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Hausratversicherung in Spanien: So funktioniert's

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  1. Zweck der Versicherung
  2. Wie könnte sich die spanische Hausratversicherung von der Ihres Herkunftslandes unterscheiden?

Wenn Sie ein Haus in Spanien besitzen, sollten Sie eine Gebäudeversicherung abschließen, um Schäden an der Struktur der Immobilie abzudecken. Dies ist keine gesetzliche Anforderung, aber wenn Sie eine Hypothek aufnehmen möchten, könnte dies eine Bedingung für die Gewährung des Darlehens sein. Sie wird in jedem Fall dringend empfohlen, da Schäden durch Feuer, Überschwemmung, schlechtes Wetter, geplatzte Rohre und andere Eventualitäten sehr teuer sein können.

Unabhängig davon, ob Sie ein Haus besitzen oder mieten, sollten Sie eine Hausratversicherung abschließen. Sie umfasst Ihre persönlichen Gegenstände, Möbel und Einrichtungsgegenstände. Sie deckt möglicherweise keine Gegenstände außerhalb der Immobilie, es sei denn, diese werden ausdrücklich in der Versicherungspolice vermerkt und als persönliche Gegenstände oder persönlicher Besitz bezeichnet, wobei die Deckungsgrenze normalerweise recht niedrig liegt – etwa 100 € oder 200 €. Auch bei Verlust oder Diebstahl von Bargeld außerhalb der Immobilie, ist die Deckungsgrenze niedrig angesetzt, in der Regel auf weniger als 200 €.

Formular Hausratversicherung auf dem Tisch
Wenn Sie ein Haus in Spanien besitzen, sollten Sie eine Gebäudeversicherung abschließen. Foto: Canva

Zweck der Versicherung

Beachten Sie, dass die Versicherung nur zufällige (unerwartete) Verluste oder Schäden abdeckt. Sie können keinen Anspruch auf mechanischen Ausfall, Verschleiß, Schäden aufgrund mangelnder Wartung oder aufgrund der standardmäßigen „Lebensdauer“ eines Gegenstands oder einer Vorrichtung geltend machen. Außerdem wird jeder Vorfall, der zu Verlust oder Beschädigung führt, als Forderung behandelt. Wenn Ihr Computer zu Boden stürzt und beschädigt wird und gleichzeitig Ihr Sofa durch ein Wasserleck beschädigt wird, müssen Sie zwei separate Ansprüche geltend machen. Aber wenn ein Wasserleck Ihr Sofa und auch den Computer beschädigt, fallen diese beiden Gegenstände unter einen einzigen Anspruch. Wenn am selben Tag ein weiteres Wasserleck aus einer anderen Quelle auftritt, ist das zweite Wasserleck ein zweiter Anspruch.

Wie könnte sich die spanische Hausratversicherung von der Ihres Herkunftslandes unterscheiden?

Obwohl der Personenversicherungsschutz sich weltweit weitgehend gleicht, können bestimmte Dinge von Land zu Land variieren. Möglicherweise sind die spanischen Versicherungspolicen begrenzter oder verwenden unterschiedlich Definitionen, daher sollten Sie den Wortlaut der Police sorgfältig lesen, bevor Sie entscheiden, welchen Versicherer und welche Art von Deckung Sie benötigen.

Unterschiedliche Definitionen von „Hausrat“

Während in vielen Ländern der Inhalt Ihres Hauses als alles angesehen wird, was Sie mitnehmen könnten, wenn Sie umziehen – einschließlich Teppichböden, wenn sie nicht verklebt sind – gelten in Spanien bestimmte Innenausstattungen als „fester Bestandteil“.

Zum Beispiel werden Ihre Kücheneinheiten, einschließlich Boden- und Wandschränke, und Badezimmerarmaturen wie Toilette, Waschbecken, Badewanne und Duschkabine in der spanischen Hausratversicherung als „fester Bestandteil“ definiert. Sie müssen dies berücksichtigen, wenn Sie überlegen, für welchen Betrag Sie Ihre Besitztümer versichern müssen.

Obwohl die meisten Versicherungen eine gewisse Flexibilität in Bezug auf geringfügige Ungenauigkeiten bei der Deckungssumme bieten, können sie die Höhe der Rückerstattung mindern, wenn Ihre Deckungssumme nicht ausreicht. Sie sollten den Wert jedes in Ihrem Besitz befindlichen Gegenstandes, einschließlich Armaturen, sowie die Kosten für den Ersatz dieser Gegenstände berechnen. Denken Sie daran, den errechneten Betrag mindestens einmal jährlich zu überprüfen, um sicherzustellen, dass er ausreicht. Andernfalls wird eine Erstattung anteilig entsprechend dem wahren Wert angesetzt, wenn Sie unterversichert sind.

Verwirrung bei der „Gemeinschaftsversicherung“

Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus oder in einer Urbanisation (Wohnanlage) wohnen, zahlen Sie möglicherweise regelmäßige Gebühren an die comunidad de propietarios oder „Eigentümergemeinschaft“. Diese umfassen Wartung, Reinigung, Reparaturen und Verbesserungen, die von allen Eigentümern vereinbart wurden, und beinhalten Ihren Anteil an der Prämie für die Hausversicherung.

Viele neue Hausbesitzer in Spanien nehmen fälschlicherweise an, dass ihre „Gemeinschaftsversicherung“ ein Ersatz für die Gebäudeversicherung ist, und beschließen, diese nicht abzuschließen. Dies ist jedoch nicht der Fall: Die Gebäudepolice für die comunidad deckt nur die Gemeinschaftsbereiche ab, wie Treppenhäuser, Gärten, Parkplätze, Gemeinschaftspools und Flure, die von allen Bewohnern als Zugang zu Privatgrundstücken genutzt werden. Sie deckt auch den äußeren Teil eines Wohnblocks ab, z. B. Schäden an der Fassade, nicht jedoch die Außenseite des einzelnen Eigentums. Dies bedeutet, dass jeder private Teil des Hauses, der nicht gemeinschaftlich genutzt wird – einschließlich der Innenräume – nicht durch eine „Gemeinschaftsversicherung“ abgedeckt ist, und Sie benötigen Ihre eigene, separate Police.

Deckungsgrenzen

Einige Versicherungsgesellschaften in Spanien legen Grenzbeträge für bestimmte Arten von Ansprüchen fest, unabhängig von der angegebenen Versicherungssumme. Zum Beispiel könnten für einen Einbruch maximal 5.000 € oder 10.000 € rückerstattet werden.

Nicht alle Versicherungsunternehmen setzen Grenzen, es ist jedoch in der Praxis nicht ungewöhnlich. Daher sollten Sie den Wortlaut der Police sorgfältig überprüfen, bevor Sie sich für ein neues Angebot entscheiden.

In vielen Ländern müssen Wertgegenstände – wie Schmuck oder Kunstwerke – oder alles, was über einen bestimmten Geldbetrag hinausgeht, separat in der Versicherungspolice erwähnt werden (das Dokument, das Sie erhalten, weist Ihre individuelle Deckung und die Höhe der vereinbarten Prämie auf). Diese werden als spezifische Gegenstände bezeichnet und können eine niedrige Zusatzprämie beinhalten. Andernfalls kann der Grenzbetrag für jeden einzelnen Gegenstand (maximaler Betrag, der pro Gegenstand erstattungsfähig ist, wenn ein Anspruch gemacht wird)erheblich unterschritten werden und weit unter dem Wert des Gegenstands liegen. In Spanien sind Beschränkungen für einzelne Gegenstände seltener, aber wenn sie existieren, haben Sie keine Möglichkeit, einen Gegenstand zu spezifizieren, um sicherzustellen, dass Sie bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung den vollen Gegenwert erhalten. Wenn Sie einen einzelnen Gegenstand im Wert von mehr als etwa 1.000 € besitzen, sollten Sie sich bei der Versicherung erkundigen, ob er vollständig gedeckt ist.

Fehlende „Unfall“ -Versicherung

Für Ihr Gebäude könnte „Unfallschaden“ beispielsweise ein unbeabsichtigtes Durchbohren einer Wasserleitung oder einen Stromdraht bedeuten, aber die Definition ist heutzutage oft sehr dehnbar: Reparaturen an Wänden und Decken nach dem Eindringen von Regenwasser können abgedeckt sein, wenn Sie sich für einen „Unfallschaden“ entschieden haben, bei dem die Außenseite der Immobilie nicht witterungsbedingt beschädigt wird. Im Gegensatz dazu ist die „Unfallschaden“-Deckung eher nützlicher, um den Hausrat zu versichern, nicht das Gebäude. Wenn Ihnen zum Beispiel etwas zu Boden fällt und zerbricht oder Sie Farbe auf einem Sofa oder einem teuren Teppich verschütten, haben Sie möglicherweise einen gültigen Anspruch.

In Spanien werden Unfallschutzversicherungen sehr selten angeboten,obwohl sie von immer mehr Unternehmen schrittweise eingeführt wird. Falls sie angeboten wird, ist sie normalerweise als Standard in der Police enthalten – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, in denen Sie als optionales Extra angeboten wird, für das zusätzliche Kosten anfallen. Spanische Versicherungsgesellschaften, die Unfallschutz anbieten, werden dies wahrscheinlich als Teil eines Pakets tun, vielleicht als „vollumfängliche“ (todo incluido) Option im Vergleich zu einem Basis-Paket. Sie sollten überprüfen, ob dies der Fall ist oder ob er als zusätzliche Deckung verfügbar ist, bevor Sie die Police abschließen.

Policen ohne Selbstbeteiligung

Obwohl dies nicht immer der Fall ist, ist es in Spanien üblich, dass Versicherungsgesellschaften Forderungen vollständig ohne Selbstbeteiligung bezahlen. Eine Selbstbeteiligung ist eine finanzielle Beteiligung in bestimmter Höhe, die der Versicherte bei einem Schadensfall selbst übernimmt; in der Regel fällt die Prämie in diesem Fall niedriger aus. Eine typische Selbstbeteiligung kann 50 € oder 150 € betragen, was bedeutet, dass ein Verlust oder Schaden unterhalb dieses Betrags nicht geltend gemacht werden kann und dieser Betrag von der endgültigen Schadenszahlung abgezogen wird.

Selbstbeteiligungen bei der Gebäudeversicherung sind in Spanien selten, aber viele Unternehmen wenden sie auch nicht auf die Hausratversicherung an. Theoretisch bedeutet dies, dass Ihnen auch sehr kleine Gegenstände erstattet werden.

Keine Rückgabeprämie bei vorzeitiger Stornierung

Bei Kündigung einer Versicherungspolice vor dem jährlichen Verlängerungsdatum – entweder weil Sie die Immobilie verkauft haben oder weil Sie ein günstigeres Angebot erhalten haben – erhalten Sie in vielen Ländern eine Rückerstattung für die verbleibenden und nicht genutzten Monate. In Spanien sollten Sie jedoch sicherstellen, dass jede Entscheidung, die Versicherungsgesellschaft zu wechseln, mit Ihrer jährlichen Verlängerung zusammenfällt, da ungenutzte Prämien nicht zurückerstattet werden.

Der entscheidende Grund eine Versicherung abzuschließen ist natürlich, bei Bedarf einen Anspruch geltend machen zu können. Der Abschluss einer Versicherung in Spanien verläuft anders, als der in Ihrem Heimatland – mehr darüber können Sie in unserem Artikel Abschluss einer Hausratversicherung in Spanien lesen.

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