1. thinkSPAIN
  2. Informationen
  3. Umziehen nach Spanien

So legt man Widerspruch gegen die Ablehnung eines Visumsantrags für Spanien ein

9 min lesen

  1. Gründe für die Ablehnung eines Visums für Spanien
  2. Was soll ich tun, falls mein Visumantrag abgelehnt wird?
  3. So verfassen Sie das Anschreiben für Ihren Einspruch
  4. Arten von Einsprüchen gegen die Ablehnung eines Visums
  5. Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch gegen die Ablehnung meines Visums?
  6. Wie lange dauert eine Antwort auf meinen Einspruch?
  7. Kann ich Spanien während des Berufungsverfahrens verlassen oder einreisen?
  8. Was mache ich, wenn beide Einsprüche abgelehnt werden?

Was passiert, wenn Ihr Visumantrag für Spanien abgelehnt wird? Was tun, wenn die Erneuerung Ihrer befristeten Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt wird? Ob Sie sich bereits mit abgelaufenem Visum in Spanien aufhalten, einen Antrag auf Einreise nach Spanien für einen Urlaub stellen oder sich dort dauerhaft oder vorübergehend niederlassen möchten – das Warten auf eine Antwort zu Ihrem Antrag kann nervenaufreibend sein. Wenn Sie jedoch die Visumsvoraussetzungen erfüllen und alle erforderlichen Unterlagen beim spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland oder bei der Einwanderungsbehörde in Spanien eingereicht haben, wird Ihr Antrag wahrscheinlich genehmigt. Spanien stellt jährlich über zwei Millionen Visa aus.

Manche Anträge werden abgelehnt. Das ist aber nicht unbedingt das endgültige Endeviele Einsprüche sind erfolgreich. Der beste Weg, Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Visumantrag beim ersten Mal zu erhöhen, ist, sich von einem spezialisierten Anwalt für Einwanderungsrecht dabei helfen zu lassen. Falls Ihr Antrag dennoch abgelehnt wird, raten Rechtsexperten, einen Einspruch zu erwägen, bevor Sie aufgeben.

Im Folgenden finden Sie einen Leitfaden zum Widerspruchsverfahren in Spanien – doch zunächst gehen wir auf die häufigsten Gründe ein, warum Ihr Visumantrag abgelehnt werden könnte.

Nahaufnahme eines abgelehnten Visumantrags
Die Ablehnung eines Visumantrags muss nicht das Ende sein – Rechtsexperten empfehlen, stets Widerspruch einzulegen. Foto: Getty Images

Gründe für die Ablehnung eines Visums für Spanien

Ihr Antrag auf ein Visum für Spanien kann aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden, aber manchmal ist die Lösung ganz einfach. Auch wenn dies nicht der Fall ist, können Sie möglicherweise Einspruch einlegen. Ist die Lösung komplex, nicht offensichtlich oder interpretationsfähig, sollten Sie sich an eine Anwaltskanzlei mit umfangreicher Erfahrung in Einwanderungsfragen wenden.

Dies sind einige der häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Visumsantrags:

Fehler und Unvollständigkeiten in Ihrem Antrag

Dazu gehören beispielsweise:

  • Fehlende vollständige Unterlagen
  • Fehlende beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten, sofern erforderlich
  • Unzureichende Nachweise für Ihre Gründe, in Spanien leben zu wollen
  • Nicht alle Seiten Ihres Reisepasses kopieren oder einen Reisepass vorlegen, dessen Gültigkeit in weniger als einem Jahr abläuft
  • Vorlegen veralteter Unterlagen

Diese Probleme lassen sich relativ leicht beheben, aber Sie sollten dennoch einen Experten für Einwanderungsrecht hinzuziehen, damit dieser überprüft, dass nichts fehlt, bevor Sie einen neuen Antrag stellen.

Unzureichende finanzielle Mittel

A Beantragen Sie ein Visum in Ihrem eigenen Namen, müssen Sie Ersparnisse oder ein Jahreseinkommen in Höhe des IPREM nachweisen. Dies ist ein von der spanischen Regierung festgelegter Betrag, der als Grundlage für nicht beitragsabhängige staatliche Leistungen dient und derzeit 7.200 € pro Jahr beträgt.

Ein alleinstehender Einwanderer benötigt ein Jahreseinkommen oder Ersparnisse in Höhe von mindestens dem Vierfachen des IPREM, also 28.800 €. Pro zusätzlichem Haushaltsmitglied sind weitere 7.200 € pro Jahr hinzuzurechnen.

In jedem Fall gilt: Geben Sie nach Möglichkeit einen höheren Betrag an, insbesondere angesichts der Wechselkurse. Auch wenn Sie Ihr Einkommen korrekt berechnet haben, könnte eine Kursänderung dazu führen, dass Sie unter den Schwellenwert fallen.

Die Einkommensanforderungen für ein Visum zur Familienzusammenführung sind deutlich geringer, aber es sind ausreichende Nachweise erforderlich, wenn der Sponsor kein EU-Bürger ist.

Familienzusammenführung: Unzureichender Nachweis der Abhängigkeit oder Verwandtschaft

Dies kann Ihre Bewerbung gefährden, wenn sie fehlt oder unvollständig ist. Lesen Sie unseren ausführlichen Artikel zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung und zu allen erforderlichen Unterlagen.

Probleme mit der Krankenversicherung

Die für die Beantragung eines Visums erforderliche Krankenversicherungdarf keine Zuzahlungen vorsehen und keine medizinischen Behandlungen oder Erkrankungen ausschließen – auch keine bereits bestehenden Erkrankungen. Sie muss einen von der spanischen Regierung genehmigten Versicherungsschutz bieten und alle medizinischen Notfälle während der Gesamtdauer Ihres Aufenthalts abdecken. Entspricht Ihre Versicherung nicht den erforderlichen Standards, wird Ihr Visumantrag wahrscheinlich abgelehnt.

Der richtige Versicherungsschutz kann teuer sein; wählen Sie nicht einfach die günstigste Prämie, sondern lassen Sie sich vor Vertragsabschluss rechtlich beraten. Ein auf Einwanderungsrecht spezialisierter Anwalt hilft sicherzustellen, dass Ihre Police den Anforderungen Spaniens entspricht.

Zuvor registrierte überschrittene Aufenthaltsdauer oder Visa-Ablehnung

Sofern Sie bereits einmal ohne Genehmigung mehr als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum verbracht haben – auch wenn dies nicht im selben Land war –, kann Ihr Visumantrag abgelehnt werden. Dies kann zu einem vorübergehenden Einreiseverbot führen, und je nach zuständigem Konsulat kann Ihnen sogar nach Ablauf des Verbots ein Visum verweigert werden.

Hatten Sie triftige Gründe für die Überschreitung der Aufenthaltsdauer, wie z. B. Krankheit, ein familiärer Notfall oder weitreichende Verkehrsstörungen, kann ein Einwanderungsanwalt unter Umständen für Sie argumentieren. Es gibt keine Garantie, aber es ist immer einen Versuch wert.

Frühere abgelehnte Visaanträge für andere Schengen-Länder führen möglicherweise – oder auch nicht – zu einer Ablehnung. Das hängt von den Gründen für die abgelehnte Beantragung ab, davon, ob Sie Einspruch eingelegt haben, und von den Gründen dafür. Auch hier ist eine Rechtsberatung sehr wertvol.

Strafregister

Straftaten, für die Sie in Ihrem Heimatland, einem Schengen-Land oder einem Land, in dem Sie in den letzten fünf Jahren gelebt haben, rechtskräftig verurteilt wurden oder für die Sie auf einen Prozess warten, führen regelmäßig zur Ablehnung von Visumanträgen.

Die Gesetze zu verjährten Verurteilungen variieren von Land zu Land. In einigen Ländern verjähren Verurteilungen wegen Gewaltverbrechen nie, in anderen verjährt keine Verurteilung. In manchen Fällen müssen Sie eine verjährte Verurteilung dennoch offenlegen. Haben Sie eine inzwischen verjährte Straftat offengelegt, ohne dazu verpflichtet zu sein, könnte sich dies dennoch nachteilig für Sie auswirken.

Die Ablehnung eines Visaantrags aufgrund von Vorstrafen ist schwer erfolgreich anzufechten, aber auch hier kommt es auf die Details an, und ein Anwalt kann Ihnen möglicherweise helfen.

Keine Unterkunft in Spanien

Dies führt nicht immer sofort zur Ablehnung, da es auf das zuständige Konsulat ankommt. Das Buchen eines Hotelzimmers, einer Ferienwohnung oder eines AirBnB reicht möglicherweise nicht aus.

Beabsichtigen Sie, vor dem Kauf einer Immobilie offiziell nach Spanien zu ziehen, sollten Sie sich vor Beantragung Ihres Visums um ein langfristiges Mietobjekt bemühen. Auf Anfrage müssen Sie einen formellen Mietvertrag vorlegen können.

Fehler des Konsulats

Fehler bei der Bearbeitung sind selten, aber nicht ausgeschlossen. Sind Sie der Meinung, dass der zuständige Konsulatsbeamte bei Prüfung Ihres Antrags einen Fehler gemacht hat, legen Sie direkt bei ihm Widerspruch ein und legen Sie entsprechende Nachweise vor.

Änderungen im Einwanderungsrecht

Änderungen in der Gesetzgebung, die sich auf die Erteilung von Visa für Ihre Situation auswirken, greifen in der Regel nicht, sofern sie nach der Bestätigung des Eingangs Ihres Antrags durch das Konsulat erfolgen. Ist eine Ihnen unbekannte Änderung kürzlich in Kraft getreten, kann Ihr Antrag unvollständig sein oder die Anforderungen nicht erfüllen. Sofern diese Änderungen Ihre Antragstellung nicht gänzlich ausschließen – beispielsweise durch höhere Einkommensgrenzen –, kann ein erneuter Antrag gestellt werden. Lassen Sie jedoch von einem Rechtsexperten prüfen, ob Sie alle Eventualitäten bedacht haben.

In internationalen Ausnahmesituationen können Änderungen sofort in Kraft treten und einen Visumantrag ungültig machen, der andernfalls genehmigt worden wäre. Bis zum Ende der Ausnahmesituation gibt es womöglich keine Lösung.

Für ein nicht gewinnorientiertes Visum: Zweifel hinsichtlich Ihrer Arbeitsabsichten

Beantragen Sie ein nicht lukratives Visum (oft als NLV oder „Rentenvisum” bezeichnet), ist jede Art von bezahlter Arbeit in Spanien verboten. Für ein NLV werden nur Ersparnisse, Vermögen und passive Einkünfte akzeptiert.

Ihr NLV-Antrag wird abgelehnt, wenn Sie Einkünfte aus Fernarbeit erzielen, sei es in Spanien oder anderswo. In diesem Fall sollten Sie sich stattdessen um ein „Digital Nomad Visa“ bemühen.

Ihr Antrag kann abgelehnt werden, wenn Ihr Einkommen aus einem Unternehmen stammt, das Ihnen gehört oder an dem Sie beteiligt sind, auch wenn Sie keine Arbeit für das Unternehmen verrichten. In diesem Fall können Sie jedoch rechtmäßig als Anteilseigner auftreten, wodurch es sich um „passives Einkommen” handelt. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Finanz- und Rechtsberater, um sicherzustellen, dass Sie das richtige Visum beantragen.

Sie sind bereits in Spanien: Beschränkte Aufenthaltsnachweise

Sie leben bereits in Spanien und beantragen ein Visum oder versuchen, ein bestehendes Visum zu verlängern? Dann müssen Sie möglicherweise Ihren Antrag erneut einreichen und Angaben zu Ihrem Arbeitsplatz, Ihrem Wohnsitz, Ihrer Familie, Ihrem Partner oder anderen Verbindungen in Spanien machen.

Ist Ihr Partner Ihre Verbindung zu Spanien, kann Ihr Antrag abgelehnt werden, wenn Sie nicht verheiratet sind. Auch wenn Sie nicht in Spanien leben, können Sie Ihren Partner dort heiraten.

Gleichgeschlechtliche Ehen sind in Spanien völlig legal. Haben Sie in einem anderen Land geheiratet, in dem dies gesetzlich erlaubt ist, wird dies auch in Spanien rechtlich anerkannt.

Was soll ich tun, falls mein Visumantrag abgelehnt wird?

Wurde Ihr Visumantrag abgelehnt, sollten Sie zunächst die folgenden Schritte unternehmen und dann, wenn Sie Gründe dafür haben, Widerspruch einlegen.

  1. Kontaktieren Sie das Konsulat: Das Konsulat sollte Ihnen klare Gründe für die Ablehnung Ihres Visumantrags nennen – dies ist jedoch nicht immer der Fall. Bitten Sie das Konsulat um die genauen Gründe für die Ablehnung. Dies erfolgt in der Regel schriftlich, da das Konsulat Ihnen die Informationen telefonisch vermutlich nicht mitteilt.
  2. Prüfen Sie Ihren Antrag und die Ablehnung sorgfältig: Prüfen Sie, ob Fehler gemacht wurden – von Ihnen oder vom Konsulat selbst – und ob Sie glauben, dass Sie Gründe für einen Einspruch haben.
  3. Lassen Sie sich rechtlich beraten: Fragen Sie immer einen auf Einwanderungsrecht spezialisierten Anwalt, ob eine Berufung möglich ist. Selbst wenn Sie überzeugt sind, keine Aussicht auf Erfolg zu haben, können Experten manchmal gute Argumente für Sie finden.
  4. Besorgen Sie sich die richtigen Unterlagen: Besorgen Sie alle fehlenden Unterlagen – gegebenenfalls übersetzt. Das kann bedeuten, die Krankenkasse zu wechseln oder zusätzliche Nachweise über Ihr Einkommen oder Ihre Ersparnisse vorzulegen: Nachweise über Kapitalerträge, Eigentumsurkunden und aktuelle Kontoauszüge. Wenn Ihr Reisepass weniger als ein Jahr gültig ist, verlängern Sie ihn.
Hand hält Stift und schreibt Dokument.
Schreiben Sie einen Einspruch gegen die Ablehnung Ihres Visumsantrags in Spanien. Foto: Canva

So verfassen Sie das Anschreiben für Ihren Einspruch

Dieses muss an die zuständige Behörde gerichtet sein, deren Ablehnungsbescheid Sie erhalten haben. Geben Sie dabei die Identifikations- und die Referenznummer an und nennen Sie Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift. Verfügen Sie bereits über eine Ausländeridentifikationsnummer (Número de Identidad de Extranjeros, NIE), geben Sie diese an. Ist dies nicht der Fall, geben Sie gegebenenfalls Ihre nationale Identifikationsnummer (ID) Ihres Heimatlandes und Ihre Passnummer an.

In dem Schreiben legen Sie die Gründe für die Ablehnung Ihres Visumantrags dar und erläutern ausführlich, warum Sie die Entscheidung für falsch halten. Legen Sie alle Belege bei und schreiben Sie unter Ihre Unterschrift das Datum und Ihren derzeitigen Aufenthaltsort.

Bewahren Sie von sämtlichen Unterlagen Kopien auf. Stellen Sie das Schreiben per Einschreiben zu oder legen Sie es möglichst persönlich vor und bitten um eine Empfangsbestätigung.

Sollten Sie sich unsicher sein, wie Sie anfangen sollen, werfen Sie einen Blick auf das Muster für einen Einspruch bei Ablehnung eines Visums in Spanien auf Englisch. Denken Sie daran, dass Ihr Schreiben in lesbarem Spanisch verfasst sein muss. Sollten Sie der Sprache nicht mächtig sein, nehmen Sie die Dienste eines Übersetzers in Anspruch.

Arten von Einsprüchen gegen die Ablehnung eines Visums

Es gibt drei Möglichkeiten, Einspruch einzulegen, aber Sie müssen zunächst eine der ersten beiden Möglichkeiten ausschöpfen, die als „administrativ“ eingestuft werden, bevor Sie den dritten Weg vor Gericht einschlagen können. Sie können insgesamt nur zweimal gegen die Ablehnung eines Visums Einspruch einlegen.

  • Recurso de reposición ('Widerspruch'): Wurde Ihr Antrag von derselben Stelle abgelehnt, die ihn ursprünglich bearbeitet hat – beispielsweise dem Konsulat –, sollten Sie Ihren ersten Widerspruch an diese Stelle richten.
  • Recurso de alzada ('höhere Instanz'): Ihr Visum wurde möglicherweise von einer höheren Behörde abgelehnt als derjenigen, die Ihren Antrag bearbeitet hat – zum Beispiel haben Sie Ihren Antrag beim Konsulat gestellt, erhalten aber den Ablehnungsbescheid von der spanischen Einwanderungsbehörde oder dem Justizministerium. In diesem Fall sollten Sie Ihren Einspruch an die Einwanderungsbehörde der Provinz richten, in der Sie leben oder leben möchten, oder gegebenenfalls an das Justizministerium.
  • Tribunal Superior de Justicia ('Oberster Gerichtshof', oder TSJ): Sie können sich erst dann an den Obersten Gerichtshof wenden, wenn der entsprechende Verwaltungsweg ausgeschöpft ist. Es ist nur eine einzige Berufung vor dem Obersten Gerichtshof zulässig.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch gegen die Ablehnung meines Visums?

Einsprüche gegen die Ablehnung eines Visums sollten innerhalb eines Monats nach Erhalt der Benachrichtigung eingereicht werden. Sollte Ihr Einspruch abgelehnt werden und Sie einen zweiten Einspruch beim Gericht einlegen möchten, müssen Sie dies ebenfalls innerhalb eines Monats nach Erhalt der Benachrichtigung tun.

Wie lange dauert eine Antwort auf meinen Einspruch?

Das Konsulat oder eine andere Verwaltungsbehörde hat bis zu drei Monate Zeit, auf Ihren Einspruch zu antworten, obwohl in der Praxis die meisten Einsprüche in kürzerer Zeit beantwortet werden.

Gerichtliche Schritte können länger dauern. In Ausnahmen kann eine Antwort bis zu einem Jahr dauern, aber die meisten Entscheidungen werden innerhalb von etwa drei Monaten getroffen.

Kann ich Spanien während des Berufungsverfahrens verlassen oder einreisen?

Befinden Sie sich bereits in Spanien, wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird, dürfen Sie das Land bis zur endgültigen Entscheidung über Ihren Einspruch nicht verlassen. Andernfalls wird Ihnen wahrscheinlich die Wiedereinreise verweigert und Sie können nicht zurückkehren.

Wenn Sie in einem anderen Land leben und ein Antrag auf ein Visum für die Einreise oder den Umzug nach Spanien abgelehnt wird, können Sie nicht nach Spanien reisen, bis Sie eine positive Entscheidung erhalten.

Was mache ich, wenn beide Einsprüche abgelehnt werden?

Sollten sowohl Ihr erster als auch Ihr zweiter Einspruch abgelehnt werden, lassen Sie sich rechtlich beraten. Wenn Sie Ihren ersten Visumantrag und die anschließenden Einsprüche selbstständig eingereicht haben, kann es sein, dass Sie bestimmte Details oder Punkte des Einwanderungsrechts übersehen haben. In diesem Fall können Sie möglicherweise einen neuen Visumantrag stellen.

Normalerweise müssten Sie bei einer ablehnenden Entscheidung Spanien so schnell wie möglich verlassen, doch ein Experte für Einwanderungsrecht könnte möglicherweise einen legalen Weg für Ihren Verbleib finden. Verfügen Sie über familiäre Bindungen, eine feste Anstellung und können Sie mit Ihrem Einkommen gut auskommen, könnten Sie sich als „ansässig” registrieren lassen und auf dieser Grundlage einen Antrag auf „Legalisierung” Ihres Aufenthalts stellen.

Eine weitere Lösung besteht darin, ein Visum in einem anderen Schengen-Land mit weniger strengen Anforderungen zu beantragen. Bei Erfolg dürfen Sie sich für die Dauer der Gültigkeit dieses Visums legal in Spanien aufhalten.

Nach erfolgreichem Einspruch gegen die Ablehnung und Erhalt des Visums für Spanien müssen Sie einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem umfassenden Leitfaden zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien .

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und Orientierung. Unsere Artikel sollen Ihnen ein besseres Verständnis des spanischen Immobilienmarktes vermitteln, nicht aber eine professionelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung ersetzen. Für eine fachliche Beratung ist es ratsam, sich an einen professionellen Berater zu wenden. Obwohl wir uns um Genauigkeit bemühen, kann thinkSPAIN nicht garantieren, dass die von uns bereitgestellten Informationen vollständig oder auf dem neuesten Stand sind. Entscheidungen, die auf der Grundlage unserer Artikel getroffen werden, liegen in Ihrem eigenen Ermessen. thinkSPAIN übernimmt keine Haftung für etwaige Handlungen, Fehler oder Auslassungen.

Ähnliche Themen

Teilen Sie dies mit anderen

Ähnliche Artikel

  1. thinkSPAIN
  2. Informationen
  3. Umziehen nach Spanien
  4. So legt man Widerspruch gegen die Ablehnung eines Visumsantrags für Spanien ein