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Die Debatte darüber, wer für die Kosten einer gemieteten Immobilie aufkommen muss, führt oft zu Missverständnissen. Ob Sie nun Vermieter oder Mieter sind, das Verständnis dieser Fragen ist der Schlüssel zum Erhalt einer reibungslosen Beziehung zwischen beiden Parteien.
In diesem Artikel befassen wir uns mit den Kosten, die in der Regel von jeder Partei eines Mietvertrags getragen werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig, dieses Thema von Anfang an anzusprechen und alle Vereinbarungen im Vertrag festzuhalten.
Welche Kosten hat der Mieter zu tragen?
Wenn Sie eine Wohnung in Spanien mieten wollen, empfehlen wir Ihnen als Erstes, den Vertrag sorgfältig zu lesen, um Ihre finanziellen Verpflichtungen und Ihre Rechte als Mieter zu kennen. Der Vertrag sollte Angaben zum Mietpreis, zur Kaution, zur Vertragsdauer und zu den Kündigungsbedingungen, zu den Nebenkosten und zum Inventar der Wohnung enthalten, um nur einige zu nennen. Wenn Sie sich jedoch unsicher sind, ob Sie wissen, woran Sie eine Ausgabe erkennen können, die Sie nicht betrifft, zeigen wir Ihnen im Folgenden, für welche Kosten Sie als Mieter verantwortlich sind:
- Die monatliche Miete: Die Mietzahlung ist Ihre Hauptausgabe. Der Preis für die Nutzung der Immobilie muss für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden, in dem die Kosten nicht geändert werden können. Bedenken Sie jedoch, dass der Vermieter ab diesem Zeitpunkt die Miete jährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex (VPI) erhöhen kann. Der VPI ist ein Indikator, der die Entwicklung der Preise für die von der Bevölkerung verbrauchten Waren und Dienstleistungen misst.
- Versorgungsleistungen: Grundlegende Dienstleistungen wie Strom, Wasser, Gas und Internet fallen in die Zuständigkeit des Mieters.
- Kleine Reparaturen: Hierbei handelt es sich um die Reparatur kleinerer Schäden, die durch die Nutzung der Wohnung verursacht werden, wie z. B. eine Glasscheibe, eine Glühbirne usw.
Es ist ratsam, ein gutes Verhältnis und eine gute Kommunikation mit dem Vermieter aufrechtzuerhalten, um alle Fragen oder Bedenken im Zusammenhang mit der Immobilie zu klären.
Welche Kosten hat der Vermieter zu tragen?
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen und sich entscheiden, sie zu vermieten, müssen Sie für eine Reihe von Kosten im Zusammenhang mit der Immobilie aufkommen. Diese Kosten werden in der Regel vom Vermieter getragen:
- IBI und Müllabfuhr: Als Vermieter sind Sie nach wie vor dafür verantwortlich, die Steuern für die Immobilie zu zahlen und deren Rechtmäßigkeit zu gewährleisten. Die Grundsteuer (Impuesto de Bienes Inmuebles, IBI) ist eine jährliche Steuer, die von allen Eigentümern einer Immobilie in Spanien zu zahlen ist, unabhängig davon, ob sie bewohnt ist oder nicht. Wenn es eine separate Rechnung für die Müllabfuhr gibt (die oft in der IBI selbst oder in der Wasserrechnung enthalten ist), ist auch diese vom Eigentümer zu zahlen.
- Gemeinschaftsgebühren: Wenn Ihre Immobilie Teil einer Wohnanlage ist, d. h. keine eigenständige Wohnung, müssen Sie auch Gemeinschaftsgebühren entrichten. Für diese Gebühren ist der Eigentümer verantwortlich, ebenso wie für die Kosten, die für Reparaturen anfallen. Manche Vermieter versuchen zu vereinbaren, dass der Mieter diese Gebühren zahlt. Die meisten entscheiden sich jedoch dafür, diese Kosten in den Mietpreis aufzunehmen. Der Vermieter ist immer für die Kosten verantwortlich. Wenn es eine Vereinbarung gibt, sollte diese im Vertrag festgehalten werden.
- Größere Reparaturen: Im Gegensatz zu kleineren Reparaturen, die in der Verantwortung des Mieters liegen, sind Sie als Vermieter für die Kosten größerer Reparaturen verantwortlich, die zur Erhaltung der Bewohnbarkeit der Wohnung notwendig sind. Dazu gehören die Reparatur der Waschmaschine, des Ofens, des Heizkessels usw. sowie andere wichtige Installationen und Elemente der Immobilie.
Ausführlichere Informationen zu all diesen Kosten finden Sie in unserem Artikel Fixkosten, die Sie als Vermieter zahlen müssen.
Es ist wichtig zu bedenken, dass die Gesetze und Vorschriften variieren können. Daher ist es ratsam, einen Immobilienfachmann oder einen Fachjuristen zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen als Eigentümer einer vermieteten Immobilie erfüllen.
Wer zahlt die Hausratversicherung in einer gemieteten Immobilie?
Die Hausratversicherung ist eine Ausgabe, für die sowohl der Vermieter als auch der Mieter verantwortlich sein kann. Um zu verstehen, worauf wir uns beziehen, ist es wichtig, zunächst zu verstehen, was das Gebäude (continente) und was der Hausrat (contenido) einer Immobilie ist:
- Das Gebäude ist die Immobilie selbst, d. h. ihre Struktur und ihre Anlagen.
- Der Hausrat bezieht sich auf alles, was sich in der Immobilie befindet, wie Möbel, Elektrogeräte, Schmuck, Kleidung, Gemälde oder andere persönliche Gegenstände.
Der Hauseigentümer ist für den Abschluss einer Gebäudeversicherung verantwortlich, die alle Probleme im Zusammenhang mit dem Gebäude abdeckt. Diese Versicherung garantiert die Behebung von Schäden an der Immobilie und deckt die Haftpflicht für Schäden an Dritten. Darüber hinaus könnte der Vermieter eine Mieterversicherung abschließen, um sich gegen mögliche Zahlungsausfälle oder Schäden an der Immobilie zu schützen.
Der Mieter hingegen könnte, obwohl nicht obligatorisch, eine Hausratversicherung abschließen, um den Inhalt der Wohnung im Falle von Diebstahl oder Beschädigung zu schützen und seine Haftpflicht zu decken. Auf diese Weise wäre er vor allen Ansprüchen geschützt, die ihm angelastet werden könnten, wie z. B. Schäden an seiner Wohnung oder an anderen Gegenständen, die durch Unachtsamkeit entstanden sind, weil er z. B. einen Wasserhahn laufen ließ.
Wie bereits erwähnt, ist es ratsam, von vornherein festzulegen, wer für diese Kosten aufkommt, und dafür zu sorgen, dass dies im Vertrag festgehalten wird.
Welche Kosten fallen bei der Unterzeichnung eines Mietvertrags in Spanien an?
Die Unterzeichnung des Mietvertrags ist mit einer Reihe von Kosten und Zahlungen verbunden, die Sie unbedingt beachten müssen:
- Wenn der Vertrag über einen Immobilienmakler abgeschlossen wird, muss der Vermieter (Eigentümer) grundsätzlich die Verwaltungsgebühren des Maklers und die Kosten für die Formalisierung des Vertrags zahlen. Bisher war es üblich, dass der Mieter (Pächter) dem Immobilienmakler eine Provision zahlte, die im Allgemeinen einer Monatsmiete entsprach. Seit der Verabschiedung des Wohnungsgesetzes 2023 ist der Mieter jedoch von der Zahlung einer Provision befreit, die nun vom Vermieter zu tragen ist.
- Der Mieter muss eine Kaution hinterlegen, um die Zahlung der Miete und die ordnungsgemäße Instandhaltung der Immobilie zu gewährleisten. Nach dem Wohnungsrecht (Ley de Arrendamientos Urbanos, LAU) darf die Kaution höchstens drei Monate betragen, obwohl es üblich ist, einen Monat zu hinterlegen. Der Vermieter muss diese Kaution bei der entsprechenden Stelle in der jeweiligen autonomen Gemeinschaft hinterlegen.
Grundsätzlich ist der Mieter für die laufenden Kosten wie Miete und Nebenkosten verantwortlich, während der Vermieter für bauliche Reparaturen und Wartungsarbeiten zuständig ist. Achten Sie immer darauf, dass diese Regelungen im Mietvertrag klar beschrieben sind, um Unklarheiten zu vermeiden. Nun können Sie sich auf die Suche nach Ihrer Mietwohnung machen oder, wenn Sie Vermieter sind, diese inserieren und Ihren neuen Mieter finden.
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Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und Orientierung. Unsere Artikel sollen Ihnen ein besseres Verständnis des spanischen Immobilienmarktes vermitteln, nicht aber eine professionelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung ersetzen. Für eine fachliche Beratung ist es ratsam, sich an einen professionellen Berater zu wenden. Obwohl wir uns um Genauigkeit bemühen, kann thinkSPAIN nicht garantieren, dass die von uns bereitgestellten Informationen vollständig oder auf dem neuesten Stand sind. Entscheidungen, die auf der Grundlage unserer Artikel getroffen werden, liegen in Ihrem eigenen Ermessen. thinkSPAIN übernimmt keine Haftung für etwaige Handlungen, Fehler oder Auslassungen.
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