- Wozu eine NIE dient, wenn Sie in Spanien leben
- Wozu eine NIE dient, wenn Sie nicht in Spanien leben
- Verschiedene Arten von NIE: Ansässige und nicht Ansässige
- Einholung einer NIE für Nichtansässige (Nicht-EU-Bürger)
- Beantragung einer NIE für Nichtansässige (EU-Bürger)
- Einholung einer NIE für Ansässige (Nicht-EU-Bürger)
- Wie lange dauert es, bis Sie eine NIE erhalten?
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Ihre NIE ist Ihre Identitätsnummer für Ausländer (Número de Identidad de Extranjeros). Sie ist eine "persönliche Postleitzahl", die nur Ihnen gehört und nicht übertragbar ist. Sie bleibt für immer gleich und läuft, wenn Sie in Spanien leben, auch nicht ab.
Ihre NIE ist kein Nachweis für einen Wohnsitz in Spanien. Wenn Sie beabsichtigen, dauerhaft in Spanien zu leben, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel Wie Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien erhalten: ein umfassender Leitfaden.
Wozu eine NIE dient, wenn Sie in Spanien leben
Jeder, der in Spanien lebt, hat eine Identitätsnummer. Für spanische Staatsangehörige steht diese im DNI (documento nacional de identidad, oder nationaler Identitätsausweis). Für Ausländer ist es eine NIE.
Die NIE beginnt mit einem X, wenn Sie sie vor Juli 2008 erhalten haben, oder einem Y, wenn Sie sie später erhalten haben. Darauf folgen sieben numerische Ziffern und ein Buchstabe am Ende. Sie müssen sie auf allen Arten von offiziellen Dokumenten angeben. Dazu gehören Verträge, Bankkontodaten und Antragsformulare. Sie müssen Ihre NIE sogar angeben, wenn Sie Einschreiben oder Pakete abholen.
Eine Wohnsitz-NIE kann auch erforderlich sein, wenn Sie planen, länger als drei Monate, aber nicht dauerhaft, in Spanien zu bleiben. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie für ein paar Monate einen Job in einem spanischen Unternehmen annehmen oder zu einem Unternehmen in Ihrem Heimatland entsandt werden. Diese Regelung gilt auch für Studenten.
Wenn Sie vorhaben, in Spanien zu leben, hängt das Verfahren zur Beantragung einer NIE davon ab, ob Sie ein Bürger der Europäischen Union (EU) oder ein Nicht-EU-Bürger sind. EU-Bürger, die in Spanien leben möchten, können nicht 'einfach' eine NIE beantragen, sondern müssen zugleich eine Aufenthaltsgenehmigung und eine NIE beantragen. Für Nicht-EU-Bürger sind die beiden Verfahren getrennt.
Wozu eine NIE dient, wenn Sie nicht in Spanien leben
NIE-Nummern werden von Ausländern benötigt, die nicht in Spanien leben, wenn sie in Spanien eine bestimmte Transaktion abwickeln möchten. Dazu kann der Kauf eines Ferienhauses oder einer zu vermietenden Immobilie oder der Kauf eines Autos gehören. Es kann auch die Eröffnung eines Bankkontos für Nichtansässige oder eine Investition sein. Sie benötigen auch eine NIE, um ein Unternehmen in Spanien zu eröffnen, selbst wenn Sie nicht vorhaben, dort zu leben, sobald das Unternehmen seinen Betrieb aufgenommen hat.
Verschiedene Arten von NIE: Ansässige und nicht Ansässige
Für Personen, die keine Bürger der EU sind, gibt es zwei verschiedene Arten von NIE. Diese sind eine 'NIE für Nichtansässige' und eine 'NIE für Ansässige'.
Für EU-Bürger gibt es zwei verschiedene Arten: die 'NIE für Nichtansässige' und die 'Meldebescheinigung'.
Nichtansässige NIEs (EU- und Nicht-EU-Bürger)
Derzeit können Nicht-EU-Bürger eine NIE für Nichtansässige nur für den Kauf einer Immobilie oder die Gründung eines Unternehmens in Spanien erhalten. Andere Zwecke werden derzeit als nicht zulässig erachtet.
EU-Bürger können eine NIE für Nicht-Einwohner erhalten, wenn sie sich weniger als drei Monate in Spanien aufhalten wollen. Sie ist nur dann erforderlich, wenn sie während dieses Zeitraums Rechtsgeschäfte tätigen müssen. Mit einer NIE für Nichtansässige können Sie ein Bankkonto eröffnen, eine Immobilie oder ein Auto kaufen, ein Unternehmen gründen oder ähnliche Angelegenheiten abwickeln.
In beiden Fällen ist eine NIE für Nicht-Einwohner nur für den angegebenen Zweck bestimmt (z.B. den Kauf einer Immobilie). Sie können sie nicht für andere Zwecke verwenden, z.B. um sich als Selbständiger anzumelden oder um sich bei der Sozialversicherung zu registrieren, um sich auf eine Stelle zu bewerben.
Eine NIE für Nichtansässige läuft nach drei Monaten ab. Wenn Sie sie länger als drei Monate benötigen, sollten Sie einen Termin zur Verlängerung der Nummer vereinbaren. Sie erhalten keine neue NIE-Nummer. Eine Person hat immer nur eine NIE-Nummer für ihr ganzes Leben, sodass Ihre vorherige Nummer einfach reaktiviert wird.
NIEs für Ansässige (Nicht-EU-Bürger)
Nicht-EU-Bürger, die in Spanien leben möchten, sollten eine NIE für Einwohner beantragen. Dies müssen sie tun, bevor sie einen legalen Wohnsitz in Spanien beantragen. Sobald sie einen legalen Wohnsitz haben, erhalten Nicht-EU-Bürger einen Identitätsausweis für Ausländer (Tarjeta de Identidad de Extranjeros, oder TIE). Wie Sie diesen beantragen können, erfahren Sie in unserem Artikel TIE: Was ist das, wer braucht ihn, und wie bekommt man ihn?
NIEs (Meldebescheinigungen) für EU-Bürger mit Wohnsitz in Spanien
EU-Bürger, die in Spanien leben möchten, müssen eine Meldebescheinigung (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea) beantragen. Sie wird oft auch als 'grünes Zertifikat' bezeichnet und dient als Nachweis für den Wohnsitz in Spanien. Sie ist allerdings nicht mit einem Foto versehen, so dass sie nicht als Ausweis gültig ist.
Das Verfahren und die Anforderungen für ein 'grünes Zertifikat' unterscheiden sich von denen für eine NIE für Nichtansässige bzw. für eine NIE für Nicht-EU-Bürger. Wie Sie eine Meldebescheinigung beantragen können, erfahren Sie in unserem Artikel Was ist ein 'grünes Zertifikat', wer braucht es, und wie bekomme ich es?
Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, um jedes dieser Dokumente zu erhalten:
Einholung einer NIE für Nichtansässige (Nicht-EU-Bürger)
Wenn Sie in Spanien sind, müssen Sie einen Termin bei der nächstgelegenen nationalen Polizeistation bzw. Comisaría vereinbaren. Wenn Sie sich nicht in Spanien befinden, sollten Sie einen Termin mit dem spanischen Konsulat in Ihrem Land vereinbaren. Sie können einen Vertreter entsenden, sofern dieser über einen rechtsgültigen Vertrag verfügt, aus dem hervorgeht, dass er berechtigt ist, in Ihrem Namen zu handeln.
Anträge auf NIE-Nummern müssen persönlich gestellt werden. Sie können nicht per Post oder online eingereicht werden. Da es manchmal schwierig ist, schnell einen Termin zu bekommen, sollten Sie mindestens ein bis zwei Monate Vorlaufzeit einplanen.
Sie müssen nachweisen, warum Sie eine NIE-Nummer erhalten möchten. Wenn Sie sich in Spanien befinden, sollten Sie bei einem Notar eine Carta Notorial ('Notarbrief') bzw. eine Acta de Manifestaciones ('Absichtserklärung') beantragen. Wenn Sie sich nicht in Spanien befinden, sollten Sie dies über den entsprechenden Rechtsvertreter in Ihrem Land tun. Das Dokument muss auf Spanisch abgefasst sein. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie eine beglaubigte Übersetzung anfordern, die dem Dokument beigefügt werden muss.
Erforderliche Dokumente für eine NIE für Nichtansässige (Nicht-EU-Bürger)
Nachdem Sie Ihren Termin vereinbart haben, sollten Sie die folgenden Dokumente zusammenstellen:
- Ihren Original-Reisepass sowie eine Fotokopie Ihres Reisepasses. Dieser muss gültig sein (nicht abgelaufen) und muss zeigen, dass Sie die Grenze von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in der Schengen-Zone nicht überschritten haben. Wenn Sie sich länger als die erlaubten 90 Tage im Schengen-Raum aufgehalten haben, wird davon ausgegangen, dass Sie sich illegal in Spanien aufhalten. In diesem Fall wird Ihnen keine NIE gewährt.
- Das ausgefüllte Formular EX15
- Eine Bankquittung, die belegt, dass Sie die Gebühr für Ihren NIE-Antrag bezahlt haben (derzeit 9,84 €)
- Ihre Carta Notarial bzw. Acta de Manifestaciones wie oben beschrieben
Beantragung einer NIE für Nichtansässige (EU-Bürger)
Das Verfahren ist dem, das für Nicht-EU-Bürger gilt, sehr ähnlich, wenn auch viel einfacher. Sie sollten zunächst wie oben beschrieben einen Termin vereinbaren. Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter müssen dann die folgenden Dokumente zum Antragstermin mitbringen:
- Ihr Original-Reisepass bzw. Personalausweis aus Ihrem Herkunftsland
- Kopie Ihres Reisepasses bzw. Personalausweises aus Ihrem Herkunftsland
- Das ausgefüllte Formular EX-15
- Eine Bankquittung, die belegt, dass Sie die Gebühr für Ihren NIE-Antrag bezahlt haben (derzeit 9,84 €)
- Schriftliche Angaben zu den Gründen, warum Sie eine NIE benötigen
EU-Bürger können auch dann eine NIE oder eine Meldebescheinigung für Nichtansässige beantragen, wenn ihr Reisepass oder Personalausweis abgelaufen ist. Sie sollten eine Kopie des abgelaufenen Reisepasses oder Personalausweises sowie eine Kopie des Antragsformulars für dessen Verlängerung vorlegen.
Einholung einer NIE für Ansässige (Nicht-EU-Bürger)
Sie müssen einen Termin bei der nächstgelegenen nationalen Polizeistation bzw. Comisaría vereinbaren. Sie können einen gesetzlichen Vertreter beauftragen, den Antrag in Ihrem Namen zu stellen. Diese Person muss über einen unterzeichneten Vertrag verfügen, aus dem hervorgeht, dass sie befugt ist, in Ihrem Namen zu handeln.
Wie im obigen Abschnitt zu NIEs für Nichtansässige erläutert, müssen alle Anträge persönlich gestellt werden. Es gibt keine Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Auch hier empfehlen wir Ihnen, mindestens ein bis zwei Monate Zeit einzuplanen, um einen Termin zu erhalten.
Erforderliche Dokumente für die NIE für Ansässige (Nicht-EU-Bürger)
Sobald Sie Ihren Termin haben, sollten Sie die folgenden Dokumente zusammenstellen:
- Ihr Original-Reisepass sowie eine Kopie Ihres Reisepasses
- Das ausgefüllte Formular EX-15
- Eine Bankquittung, die belegt, dass Sie die Gebühr für Ihren NIE-Antrag bezahlt haben (derzeit 9,84 €)
- Schriftliche Angaben zu den Gründen, warum Sie eine NIE benötigen
Wie lange dauert es, bis Sie eine NIE erhalten?
Wenn Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter persönlich bei der Nationalen Polizeistation erscheinen, erhalten Sie Ihre NIE-Nummer noch am selben Tag. Länger dauert es nur, wenn es ein Problem mit Ihren Dokumenten gibt. Wenn Sie den Antrag über das spanische Konsulat in Ihrem Land stellen, erhalten Sie Ihre NIE innerhalb einer Woche per Post.
Manche Menschen sind vielleicht etwas verwirrt über die verschiedenen Dokumente, die man für ein Leben in Spanien benötigt. Zur Klärung lesen Sie bitte unseren Artikel Was ist der Unterschied zwischen Residencia, Padrón, NIE und TIE?
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