- Was gilt in Spanien als kinderreiche Familie?
- 1. Ermäßigungen auf die Steuer auf vermögensrechtliche Übertragungen und die Stempelsteuer
- 2. Ermäßigungen auf die Grundsteuer
- 3. Beihilfen für den Kauf oder die Miete von Wohnraum
- 4. Sonstige Leistungen
- So beantragen Sie die Bescheinigung für kinderreiche Familien in Spanien
- Kann ich als ausländischer Staatsbürger die Vorteile für kinderreiche Familien in Anspruch nehmen?
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Der Erwerb eines Hauses ist ein grundlegendes Bedürfnis, kann jedoch insbesondere für kinderreiche Familien eine große Herausforderung darstellen. Aus diesem Grund gibt es in Spanien eine Reihe von finanziellen Hilfen, die den Zugang zu Wohnraum erleichtern sollen. Diese Initiativen zielen darauf ab, die finanziellen Belastungen, die mit der Unterstützung dieser Familien verbunden sind, zu mindern. Wenn Sie sich derzeit auf dem Immobilienmarkt umsehen, möchten wir Ihnen in diesem Artikel einige der Vorteile erläutern, die Sie als kinderreiche Familie in Anspruch nehmen können.
Was gilt in Spanien als kinderreiche Familie?
Eine kinderreiche Familie in Spanien wird im Allgemeinen als eine Familie definiert, die aus einem oder zwei Elternteilen mit drei oder mehr Kindern besteht (unabhängig davon, ob diese gemeinsam sind oder nicht). Es gibt jedoch auch andere familiäre Konstellationen, die als kinderreiche Familien gelten. Hier sind einige der in das neue Familiengesetz von 2024 aufgenommenen Situationen:
- Familien mit zwei Kindern, bei denen eines der Kinder oder ein Elternteil einen Behinderungsgrad von 33 % oder mehr hat.
- Alleinerziehende mit zwei Kindern. Im Falle einer Trennung oder Scheidung können beide Elternteile den Titel der Großfamilie erhalten.
- Ein Elternteil mit zwei oder mehr Kindern, wenn der andere Elternteil verstorben ist.
Auch andere Fälle im Zusammenhang mit der Verwaisung werden gesetzlich abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie im Gesetz zum Schutz kinderreicher Familien von 2003, das bis zur Veröffentlichung des neuen Gesetzes im Jahr 2024 gilt.
Die oben genannten Familien werden als allgemeine kinderreiche Familien eingestuft. Darüber hinaus gibt es besonders kinderreiche Familien (familias numerosas de carácter especial). Dies sind Familien mit vier oder mehr Kindern oder Familien, die andere Voraussetzungen erfüllen und für die höhere Prozentsätze der unten aufgeführten Zulagen in Frage kommen.
1. Ermäßigungen auf die Steuer auf vermögensrechtliche Übertragungen und die Stempelsteuer
Die Steuer auf vermögensrechtliche Übertragungen (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales – ITP) und die Stempelsteuer (Impuesto de Actos Jurídicos Documentados – AJD) sind zwei der Steuern, die beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie anfallen. Die Steuer auf vermögensrechtliche Übertragungen ist ein wesentlicher Kostenfaktor beim Kauf einer gebrauchten Immobilie. Durch die Inanspruchnahme ermäßigter Steuersätze können Sie jedoch die beim Erwerb zu entrichtenden Kosten erheblich senken.
Ermäßigung der Steuer auf vermögensrechtliche Übertragungen
Kinderreiche Familien können beim Kauf einer Immobilie in Spanien von einer Ermäßigung der Steuer auf vermögensrechtliche Übertragungen profitieren. Diese Ermäßigung ist je nach Autonomer Gemeinschaft unterschiedlich, weshalb Sie den Prozentsatz und die Voraussetzungen auf der Website der jeweiligen Gemeinschaft überprüfen sollten. Hier sind einige Beispiele:
- In der Valencianischen Gemeinschaft haben kinderreiche Familien Anspruch auf einen ermäßigten Steuersatz von 3 % oder 4 % (je nach dem Preis der Immobilie). Beide Prozentsätze stellen eine erhebliche Ersparnis dar, da die Steuer auf vermögensrechtliche Übertragungen in der Comunidad Valenciana bei 10 % liegt. Das bedeutet, dass eine kinderreiche Familie für eine Immobilie im Wert von 200.000 € nur 8.000 € statt 20.000 € zahlen würde – ein bemerkenswerter Unterschied.
- In Andalusien haben kinderreiche Familien ebenfalls Anspruch auf einen ermäßigten Steuersatz von 3,5 %, sofern der Wert der Immobilie 250.000 € nicht übersteigt.
- In der Autonomen Gemeinschaft Murcia wird die Steuer für kinderreiche Familien von 8 % auf 3 % gesenkt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie zum Beispiel, dass es sich um den Hauptwohnsitz der Familie handelt.
Ermäßigung der Stempelsteuer
Obwohl diese Steuer keine so hohen Kosten verursacht (sie liegt zwischen 0,5 % und 1,5 % des Immobilienwerts), gibt es auch hier Ermäßigungen für kinderreiche Familien. In Andalusien zum Beispiel wird die Stempelsteuer für kinderreiche Familien, die eine Immobilie unter 250.000 € erwerben, auf 0,1 % reduziert.
2. Ermäßigungen auf die Grundsteuer
Die Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles – IBI) ist eine Steuer, die für alle Immobilienbesitzer in Spanien gilt. Sie wird jährlich erhoben, und der Betrag richtet sich nach der jeweiligen Gemeinde und dem Katasterwert der Immobilie (zwischen 0,4 % und 1,3 %).
Viele Gemeinden bieten für kinderreiche Familien Ermäßigungen auf die Grundsteuer an. Diese Ermäßigungen können je nach Gemeinde und Katasterwert der Immobilie zwischen 20 % und 90 % variieren. Zur Orientierung finden Sie hier die Ermäßigungen für einige Städte:
- In Valencia beträgt der jährliche Ermäßigungsprozentsatz für kinderreiche Familien 60 %, unabhängig vom Katasterwert der Immobilie. Besonders kinderreiche Familien erhalten einen Nachlass von 90 %.
- In Madridgibt es einen Nachlass von 90 % für Immobilien mit einem Katasterwert bis zu 205.000 Euro.
- In Barcelona liegt der Prozentsatz zwischen 5 % und 90 %, abhängig vom Einkommen der Familie und der Art der kinderreichen Familie.
3. Beihilfen für den Kauf oder die Miete von Wohnraum
- Subventionen und Zuschüsse: Verschiedene Programme unterstützen kinderreiche Familien beim Kauf oder der Anmietung von Wohnraum, etwa durch Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen. In Andalusien können kinderreiche Familien, die bestimmte finanzielle Kriterien erfüllen, beispielsweise eine Reduzierung der Darlehensrate um 50 Euro pro 10.000 Euro Darlehenssumme erhalten.
- Sozialwohnungen: Kinderreiche Familien haben in der Regel vorrangigen Zugang zu Sozialwohnungen (viviendas de protección oficial – VPO) oder subventionierten Wohnungen, die kostengünstiger sind. Um sich für diese Wohnungen zu qualifizieren, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, die je nach autonomer Gemeinschaft variieren können. So können kinderreiche Familien unter Umständen auch Zugang zu Wohnungen mit größerer Fläche erhalten.
4. Sonstige Leistungen
- Abzüge bei der Einkommensteuer: Kinderreiche Familien können in ihrer Steuererklärung (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas – IRPF) von verschiedenen Abzügen profitieren. In Spanien kann der Abzug bis zu 1.200 Euro pro Jahr betragen und sogar erhöht werden, wenn ein Familienmitglied eine Behinderung hat. In einigen Regionen, wie der Autonomen Gemeinschaft Murcia, können kinderreiche Familien zusätzlich einen bestimmten Prozentsatz der Ausgaben für den Kauf ihres Hauptwohnsitzes absetzen.
- Kommunale Hilfen: Neben den nationalen Förderungen bieten viele autonome Gemeinschaften und Gemeinden spezielle Hilfsprogramme für kinderreiche Familien an, die Zuschüsse, Ermäßigungen und andere Unterstützungsformen umfassen können. In der Suchmaschine für Sozialleistungen für kinderreiche Familien finden Sie alle Hilfen auf staatlicher, gemeindlicher und kommunaler Ebene.
- Bildung: Es gibt zahlreiche Zuschüsse und Subventionen im Bildungsbereich, wie z. B. für Studiengebühren, Kantinen und Transport.
- Öffentliche Verkehrsmittel: Erhebliche Ermäßigungen auf öffentliche Verkehrsmittel, sowohl lokal als auch national, erleichtern der Familie die Mobilität.
- Freizeit- und Kulturangebote: Kinderreiche Familien profitieren von Ermäßigungen auf Eintrittskarten für Museen, Theater, Freizeitparks und andere Kultur- und Freizeitangebote.
So beantragen Sie die Bescheinigung für kinderreiche Familien in Spanien
Um die Bescheinigung für kinderreiche Familien zu erhalten, müssen Sie diesen Antrag bei den zuständigen Behörden in der Autonomen Gemeinschaft stellen, in der Sie leben. Dies kann in der Regel bei den Sozialdiensten oder Familienbüros Ihrer Region erfolgen.Erforderliche Unterlagen für die Beantragung der Bescheinigung:
- Antragsformular: Dieses Formular ist in der Regel online oder bei den zuständigen Ämtern erhältlich und ist auf die jeweilige Autonome Gemeinschaft zugeschnitten.
- Personalausweis aller Familienmitglieder.
- Familienstammbuch oder vergleichbare Dokumente, die die Beziehung zwischen den Familienmitgliedern belegen.
- Zertifikat der Anmeldung (certificado de empadronamiento) aller Familienmitglieder.
- Offizielle Bescheinigung über den Grad der Behinderung, falls zutreffend.
- Weitere Dokumente, die von der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft verlangt werden können, wie z. B. Studienbescheinigungen für volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden.
Es ist wichtig, dass Sie sich über die spezifischen Anforderungen und Dokumente informieren, die für die Beantragung des Diploms in Ihrer Autonomen Gemeinschaft erforderlich sind.
Kann ich als ausländischer Staatsbürger die Vorteile für kinderreiche Familien in Anspruch nehmen?
Ja, auch ausländische Staatsbürger können die Vorteile und Beihilfen für kinderreiche Familien in Spanien nutzen, sofern sie die festgelegten Anforderungen erfüllen. Voraussetzung ist, dass alle Familienmitglieder sich legal in Spanien aufhalten und über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügen.
Wie Sie sehen, bietet Spanien verschiedene Möglichkeiten, um kinderreichen Familien den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern. Um Ihr Budget optimal zu planen, ist es wichtig, dass Sie neben diesen Vorteilen auch die anfallenden Kosten beim Kauf einer Wohnung berücksichtigen. Wenn Sie alles vorbereitet haben, laden wir Sie ein, mit der Suche nach Ihrem neuen Zuhause zu beginnen, um Ihrem Traum vom perfekten Ort für Ihre Familie einen Schritt näher zu kommen!
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