- Ist ein 'grünes Zertifikat' eine Residencia oder eine NIE?
- Europäer mit Anspruch auf legalen Aufenthalt in Spanien
- Wo man ein 'grünes Zertifikat' beantragen kann
- Welche Dokumente muss ich mitnehmen?
- Wie lange werde ich auf mein 'grünes Zertifikat' warten müssen?
- Muss ich mein 'grünes Zertifikat' erneuern?
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Ein 'grünes Zertifikat' ist der umgangssprachliche (allgemein gebräuchliche) Begriff für eine bestimmte Art von Aufenthaltsdokument. Dieses Dokument wird nur von Bürgern der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz besessen. Familienangehörige, Ehepartner oder rechtmäßig eingetragene Lebenspartner dieser Bürger besitzen ebenfalls ein 'grünes Zertifikat' als Nachweis für ihren Aufenthalt.
Die offizielle Bezeichnung für dieses Dokument ist Meldebescheinigung für in der Europäischen Union ansässige Personen (Certificado de Registro de Residentes de la Unión Europea). Sie wird manchmal mit 'CUE' abgekürzt.
Der Einfachheit halber werden die oben beschriebenen Bürger im Folgenden als 'Europäer' bezeichnet. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Definition nicht für Bürger von Ländern in Europa gilt, die nicht Teil der EU oder des EWR sind, mit Ausnahme der Schweiz.
Ist ein 'grünes Zertifikat' eine Residencia oder eine NIE?
Europäer können sich bis zu drei Monate lang in Spanien aufhalten, ohne dort einen Wohnsitz zu haben. Wenn Sie länger oder dauerhaft bleiben möchten, müssen Sie sich bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) registrieren lassen. Wenn Sie dies tun, erhalten Sie ein CUE, eine 'grüne Bescheinigung'. Diese Bescheinigung ist entweder im Format A4 oder in der Größe einer Kreditkarte. Es ist aus Papier, nicht aus Plastik, und hat eine hellgrüne Farbe.
Ihr CUE oder 'grünes Zertifikat' ist nicht als Ausweis gültig, da es kein Foto enthält. Sie ist lediglich ein Nachweis dafür, dass Sie ein Einwohner sind. Sie müssen sie jedoch bei zahlreichen offiziellen Angelegenheiten in Spanien vorlegen. In diesem Fall müssen Sie in der Regel gleichzeitig Ihren Reisepass oder Ihren nationalen Personalausweis aus Ihrem Herkunftsland vorlegen.
Sie müssen nicht erst eine NIE (Nationale Identitätsnummer für Ausländer) beantragen. Das Verfahren zur Erlangung Ihres 'grünen Zertifikats' beinhaltet die Zuteilung einer NIE-Nummer für Sie. Es kann jedoch sein, dass Sie bereits eine NIE-Nummer haben, wenn Sie diese aus anderen Gründen früher beantragt haben. Dies kann der Fall sein, wenn Sie ein Ferienhaus in Spanien gekauft oder ein Bankkonto eröffnet haben, jedoch nicht vorhaben, dort zu leben. In diesem Fall erhalten Sie keine andere NIE-Nummer, da diese ein Leben lang unverändert bleibt.
Europäer mit Anspruch auf legalen Aufenthalt in Spanien
Um sich rechtmäßig in Spanien aufhalten zu können, müssen Europäer mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie haben einen Arbeitsplatz in Spanien, der mit einem Arbeitsvertrag abgesichert ist. Wenn es sich um einen befristeten Vertrag handelt, muss er mindestens drei Monate lang gelten.
- Sie sind in Spanien selbständig tätig. Sie müssen als Selbständiger bei der Sozialversicherung angemeldet sein und Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
- Sie sind Student an einem anerkannten akademischen Zentrum, einer Hochschule oder Universität in Spanien.
Diejenigen, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen (z. B. Rentner oder Menschen, die nicht arbeiten müssen oder können), können dennoch Anspruch auf einen Aufenthalt haben. Sie müssen nachweisen können, dass ihr Einkommen ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, und dass sie krankenversichert sind.
Sobald sie als Einwohner registriert sind, haben Europäer in der Regel Anspruch auf die öffentliche Gesundheitsversorgung, die vor Ort kostenlos ist. Diejenigen, die einen Arbeitsvertrag haben oder als Selbstständige registriert sind, haben automatisch und mit sofortiger Wirkung Anspruch. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, lesen Sie bitte unseren Artikel Einsichten in das nationale Gesundheitssystem Spaniens.
Wo man ein 'grünes Zertifikat' beantragen kann
Sie müssen einen Termin bei einer Ausländerbehörde in der Provinz Ihres Wohnsitzes vereinbaren. Diese befinden sich in den nationalen Polizeistationen (Comisarías). Die Termine müssen persönlich wahrgenommen werden. Um einen Termin bei der nächstgelegenen Ausländerbehörde zu vereinbaren, gehen Sie auf die Seite Cita Previa ('vorgebuchter Termin') auf der Website der Regierung.
Welche Dokumente muss ich mitnehmen?
Zu den Unterlagen, die Sie zu Ihrem Termin mitbringen sollten, gehören die folgenden Standarddokumente:
- Ihren Original-Reisepass oder Personalausweis. Wenn dieser abgelaufen ist, sollten Sie einen Nachweis vorlegen, dass Sie einen Ersatz beantragt haben
- Eine Fotokopie Ihres Reisepasses oder Ihres Personalausweises
- Das ausgefüllte und unterschriebene Formular EX-18
- Den Nachweis, dass Sie die erforderliche Gebühr (derzeit 12 €) entrichtet haben. Dies ist die Kopie einer Bankquittung, die dem Formular 790 Code 012 beigefügt ist.
Je nach Ihrer finanziellen oder beruflichen Situation werden weitere Dokumente benötigt. Wenn sie in einer anderen Sprache als Spanisch abgefasst sind, müssen sie zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung vorlegen. Dokumente in einer der Ko-Amtssprachen Spaniens werden in der Region, in der sie gesprochen werden, ohne Übersetzung akzeptiert.
- Wenn Sie bei einem Unternehmen in Spanien angestellt sind: Bringen Sie Ihren Original-Arbeitsvertrag mit. Wenn es sich um eine neue Stelle handelt und Sie diese noch nicht angetreten haben, müssen Sie eine schriftliche Origina-Bescheinigung Ihres Arbeitgebers vorlegen, die Ihre Anstellung bestätigt. Im letzteren Fall müssen Sie eine Bescheinigung des Sozialversicherungsamtes (Instituto Nacional de la Seguridad Social, INSS) vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie für eine Arbeit angemeldet sind, sowie eine Kopie dieser Bescheinigung. Möglicherweise werden Sie gebeten, eine Einverständniserklärung zu unterschreiben, damit die Ausländerbehörde Ihre Daten überprüfen kann.
- Wenn Sie selbständig sind: Bringen Sie das Original der Bescheinigung mit, aus der hervorgeht, dass Sie beim Sozialversicherungsamt als Selbständiger (Autónomo) gemeldet sind, sowie eine Kopie davon. Möglicherweise werden Sie aufgefordert, eine Einverständniserklärung zu unterschreiben, damit die Ausländerbehörde Ihre Daten überprüfen kann.
- Wenn Sie Student sind: Sie müssen das Original Ihrer Immatrikulationsbescheinigung an Ihrer Hochschule oder Universität in Spanien sowie eine Kopie dieser Bescheinigung vorlegen. Wenn Sie Erasmus-Student sind, kann stattdessen auch eine Bestätigung über Ihre Teilnahme an diesem Austauschprogramm sowie eine entsprechende Fotokopie akzeptiert werden. Sie müssen auch ein Einkommen und eine Krankenversicherung nachweisen, genauso wie ein Einwohner ohne Arbeit. Die Kosten für die Krankenversicherung können durch Ihre Kursgebühren oder Ihr Austauschprogramm abgedeckt sein. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis und eine Fotokopie vorlegen.
- Wenn Sie nicht arbeiten (im Ruhestand sind, nicht arbeiten müssen oder aufgrund einer Behinderung arbeitsunfähig sind): Sie müssen einen Einkommensnachweis vorlegen. Dies können Kontoauszüge, Rentenunterlagen oder ein Nachweis über übertragbare Invaliditätsleistungen, die Sie aus dem Ausland erhalten, sein. Außerdem müssen Sie einen Nachweis über einen bestehenden Krankenversicherungsschutz vorlegen.
Einkommensanforderungen
Sie müssen mehr verdienen als eine Person, die in Spanien Anspruch auf eine beitragsfreie Rente oder staatliche Leistungen hätte. Laut dem jährlichen Staatshaushalt 2023 (Presupuestos Generales del Estado) sind dies 6.230 € pro Jahr. Wenn Sie mit anderen Personen zusammenleben, muss jedes weitere Haushaltsmitglied 70 % dieses Betrags verdienen, also 4.361 € pro Jahr. Eine allein lebende Person muss also ein Jahreseinkommen von mindestens 6.230 € nachweisen. Zwei Personen, die zusammenleben, oder ein Paar, verheiratet oder nicht, müssen zusammen mindestens 10.591 € pro Jahr verdienen. Drei Personen, die zusammenleben, müssen zusammen ein Jahreseinkommen von 14.952 € oder mehr haben. Vier Personen im selben Haushalt müssen zusammen mindestens 19.313 € verdienen.
Diese Zahlen gelten auch, wenn eine oder mehrere der zusammenlebenden Personen unter 18 Jahre alt sind. Wenn Sie eine Familie mit fünf oder mehr Personen sind, sollten Sie zusätzlich 4.361 € (70 % von 6.230 €) pro Person und Jahr einplanen.
Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes
Wenn Sie in Spanien einen Arbeitsplatz haben oder selbständig sind, sind Sie automatisch über die staatliche Krankenversicherung abgesichert, so dass Sie dies nicht nachweisen müssen. Alle anderen müssen entweder eine private Krankenversicherung oder eine staatliche Krankenversicherung aus ihrem Herkunftsland nachweisen.
- Die Dokumente der privaten Krankenversicherung müssen auf Spanisch verfasst oder mit einer beglaubigten Übersetzung versehen sein. Der Versicherungsschutz muss dauerhaft in Spanien gelten und alle Behandlungen umfassen, die Sie für jede Krankheit benötigen. Policen mit einem Höchstbetrag pro Schadensfall werden nicht akzeptiert. Policen mit einer Selbstbeteiligung sind jedoch zulässig, wenn diese weniger als 10 € beträgt.
- Der staatliche Krankenversicherungsschutz Ihres Herkunftslandes wird manchmal auch dann noch gewährt, wenn Sie in ein anderes EU-Land umgezogen sind. Dies ist häufig der Fall bei Rentnern, die eine staatliche Rente beziehen. Die zuständige Behörde in Ihrem Herkunftsland kann Ihnen sagen, ob Sie Anspruch haben, und Ihnen entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen. Zu diesen Unterlagen gehören die Formulare S1, E106, E109 und E121. Sie werden Ihnen in der Regel auf Spanisch zugeschickt, wenn Sie dies beantragen, so dass Sie sich keine Übersetzung besorgen müssen. Es ist notwendig, dass die Formulare vor kurzem ausgestellt worden sind - nicht mehr als drei Monate vor Ihrem Termin.
Nicht zulässige Krankenversicherungsdokumente
Zu den Nachweisen für den Krankenversicherungsschutz, die für ein 'grünes Zertifikat' oder einen CUE-Antrag nicht akzeptiert werden, gehören:
- Reiseversicherung
- Versicherungsschutz für Studenten
- Europäische Krankenversicherungskarten (EHIC)Travel insurance
Wie lange werde ich auf mein 'grünes Zertifikat' warten müssen?
Anders als bei einer TIE-Karte für Nicht-Europäer müssen Sie nicht auf die Vorbereitung Ihres CUE warten. Sobald Sie Ihre Papiere eingereicht haben, wird Ihnen sofort mitgeteilt, ob sie akzeptiert werden. Wenn dies nicht der Fall ist, werden Sie gegebenenfalls weggeschickt, um weitere Dokumente einzuholen. Wenn Ihre Unterlagen jedoch in Ordnung sind, erhalten Sie Ihr 'grünes Zertifikat' bzw. Ihr CUE sofort.
Muss ich mein 'grünes Zertifikat' erneuern?
Ihr erstes 'grünes Zertifikat' bleibt für fünf Jahre gültig. Wenn Sie danach weiterhin in Spanien leben möchten, müssen Sie es erneuern. Sie erhalten dann ein dauerhaftes 'grünes Zertifikat', das niemals abläuft.
Wenn Sie umziehen oder Ihren Namen ändern, müssen Sie Ihr 'grünes Zertifikat' aktualisieren. Dazu sollten Sie einen Termin vereinbaren und einen Nachweis über Ihren neuen Namen oder Ihre neue Adresse vorlegen. Eine Adressänderung wird durch die Vorlage einer Padrón-Bescheinigung Ihres Rathauses nachgewiesen. Dies ist ein Dokument, das zeigt, dass Sie in der städtischen Volkszählung aufgeführt sind. Es darf nicht länger als drei Monate vor Ihrem Termin ausgestellt worden sein.
Wenn Sie sich bezüglich der Bestimmungen der verschiedenen Dokumente, die ein Einwohner benötigt, noch nicht ganz klar sind, können wir Ihnen weiterhelfen. Eine vollständige Erklärung finden Sie in unserem Artikel Was ist der Unterschied zwischen Residencia, padrón, NIE und TIE.
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