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Spanien bietet mit seinem ganzjährigen Sonnenschein, seinem reichen kulturellen Erbe und seinem lebendigen Lebensstil eine attraktive Perspektive für alle, die in Immobilien im Ausland investieren möchten. Sie denken vielleicht daran, eine Villa an der sandigen Costa Del Sol, eine Wohnung mit dem unverwechselbaren Flair des gotischen Viertels von Barcelona oder ein rustikales Bauernhaus im Herzen Andalusiens zu kaufen. Eine Frage aber kann einen langen Schatten auf Ihre Immobilienpläne in Spanien werfen: „Kann ein Nichtansässiger eine Hypothek in Spanien bekommen?“
Die kurze Antwort lautet: Ja, die Möglichkeit besteht auf jeden Fall. Wie bei jeder erheblichen finanziellen Verpflichtung beinhaltet die Beantragung einer Hypothek in Spanien jedoch die Bewältigung einer Reihe von Anforderungen, die sowohl den Kreditnehmer als auch den Kreditgeber schützen sollen. Es kann anfangs schwierig erscheinen. Wenn man sich jedoch mit dem Gedanken vertraut macht, rückt das perfekte spanische Zuhause immer näher.
Dieser Artikel soll genau diesen Aspekt beleuchten. Wir werden uns mit den spezifischen Bedingungen und Kriterien befassen, die Nichtansässige erfüllen müssen, um sich Möglichkeiten zu erschließen, ein Stück sonniges Spanien zu besitzen. Lassen Sie uns die einzelnen Schritte näher betrachten, damit Sie wissen, was Sie auf dieser aufregenden Reise erwartet.
Definition Nichtansässige
Bevor wir in die Details eintauchen, ist es wichtig zu verstehen, was im spanischen Finanzkontext mit nicht ansässig gemeint ist. Für Hypothekenzwecke ist ein Nichtansässiger eine Person, die:
- keine spanische Staatsbürgerschaft besitzt
- weniger als 183 Tage pro Kalenderjahr in Spanien lebt
- die meisten ihrer wirtschaftlichen Interessen außerhalb Spaniens verfolgt
Nachdem wir geklärt haben, wer sich als Nichtansässiger qualifiziert, tauchen wir in den Kern des Themas ein: die wichtigsten Voraussetzungen für die Genehmigung einer Hypothek in Spanien als Nichtansässiger.
LTV (Loan to value ratio) Beleihungswert
Einer der Eckpfeiler, den Banken bei der Genehmigung einer Hypothek genau betrachten, ist der Beleihungssatz (LTV). Im Wesentlichen stellt er den Prozentsatz des gesamten Immobilienwerts dar, den Sie beleihen können. Für Nichtansässige liegt dieser Wert in der Regel bei etwa 60 - 70 % des Kaufwerts der Immobilie.
Um ein klares Bild zu zeichnen, nehmen wir ein Beispiel: Angenommen, Sie haben eine hübsche Villa in Spanien im Wert von 200.000 € im Visier. Wenn eine Bank einen LTV-Satz von 60 % anbietet, bedeutet dies, dass Sie potenziell bis zu 120.000 € (60 % von 200.000 €) ausleihen könnten. Folglich müssen Sie Zugriff auf die verbleibenden 80.000 € sowie alle zusätzlichen Gebühren und Steuern haben, um den Immobilienkauf abzusichern.
Denken Sie daran, dass die genauen LTV-Sätze je nach ihrer persönlichen Situation und der Kreditpolitik der Bank variieren können. Ziehen Sie in Betracht, bei mehreren Kreditgebern anzufragen oder die Dienstleistungen eines Hypothekenmaklers in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie optimale Konditionen aushandeln.
Einkommen und Beschäftigung
Ein stabiles Einkommen und eine stabile Beschäftigung sind entscheidend. Banken verlangen Einkommens- und Beschäftigungsnachweise, meist in Form von Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen und Arbeitsverträgen. Seien Sie bereit, diese Dokumente vorzulegen, da sie für die Bestimmung Ihrer Zahlungsfähigkeit bezüglich der Hypothek unerlässlich sind.
Kredit-Score und Kredit-Geschichte
Eine gute Kreditwürdigkeit ist für die Sicherung einer Hypothek in Spanien unerlässlich. Banken beurteilen Ihre Kreditwürdigkeit anhand Ihrer Bonität und der Kreditwürdigkeit in Ihrem Heimatland. Stellen Sie daher sicher, dass Sie über eine einwandfreie Kreditwürdigkeit verfügen, da negative Vermerke, Zahlungsverzüge oder Nichtzahlungen Ihre Chancen auf eine Genehmigung erheblich verringern können.
Bankkonten
Ein spanisches Bankkonto ist in der Regel Voraussetzung für die Beantragung einer Hypothek in Spanien. Daher ist es eine gute Idee, vor der Beantragung einer Hypothek ein Konto zu eröffnen. Es ist ebenso wichtig, sicherzustellen, dass Ihr Konto ordnungsgemäß geführt wird, es bei einem Hypothekenantrag von den Banken überprüft wird.
Bewertung der Immobilie
Vor der Gewährung einer Hypothek verlangen Banken eine offizielle Bewertung der Immobilie, die Sie erwerben möchten. Diese Bewertung hilft der Bank, den angemessenen LTV-Satz und die Rückzahlungsbedingungen zu bestimmen. Es ist wichtig, einen qualifizierten, unabhängigen Gutachter mit der Durchführung der Bewertung zu beauftragen, um eine genaue und faire Bewertung zu gewährleisten.
Lebensversicherung und Hausratversicherung
Banken verlangen von Kreditnehmern oft den Abschluss von Lebensversicherungen und Hausratversicherungen, um Risiken durch unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder Sachschäden abzusichern. Diese Policen müssen separat und zusätzlich zu Ihren monatlichen Hypothekenraten bezahlt werden.
Rechtliche Anforderungen und Unterlagen
Wenn Sie als Nichtansässiger eine Hypothek in Spanien beantragen möchten, kann eine gute Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen den Prozess erheblich erleichtern. Die Formalitäten können sich als sehr umfangreich erweisen, da die Unterlagen zur Überprüfung Ihrer Identität, Ihrer finanziellen Stabilität und Ihrer Kreditwürdigkeit verwendet werden. Hier ist eine Liste der Unterlagen, die Sie möglicherweise vorlegen müssen. Dies hängt jedoch vom Kreditgeber und Ihrer persönlichen Situation ab:
- NIE (Número de Identificación de Extranjero): Dies ist eine Steueridentifikationsnummer für Ausländer, die für alle Auslandsgeschäfte in Spanien, einschließlich Immobilienkauf und Hypothekenanträge, unverzichtbar ist.
- Identitätsnachweis: Ein gültiger Reisepass wird allgemein als Identitätsnachweis akzeptiert. Für EU-Bürger kann auch ein nationaler Personalausweis ausreichen.
- Einkommensnachweis: Der Einkommensnachweis ist unerlässlich, um Ihre Zahlungsfähigkeit für ein Darlehen zu veranschaulichen. In der Regel umfasst dieser Ihre letzte Steuererklärung und die Gehaltsabrechnungen der letzten drei bis sechs Monate oder den Nachweis von Einkünften aus anderen Quellen wie Renten oder Investitionen. Für Selbstständige könnte dies eine Kombination aus Steuererklärungen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten Jahre bedeuten.
- Kontoauszüge: Kreditgeber fordern Ihre letzten Kontoauszüge (in der Regel die letzten drei bis sechs Monate) an, um Ihr finanzielles Verhalten, Ihre Ersparnisse, Ihre regelmäßigen Ausgaben und andere Kreditzusagen zu bewerten.
- Kredithistorie: Eine Kreditauskunft aus Ihrem Heimatland oder Ihrem aktuellen Wohnsitzland liefert den Kreditgebern eine Momentaufnahme Ihrer finanziellen Verpflichtungen. Anhand dieses Bewertungsinstruments ermitteln Banken das Risiko das mit der Kreditvergabe an Sie verbunden ist.
- Arbeitsvertrag oder Beschäftigungsnachweis: Festangestellte müssen bei den Kreditgebern den bestehenden Arbeitsvertrag vorlegen. Dies dient der Überprüfung der Sicherheit und Dauer Ihrer Beschäftigung.
- Nachweis des Immobilienkaufs: Er besteht aus einer Kopie der unterzeichneten Compraventa (Vorvertrag) und allen Zahlungsbelegen, die für die Immobilie ausgestellt wurden.
- Nachweis über Immobilienbesitz oder Vermögenswerte: Unterlagen über andere Immobilien oder wesentliche Vermögenswerte, die Sie besitzen, können erforderlich sein, da sie als Sicherheit dienen oder auf finanzielle Stabilität hinweisen.
- Forderungsnachweis: Wenn Sie andere Kredite oder Verpflichtungen haben, müssen Sie Dokumente vorlegen, aus denen die Bedingungen und ausstehenden Zahlungen der geschuldeten Beträge hervorgehen.
- Spanische Immobilienbewertung: Ein Bewertungsbericht eines von der Bank zugelassenen Gutachters ist von entscheidender Bedeutung, da er die Bank über den Wert der Immobilie und damit über den maximal möglichen Hypothekenbetrag informiert, den sie anbieten kann.
Wie lange dauert es?
Der Zeitplan für die Genehmigung einer Hypothek in Spanien kann variieren, dauert jedoch in der Regel etwa 4 bis 6 Wochen von der Beantragung bis zur Genehmigung, vorausgesetzt, alle Unterlagen sind in Ordnung und es gibt keine unvorhergesehenen Verzögerungen.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Dokumente in einer fremden Sprache möglicherweise von einem zertifizierten Übersetzer ins Spanische übersetzt und entsprechend beglaubigt oder apostilliert werden müssen, um von spanischen Finanzinstituten akzeptiert zu werden. Darüber hinaus können sich Vorschriften und Anforderungen ändern, daher ist es immer ratsam, sich mit Ihrer spanischen Bank in Verbindung zu setzen, um die aktuelle Liste der erforderlichen Unterlagen und Anforderungen zu erhalten.
Eine Hypothek in Spanien als Nichtansässiger zu erhalten, kann ein komplexer Prozess sein. Wenn Sie jedoch die Anforderungen kennen und Ihre Finanzunterlagen in Ordnung halten, können Sie erfolgreich auf dem spanischen Hypothekenmarkt navigieren und Ihre Traumimmobilie in die Realität umsetzen. Denken Sie daran, die Dienste eines zuverlässigen Finanzberaters oder Hypothekenmaklers in Anspruch zu nehmen, der Erfahrung in der Unterstützung von Nichtansässigen hat. Sie erleichtern damit den Prozess und stellen sicher, dass sie ein gutes Geschäft machen.
Jetzt wissen Sie, dass Ihrer Hypothek in Spanien nichts mehr im Wege steht. Warum machen Sie nicht den nächsten Schritt und lesen unseren Artikel über die für Nichtansässige in Spanien verfügbaren Hypothekenarten, welche Immobilien in Frage kommen und welche Rolle das Alter bei der Beantragung spielt?
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Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und Orientierung. Unsere Artikel sollen Ihnen ein besseres Verständnis des spanischen Immobilienmarktes vermitteln, nicht aber eine professionelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung ersetzen. Für eine fachliche Beratung ist es ratsam, sich an einen professionellen Berater zu wenden. Obwohl wir uns um Genauigkeit bemühen, kann thinkSPAIN nicht garantieren, dass die von uns bereitgestellten Informationen vollständig oder auf dem neuesten Stand sind. Entscheidungen, die auf der Grundlage unserer Artikel getroffen werden, liegen in Ihrem eigenen Ermessen. thinkSPAIN übernimmt keine Haftung für etwaige Handlungen, Fehler oder Auslassungen.
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