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10 Dokumente, die Sie vor dem Kauf einer Immobilie in Spanien benötigen

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  1. 1. Die Nota Simple
  2. 2. Bescheinigung über die letzte IBI-Zahlung
  3. 3. Zertifikat über die Energieeffizienz
  4. 4. Erstbezugslizenz
  5. 5. Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de habitabilidad)
  6. 6. Technische Gebäudeinspektion (ITE)
  7. 7. Baupläne der Immobilie
  8. 8. Baugenehmigung und Abnahmebescheinigung
  9. 9. Bescheinigung über Schulden und Satzung der Eigentümervereinigung
  10. 10. Letzte Nebenkostenabrechnungen

Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Egal, ob Sie ein Ferienhaus, eine Investition oder ein neues Zuhause suchen, es ist wichtig, dass die Transaktion reibungslos und sicher abläuft. Dazu müssen Sie vor dem Kauf mehrere Dokumente anfordern und prüfen. Diese Dokumente dienen dazu, sich zu vergewissern, dass die Immobilie in gutem Zustand, legal und schuldenfrei ist. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen, wenn Sie der Eigentümer sind.

Da wir wissen, dass dieser Prozess sehr komplex sein kann, haben wir diese Liste erstellt, damit Sie keine der wichtigen Dokumente vergessen.

1. Die Nota Simple

Die "Nota Simple" des Grundbuchamts ist ein Dokument, das Informationen über die Immobilie enthält, die Sie kaufen möchten. Anhand der Nota Simple können Sie überprüfen, ob der Verkäufer der wahre Eigentümer der Immobilie ist und ob die Immobilie frei von Hypotheken, Schulden oder sonstigen Verbindlichkeiten ist.

Für die Beantragung der Nota Simple müssen Sie einige der folgenden Angaben machen:

  • CRU/IDUFIR (Individuelle Registernummer / Identifizierungsnummer der registrierten Finca)
  • Daten des aktuellen Eigentümers: vollständiger Name und NIF (Steueridentifikationsnummer)
  • Daten aus dem Grundbuch: Provinz, Gemeinde, Register- und Grundstücksnummer
  • Standort der Immobilie, falls die oben genannten Angaben nicht bekannt sind

Sie können die Nota Simple entweder persönlich oder über die Website des spanischen Grundbuchamtes anfordern.

2. Bescheinigung über die letzte IBI-Zahlung

Wenn Sie eine Immobilie aus zweiter Hand kaufen, muss der Verkäufer die letzte Quittung über die Zahlung der Grundsteuer (IBI) vorlegen, um nachzuweisen, dass er mit den Zahlungen auf dem aktuellen Stand ist. Diese Steuer ist für alle Immobilienbesitzer in Spanien obligatorisch und geht nach dem Verkauf der Immobilie in die Verantwortung des neuen Eigentümers über.

Verantwortlich für die Zahlung der IBI in dem Jahr, in dem der Verkauf stattfindet, ist die Person, die am 1. Januar als Eigentümer der Immobilie aufgeführt ist. Es ist anzunehmen, dass der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs den Betrag für das betreffende Jahr bereits gezahlt hat. Aus diesem Grund vereinbaren beide Parteien häufig, dass der Käufer den anteiligen Betrag für die Monate zahlt, in denen er Eigentümer ist. Findet der Verkauf beispielsweise im Mai statt, zahlt der Käufer den Betrag, der dem Zeitraum zwischen Mai und Dezember entspricht. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es ratsam, diese Vereinbarung schriftlich festzuhalten.

Kommt keine Einigung zustande und weigert sich der Käufer, den anteiligen Betrag zu zahlen, kann der Verkäufer den Betrag gerichtlich einklagen.

3. Zertifikat über die Energieeffizienz

Der Energieeffizienzausweis (EEC) ist ein Dokument, das der Verkäufer oder der Bauträger dem Käufer aushändigen muss. Dieser Ausweis gibt Aufschluss über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz der Immobilie sowie über empfohlene Maßnahmen zur Verbesserung der Bewertung. Die Einstufung wirkt sich auf die monatlichen Energierechnungen aus und kann ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für eine bestimmte Immobilie sein.

Die Bewertung reicht von Kategorie A, der effizientesten, bis zur Kategorie G, die am wenigsten effizient ist.

Skala der Energieausweise für Wohngebäude, geordnet nach Farben, über der Abbildung eines grün-weißen Hauses, hinter dem zwei Personen arbeiten
Skala der Energieausweise für Wohngebäude, geordnet nach Kategorien. Foto: DepositPhotos

4. Erstbezugslizenz

Die Lizenz für den Erstbezug bescheinigt, dass die Wohnung gemäß dem in der Baugenehmigung angegebenen Projekt gebaut wurde und den Bau- und Stadtplanungsvorschriften entspricht. Diese Genehmigung wird nach der Fertigstellung eines Neubaus oder einer grundlegenden Renovierung einer Immobilie erteilt. Sie ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Nutzung und den Bezug der Immobilie.

5. Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de habitabilidad)

Mit der Bewohnbarkeitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Immobilie die von den örtlichen Behörden festgelegten Normen für Bewohnbarkeit und Sicherheit erfüllt. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass die Unterkunft bewohnbar ist. Dieses Dokument ist für die Anmeldung und Registrierung der Immobilie sowie für den Anschluss an die Grundversorgung wie Wasser und Strom unerlässlich.

Da es sich jedoch um ein Dokument handelt, das der Erstbezugslizenz sehr ähnlich ist, haben einige autonome Gemeinschaften beschlossen, es abzuschaffen. Derzeit ist die Bewohnbarkeitsbescheinigung in Asturien, den Balearen, Kantabrien, Katalonien, Valencia, Extremadura, La Rioja, Murcia und Navarra obligatorisch. In den übrigen Gemeinden ist nur die Lizenz für den Erstbezug erforderlich. Vergewissern Sie sich, dass der Verkäufer oder Bauträger Ihnen eine Erstbezugslizenz oder eine gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung aushändigt.

6. Technische Gebäudeinspektion (ITE)

Bei der technischen Gebäudeinspektion, besser bekannt als ITE, wird geprüft, ob ein Gebäude den Anforderungen bezüglich Sicherheit, Gesundheitsschutz und Zugänglichkeit entspricht. Diese Inspektion ist für Gebäude, die älter als 30 oder 50 Jahre sind (je nach Gemeinde), Pflicht und muss alle 10 Jahre wiederholt werden. Wenn Sie eine Immobilie dieses Alters kaufen, ist es ratsam, den Eigentümer nach dem ITE-Bericht zu fragen. So können Sie überprüfen, ob das Gebäude in gutem Zustand ist oder ob es Mängel aufweist und Reparaturen erforderlich sind.

7. Baupläne der Immobilie

Das Erfragen der Baupläne ist wichtig, um den genauen Grundriss der Immobilie zu kennen und mögliche Änderungen nach dem Bau zu erkennen. Sie sollten sich vergewissern, dass die Pläne mit dem Haus übereinstimmen, das Sie kaufen, und dass es keine wesentlichen Unterschiede gibt.

Grundrisse eines Hauses, auf denen Sie die Größe und Aufteilung des Hauses erkennen können
Beispiel für einen Grundriss eines Hauses, um die Raumaufteilung und die Quadratmeterzahl zu ermitteln. Foto: Pexels

8. Baugenehmigung und Abnahmebescheinigung

Bevor Sie ein neues Haus kaufen, achten Sie unbedingt darauf, dass für das Projekt eine gültige Baugenehmigung vorliegt. Die Baugenehmigung ist ein von der Gemeinde ausgestelltes Dokument, das den Bau des Gebäudes genehmigt. Es ist wichtig, eine Kopie dieser Genehmigung anzufordern, da sie garantiert, dass der Bau in Ordnung ist und den örtlichen Vorschriften entspricht.

Die Abnahmebescheinigung ist ein Nachweis dafür, dass der Bau entsprechend dem genehmigten Projekt und den geltenden Vorschriften abgeschlossen wurde. Diese Bescheinigung ist erforderlich, damit das Haus rechtlich bewohnbar ist und im Grundbuch eingetragen werden kann.

9. Bescheinigung über Schulden und Satzung der Eigentümervereinigung

Wenn Sie eine Gebrauchtimmobilie kaufen wollen, die sich in einem Gebäude oder einer Wohnsiedlung befindet, sollten Sie die Bescheinigung über die Schulden bei der Eigentümervereinigung anfordern. Diese Bescheinigung beweist, dass der Verkäufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist und keine Schulden bei der Gemeinschaft hat. Diese Bescheinigung muss dem Notar während des Kauf- und Verkaufsprozesses vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass der Käufer, sollte der Verkäufer Schulden haben, diese erben könnte, wenn er der neue Eigentümer wird.

Außerdem ist es empfehlenswert, Informationen über die zuletzt genehmigten Gebühren einzuholen, um sicherzustellen, dass keine Außenstände bestehen. Beachten Sie, dass die Abgaben von der Person gezahlt werden müssen, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung Eigentümer der Immobilie ist. Wenn Sie also eine Immobilie kaufen, für die bereits eine genehmigte Abgabe existiert, aber noch nicht gezahlt werden musste, sind Sie als neuer Eigentümer für diese Zahlung verantwortlich.

Die Satzung legt die Regeln der Eigentümervereinigung fest. Sie ist nicht obligatorisch, aber es ist ratsam, den Verkäufer um ein Exemplar zu bitten, damit Sie sich über die für die Immobilie geltenden Vorschriften informieren können.

10. Letzte Nebenkostenabrechnungen

Beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie ist es ratsam, die Rechnungen der Nebenkosten wie Wasser, Strom und Gas anzufordern, um zu prüfen, ob sie auf dem aktuellen Stand sind. Anhand dieser Rechnungen können Sie besser einschätzen, welche finanziellen Verpflichtungen auf Sie zukommen, wenn Sie Eigentümer sind. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Kosten für diese Nebenkosten kennen, damit Sie entsprechend budgetieren können.

Diese Dokumente anzufordern und zu prüfen ist wichtig, um Ihre Interessen als Käufer zu schützen. Es ist zudem ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte in Ordnung sind, und um eventuelle Fragen zu klären, die Sie während des Kaufprozesses haben. Mit der richtigen Information und Beratung können Sie Ihre neue Immobilie in Spanien in aller Ruhe und Sicherheit genießen. Für weitere Informationen über den Kaufprozess empfehlen wir Ihnen, den Artikel "Schritte, die Sie beim Kauf einer Immobilie beachten müssen" zu lesen.

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und Orientierung. Unsere Artikel sollen Ihnen ein besseres Verständnis des spanischen Immobilienmarktes vermitteln, nicht aber eine professionelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung ersetzen. Für eine fachliche Beratung ist es ratsam, sich an einen professionellen Berater zu wenden. Obwohl wir uns um Genauigkeit bemühen, kann thinkSPAIN nicht garantieren, dass die von uns bereitgestellten Informationen vollständig oder auf dem neuesten Stand sind. Entscheidungen, die auf der Grundlage unserer Artikel getroffen werden, liegen in Ihrem eigenen Ermessen. thinkSPAIN übernimmt keine Haftung für etwaige Handlungen, Fehler oder Auslassungen.

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