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Wie und weshalb man in Spanien eine Immobilie im Grundbuchamt eintragen sollte

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  1. Was ist das Grundbuchamt?
  2. Wozu dient die Eintragung einer Immobilie in das Grundbuch?
  3. Wie wird eine Immobilie im Grundbuchamt eingetragen?

Wenn Sie bereits mit dem Kauf Ihrer neuen Immobilie begonnen haben, sind nur noch wenige Schritte nötig, bevor Sie sie genießen können. Die Eintragung der Immobilie in das Grundbuch erfolgt, sobald der Kauf der Immobilie abgeschlossen ist, und ist somit einer der letzten Schritte, die Sie unternehmen müssen. Wie wir in diesem Artikel erläutern, ist der Eintrag in das Grundbuch in Spanien nicht zwingend vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert, da er eine Reihe von Vorteilen mit sich bringt. Bevor wir Ihnen erklären, wozu die Eintragung Ihrer Immobilie dient und wie Sie sie veranlassen können, möchten wir Ihnen zunächst erklären, was das Grundbuchamt ist.

Frau, die mit einem Laptop und Dokumenten arbeitet, und eine Haus-Miniatur
Die Eintragung Ihrer Immobilie ist wichtig, um Ihre Rechte als Eigentümer zu schützen. Foto: Canva

Was ist das Grundbuchamt?

Das Grundbuchamt ist eine öffentliche Einrichtung, in der Immobilien registriert werden, um den Eigentümer jeder Immobilie und die für sie geltenden Rechte und Abgaben zu erfassen.

Es dient der Absicherung bei einem Wechsel der Eigentumsverhältnisse. Es hat auch die Aufgabe, die rechtliche Situation der Immobilie festzuhalten, d. h. alle Verträge und gerichtlichen oder behördlichen Beschlüsse, die die Immobilie betreffen, wie z. B. das Bestehen von Pfändungen, Hypotheken oder Erbansprüchen.

Wozu dient die Eintragung einer Immobilie in das Grundbuch?

Wie bereits eingangs erwähnt, ist die Eintragung einer Immobilie im Grundbuch freiwillig. Kein Eigentümer ist verpflichtet, seine Immobilie eintragen zu lassen, aber es gibt eine Reihe von Vorteilen, die sich daraus ergeben. Die Tatsache, dass eine Immobilie im Grundbuch eingetragen ist, kann sowohl für den Eigentümer der Immobilie als auch für den Kaufinteressenten von Nutzen sein.

Vorteile der Eintragung einer Immobilie im Grundbuch, wenn Sie der Eigentümer der Immobilie sind

Aus der Sicht des Eigentümers bedeutet die Eintragung Ihrer Immobilie Folgendes:

  • Bestätigung des Eigentums an der Immobilie, d. h. Bekanntmachung, wer der Eigentümer ist. Dadurch erhält der Eigentümer alle Rechte an der Immobilie. Nur der Eigentümer kann rechtmäßig über die Immobilie verfügen.
  • Rechtlicher Schutz der Immobilie gewährleisten. Die Eintragung schafft Rechtssicherheit.
  • Verhindern, dass der frühere Eigentümer (falls vorhanden) weiterhin im Grundbuch als Eigentümer erscheint und die Immobilie verkaufen oder beschlagnahmen lassen kann.
  • Die Übertragung der Immobilie wird im Falle eines Verkaufs, einer Erbschaft oder Schenkung erleichtert.
  • Erhalt einer Kopie der Eigentumsurkunde der Immobilie im Falle des Verlusts der vorherigen Urkunde.

Vorteile des Grundbuchamtes für den zukünftigen Käufer

Als zukünftiger Käufer können Sie von der Eintragung profitieren, denn sie bietet Ihnen:

  • Zugriff auf Informationen über die Immobilie, die Sie kaufen möchten. Denn die Informationen des Grundbuchs sind öffentlich, und jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, kann Informationen über eine Immobilie anfordern. Wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen, gilt dies als berechtigtes Interesse, und Sie können daher die Informationen über die Immobilie mittels der Nota Simple anfordern.
  • Zugang zu einem Hypothekendarlehen. In diesem Fall ist es wichtig, dass die Immobilie im Grundbuch eingetragen ist, um sie finanzieren zu können. Dies ist Bedingung für die Gewährung der Hypothek seitens der Banken, um sich gegen mögliche Zahlungsausfälle abzusichern und so die Rückzahlung des Kredits zu garantieren. Bei der Begutachtung zur Beantragung der Hypothek verlangt der Gutachter eine Nota Simple mit einem Datum der letzten drei Monate.

Was ist die Nota Simple?

Eine Nota simple ist ein vom Grundbuchamt ausgestelltes Dokument, das Auskunft über die Eigentumsverhältnisse und andere Aspekte der rechtlichen Situation der Immobilie gibt, wie z. B. über bestehende Altlasten. Sie enthält auch eine detaillierte Beschreibung der Immobilie, die unter anderem die Adresse, die Katasternummer oder die Nutzungsfläche angibt.

Wie bereits erwähnt, müssen Sie beim Kauf einer Immobilie eine Nota Simple beantragen, um eine Hypothek aufnehmen zu können und um zu prüfen, ob die Immobilie schuldenfrei und der Verkäufer wirklich der Eigentümer ist.

Sie können die Nota Simple entweder persönlich oder über die Website der spanischen Registerbehörde anfordern. Dafür müssen Sie die folgenden Angaben machen:

  • CRU/IDUFIR (Individuelle Registernummer / Identifizierungsnummer der registrierten Finca)
  • Daten des aktuellen Eigentümers: vollständiger Name und NIF (Steueridentifikationsnummer)
  • Daten aus dem Grundbuch: Provinz, Gemeinde, Register- und Grundstücksnummer
  • Standort der Immobilie, falls die oben genannten Angaben nicht bekannt sind

Die Kosten für die Beantragung der Nota simple belaufen sich auf 9,02 Euro, zuzüglich Steuern. Sie können auch eine Übersetzung dieses Dokuments ins Englische beantragen, was zusätzlich 30 Euro kostet ( zzgl. Steuern). Nach der Beantragung erhalten Sie die Nota Simple innerhalb von 24-48 Stunden. Sie erhalten eine E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse und können das Dokument über einen Link herunterladen.

Wie wird eine Immobilie im Grundbuchamt eingetragen?

Das Eintragen Ihrer neuen Immobilie in das Grundbuch ist ganz einfach. Da es sich nicht um ein obligatorisches Verfahren handelt, gibt es dafür auch keine bestimmte Frist. Wir empfehlen Ihnen jedoch, dies so bald wie möglich zu tun. Zudem erlischt das Recht an der Immobilie nicht, sobald sie einmal eingetragen ist, d. h. es gilt für immer (oder bis z. B. ein Eigentümerwechsel stattfindet), ohne dass der Eintrag erneuert werden muss.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Eintragung Ihrer Immobilie?

Für die Eintragung der Immobilie brauchen Sie nur 3 Dokumente:

Wo muss ich die Unterlagen vorlegen?

Sobald Sie die Unterlagen zusammengestellt haben, müssen Sie sie beim zuständigen Grundbuchamt vorlegen. Die Unterlagen müssen immer in derselben Gemeinde vorgelegt werden, in der sich die Immobilie befindet. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, diese Suchmaschine zu benutzen, um das nächstgelegene Grundbuchamt zu finden. Klicken Sie dazu auf "Registros" und dann auf "Localiza tu registro". Sie können dann sowohl nach der Adresse als auch nach der Katasternummer der Immobilie suchen.

Sie können dies entweder selbst tun oder über eine Agentur oder einen Notar, wenn diese Verwaltungsdienste anbieten. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen elektronisch über die Website der spanischen Registrierungsbehörde einzureichen.

Was kostet die Eintragung einer Immobilie?

Die Gebühren für die Eintragung einer Immobilie im Grundbuchamt sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Wert der Immobilie. Die Mindestgebühr beträgt 24,04€ für Immobilien unter 6.010,12€ und die maximale Gebühr beträgt 1.181,67€.

Wie geht es nach Einreichung aller Unterlagen weiter?

Sobald Sie alle Unterlagen eingereicht haben, muss die Immobilie innerhalb von 15 Tagen eingetragen werden. Innerhalb dieser Frist muss der zuständige Beamte prüfen, ob die Unterlagen korrekt sind, und Sie über eventuelle Mängel informieren, damit Sie diese beheben können. Sobald die Immobilie ordnungsgemäß eingetragen ist, teilt das Grundbuchamt den Eigentümerwechsel dem Katasteramt mit, wo alle Immobilien kostenlos eingetragen werden müssen.

Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, werden Sie als Eigentümer Ihrer neuen Unterkunft eingetragen. Nun ist es an der Zeit, mit dem Umzug zu beginnen, falls Sie dies noch nicht getan haben. Da wir wissen, dass dies eine stressige Zeit sein kann, möchten wir es Ihnen mit dieser Checkliste für den Umzug leichter machen, damit Sie nichts vergessen.

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und Orientierung. Unsere Artikel sollen Ihnen ein besseres Verständnis des spanischen Immobilienmarktes vermitteln, nicht aber eine professionelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung ersetzen. Für eine fachliche Beratung ist es ratsam, sich an einen professionellen Berater zu wenden. Obwohl wir uns um Genauigkeit bemühen, kann thinkSPAIN nicht garantieren, dass die von uns bereitgestellten Informationen vollständig oder auf dem neuesten Stand sind. Entscheidungen, die auf der Grundlage unserer Artikel getroffen werden, liegen in Ihrem eigenen Ermessen. thinkSPAIN übernimmt keine Haftung für etwaige Handlungen, Fehler oder Auslassungen.

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