE (Nicht-EU-Bürger) oder Ihre NIE in Verbindung mit Ihrem Reisepass verwenden. Welche das sind, erfahren Sie in unserem Artikel Was ist der Unterschied zwischen Residencia, padrón, NIE und TIE?
- Fahrzeugschein: Sie benötigen das Original Ihres Fahrzeugscheins und eine beglaubigte Übersetzung eines zugelassenen Übersetzers. Außerdem sollten Sie in Ihrem Heimatland die notwendigen Papiere ausfüllen, um zu zeigen, dass Sie Ihr Auto einführen wollen. Dies ist von Land zu Land unterschiedlich, so dass Sie sich bei Ihrer nationalen Kfz-Zulassungsstelle erkundigen sollten, wie Sie dies tun können. Ein Gestor kann Ihnen bei der Suche nach einem vereidigten Übersetzer behilflich sein oder diese Aufgabe sogar für Sie übernehmen.
Europäisches Konformitätszertifikat (CoC)
Alle Autos, die ab 2002 in der Europäischen Union (EU) zugelassen wurden, verfügen über eine Konformitätsbescheinigung (Certificate of Conformity - CoC) mit einem Passcode. Damit wird nachgewiesen, dass sie die für die Teilnahme am Straßenverkehr in der EU erforderlichen Herstellungsstandards erfüllen. Die Übereinstimmungsbescheinigung liegt normalerweise Ihrem Fahrzeugschein bei.
Wenn Sie keine haben - vielleicht weil sie verlegt wurde - können Sie ein Duplikat beim Hersteller anfordern.
Fahrzeuge, die vor 2002 zugelassen wurden, haben keine CoC, ebenso wenig wie Fahrzeuge, die außerhalb der EU zugelassen wurden. Sie müssen einen qualifizierten Kraftfahrzeugtechniker beauftragen, eine Inspektion durchzuführen und eine Übereinstimmungsbescheinigung auszustellen. Der Hersteller Ihres Fahrzeugs oder Ihr Gestor wird Sie dazu beraten können.
Der nächste Schritt: Eine technische Überprüfung (ITV)
Alle Autos in Spanien, die vier Jahre oder älter sind, müssen eine gültige technische Fahrzeuginspektion (Inspección Técnica de Vehículos, oder ITV) haben. Diese wird alle zwei Jahre bei offiziellen, staatlich geführten Prüfstellen durchgeführt, bei Autos, die 10 Jahre oder älter sind, jährlich. Nachdem Ihr Auto die Prüfung bestanden hat, erhalten Sie eine Plakette, die Sie in Ihrer Windschutzscheibe anbringen müssen.
Sie müssen Ihr Auto zu einer ITV bringen und angeben, dass es sich um die Einfuhr Ihres Fahrzeugs handelt. Für ein ausländisches Auto, das neu zugelassen werden soll, gelten andere Prüfkriterien. Für die meisten Autos aus Ländern der Europäischen Union (EU) ist das Verfahren unkompliziert. Für Ihr Fahrzeug aus anderen Ländern sind jedoch möglicherweise Anpassungen erforderlich. Wenn das Fahrzeug beispielsweise aus einem Land kommt, in dem Linksverkehr herrscht, befindet sich der Fahrersitz auf der rechten Seite des Fahrzeugs. Bei diesen Autos müssen Sie möglicherweise die Scheinwerfer einstellen lassen.
Um eine ITV-Prüfung für ein Auto zu veranlassen, das für den Import bestimmt ist, müssen Sie Ihre CoC-Bescheinigung vorlegen. Für alle ITV-Tests, einschließlich der obligatorischen Tests für spanische Autos, müssen Sie Ihren Fahrzeugschein vorlegen. Wenn Sie Ihr Auto importieren, müssen Sie auch die beglaubigte Übersetzung Ihres Fahrzeugscheins vorlegen.
Um einen ITV-Test zu vereinbaren, müssen Sie normalerweise einen Termin vereinbaren. Sie können dies online tun bzw. , wenn Sie damit nicht vertraut sind, kann es Ihr Gestor für Sie arrangieren
Sobald Ihr Auto wieder zugelassen ist, müssen Sie sicherstellen, dass die ITV auf dem neuesten Stand ist.
Steuern, die Sie zahlen müssen
Alle Einwohner Spaniens, die ein Fahrzeug besitzen, müssen einmal im Jahr eine Steuer für mechanische Fahrzeuge (Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica, oder IVTM, allgemein bekannt als Impuesto de Circulación oder Straßenbenutzungssteuer) an ihre Gemeindeverwaltung zahlen. Der zu zahlende Betrag ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und kann von 20 € bis zu über 200 € reichen.
Sie müssen die Zahlung während der Einfuhr Ihres Fahrzeugs veranlassen. Wenn Sie sich an einen Gestor wenden, kann dieser dies in Ihrem Namen tun.
Für neu zugelassene Autos muss eine Zulassungssteuer gezahlt werden. Diese wird nach dem Kohlendioxidausstoß (CO2) berechnet. Für bereits zugelassene Fahrzeuge müssen Sie diese Steuer nicht zahlen, müssen aber ein Formular ausfüllen, das Ihre Befreiung von der Zahlung begründet. Dieses Formular ist als Formular 576 bekannt und wird von der staatlichen Steuerbehörde (Agencia Estatal Tributaria, AEAT) ausgestellt.
Sobald Sie den Prozess abgeschlossen haben und bereit sind, Ihre neuen Nummernschilder zu beantragen, müssen Sie eine Steuer direkt an die DGT für Ihr neues Kennzeichen zahlen. Dies wird im folgenden Abschnitt erklärt.
Beantragen Sie Ihre neue spanische Registriernummer
Sobald Sie die Steuern bezahlt, eine ITV-Prüfung bestanden und alle oben genannten Papiere zur Hand haben, können Sie nun Ihr neues Kennzeichen beantragen. Diese werden von der Generaldirektion für Verkehr (Dirección General de Tráfico, oder DGT), die Teil des spanischen Verkehrsministeriums ist, ausgegeben.
Sie dürfen Ihr Auto erst dann auf spanischen Straßen fahren, wenn es ein neues Kennzeichen hat, es sei denn, Sie haben es bei Ihrem Umzug nach Spanien mitgebracht und den Prozess der Neuzulassung eingeleitet. Sobald Sie das Verfahren eingeleitet haben, können Sie Ihr Auto mit vorläufigen spanischen Nummernschildern fahren, die grün gefärbt sind.
Sie können einen Antrag stellen, indem Sie persönlich zu Ihrem nächstgelegenen DGT- oder Tráfico-Büro gehen. Dazu müssen Sie über die Website der DGT einen Termin vereinbaren. Andernfalls können Sie den Antrag auch über das elektronische Büro der DGT (Sede Electrónica) stellen, wenn Sie ein digitales Zertifikat oder einen Cl@ve-Code besitzen. Der Einfachheit halber empfehlen wir Ihnen, Ihren Gestor zu bitten, den Antrag in Ihrem Namen zu stellen.
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, müssen Sie immer noch persönlich zum Tráfico gehen, um Ihre Originalfahrzeugpapiere und ITV-Dokumente abzugeben, es sei denn, Sie haben eine digitale Kopie davon.
Sie müssen das Formular 1.1 ausfüllen und die erforderliche Gebühr entrichten. Diese beträgt derzeit 99,77 € für Autos, Lieferwagen, Lastkraftwagen und ähnliche Fahrzeuge. Wenn es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein Moped oder Motorrad handelt, beträgt die Gebühr 27,85 €.
Sie können bei der Beantragung online oder per Debit- oder Kreditkarte im Tráfico-Büro bezahlen.
Was als nächstes passiert: Erhalt der Dokumente für Ihr neues Fahrzeug
Sobald Ihr Antrag bearbeitet ist, erhalten Sie Ihren neuen spanischen Fahrzeugschein mit Ihrem neuen Kennzeichen an Ihre Heimatadresse.
Die genaue Zeit, die für die Bearbeitung Ihres Antrags und den Erhalt Ihrer neuen Dokumente benötigt wird, ist sehr unterschiedlich, und die DGT erklärt, dass sie keine Zeitangaben machen kann. Die DGT ist jedoch gesetzlich verpflichtet, Ihren Antrag innerhalb von drei Monaten zu bearbeiten. Wenn die DGT die Dreimonatsfrist überschreitet, wird automatisch davon ausgegangen, dass sie Ihren Antrag genehmigt hat.
Kaufen Sie Ihre neuen Nummernschilder
Sobald Sie Ihre neuen Fahrzeugpapiere und Ihr Kennzeichen haben, sollten Sie in ein Fachgeschäft oder eine Werkstatt gehen, um Ihre Nummernschilder anfertigen zu lassen. Wenn Sie eine Werkstatt aufsuchen, wird diese auch in der Lage sein, sie für Sie anzubringen.
Die Kosten variieren je nach Werkstatt oder Geschäft, aber Sie sollten etwa 20 bis 50 € pro Kennzeichen einplanen - insgesamt also etwa 40 bis 100 € - einschließlich Montage.
Der letzte Schritt: Versichern Sie Ihr Fahrzeug
Sie dürfen Ihr Auto nicht ohne Versicherung fahren. Die in Spanien erforderliche Mindestdeckung ist die Haftpflichtversicherung (Responsabilidad Civil de Terceros). Diese deckt Schäden an Fahrzeugen oder anderem Eigentum sowie Verletzungen von Fahrern, Passagieren und Fußgängern ab, die Sie durch die Nutzung oder den Besitz Ihres Autos verursachen. In der Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung, d.h. Sie müssen im Schadensfall keine feste Mindestsumme zahlen.
Gegen eine etwas höhere Prämie können Sie Ihren Versicherungsschutz auch auf Feuerschäden und Diebstahl erweitern. Um sicherzustellen, dass Schäden an Ihrem eigenen Auto abgedeckt sind, sollten Sie eine Vollkasko-Versicherung abschließen. Diese beiden Versicherungen sind optional und werdenzusätzlich zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie sind in der Regel mit einer Selbstbeteiligung verbunden, d.h. einem festen Betrag, den Sie im Schadensfall selbst zahlen müssen.
Jetzt, wo Ihr Auto in Spanien fahrbereit ist, sollten Sie sich auch über die Straßenverkehrsordnung informieren. Einen Leitfaden dazu, was legal ist und was nicht, finden Sie in unserem Artikel Regeln für das autofahren in Spanien.
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