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  1. Autokauf bei einem Händler oder einem Autohaus
  2. Kauf eines Fahrzeugs von einem Privatbesitzer
  3. Wie erfolgt die Eigentumsübertragung
  4. Autokauf als Nichtansässiger

Wenn Sie nicht in eine große Stadt ziehen, benötigen Sie mit ziemlicher Sicherheit ein Fahrzeug für das Leben in Spanien. Der Prozess des Fahrzeugkaufs kann sich ein wenig von dem Ihres Herkunftslandes unterscheiden, daher finden Sie hier einen Überblick darüber, was zu tun ist. Lesen Sie weiter, um die Vor- und Nachteile des Kaufs bei einem Händler oder bei einem privaten Verkäufer zu erfahren, welche Unterlagen Sie benötigen, welche Gebühren und Steuern Sie zahlen müssen und wie Sie ein Fahrzeug kaufen können, wenn Sie nicht ansässig sind.

Händedruck und Übergabe der Autoschlüssel des Autohändlers an den Käufer
Wenn Sie in Spanien leben, benötigen Sie wahrscheinlich ein Auto – lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie Sie einen erfolgreichen Kauf tätigen können. Foto: Getty Images

Vielleicht haben Sie sich entschieden, Ihr Fahrzeug aus Ihrem Heimatland mitzubringen, wenn Sie nach Spanien ziehen. Wenn ja, müssen Sie es formell importieren und sich spanische Nummernschilder beschaffen. Was Sie das tun können, erfahren Sie in unserem Artikel Wie registriere ich mein Auto, wenn ich nach Spanien ziehe?

Autokauf bei einem Händler oder einem Autohaus

Die meisten Spanier kaufen ihre Autos bei einem Autohaus oder bei einem Händler, der verschiedene Marken von Gebrauchtwagen verkauft, oder bei einem Händler (concesionario), der die meisten Modelle einer bestimmten Marke anbietet, einschließlich brandneuer Autos direkt ab Werk.

Vorteile des Kaufs bei einem Autohaus oder einem Händler

Der Kauf bei einem zugelassenen Kfz-Händlers bedeutet, dass alle Formalitäten erledigt werden, in der Regel innerhalb des für das Fahrzeug gezahlten Preises, und Sie haben in der Regel Anspruch auf eine Garantie von mindestens einem Jahr. Hierunter fallen Mängel, die nicht als Folge von Verschleiß betrachtet werden können. Viele Autohändler liefern zudem auch eine Reihe von Gegenständen mit, die Sie gesetzlich in Ihrem Auto mitführen müssen, einschließlich roter Warndreiecke und Erste-Hilfe-Koffer. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Artikel Regeln für das Führen eines Fahrzeugs in Spanien.

Wenn Sie bereits ein Fahrzeug besitzen und es wechseln möchten, können Autohäuser und Händler Ihnen einen Teiletausch anbieten. Dadurch sparen Sie sich die Suche nach einem Käufer. Die Angebote können ziemlich großzügig sein und es Ihnen sogar ermöglichen, ein nicht mehr fahrtüchtiges Fahrzeug gegen seinen Schrottwert einzutauschen.

Nachteile des Kaufs bei einem Autohaus oder einem Händler

Der Hauptnachteil bei der Verwendung eines dedizierten Autohändlers ist, dass Sie in der Regel einen höheren Preis zahlen. Dieser Preis beinhaltet die Mehrwertsteuer (IVA), derzeit 21 %. Obwohl für Gebrauchtwaren keine Mehrwertsteuer anfällt, gilt diese Befreiung nicht für gebrauchte Fahrzeuge, die von einem Autohaus oder einem Händler verkauft werden. Für Fahrer, die aufgrund eingeschränkter Mobilität als behindert gemeldet sind oder ein personalisiertes Auto kaufen, beträgt die anwendbare MwSt. jedoch nur 4 %.

Welche Unterlagen benötigen Sie, um ein Auto von einem Händler oder in einem Autohaus zu kaufen?

  • Alle nicht spanischen Käufer müssen ihre NIE oder persönliche Identitätsnummer vorlegen, unabhängig davon, ob sie in Spanien ansässig sind oder nicht. NIE Nummern müssen von jedem Nicht-Spanier beantragt werden, der beabsichtigt, Transaktionen in Spanien durchzuführen, auch wenn er nicht beabsichtigt, dort dauerhaft zu leben.
  • Sie müssen zudem einen offiziellen Ausweis (ID) vorlegen, der ein Foto enthält. Dies kann entweder ein Personalausweis aus Ihrem Heimatland oder Ihr Reisepass sein
  • Wenn Sie in Spanien ansässig sind und aus einem Land außerhalb der Europäischen Union (Nicht-EU) stammen, können Sie Ihren Ausweis für Ausländer (TIE) vorlegen.
  • Normalerweise müssen Sie einen Nachweis darüber vorlegen, wo Sie ansässig sind oder, wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind, wo Sie wohnen. Ansässige können eine Kopie ihres Certificado de empadronamiento vorlegen, das beweist, dass sie im Einwohnermeldeamt (padrón) der jeweiligen Stadt angemeldet sind. Diese Bescheinigung muss weniger als drei Monate zuvor ausgestellt worden sein. Ansässige und Nicht-Ansässige können ihre Adresse nachweisen, indem sie die Eigentumsurkunden für ihre Immobilie oder ihren Mietvertrag vorzeigen.

Welche Unterlagen werden Ihnen der Händler oder das Autohaus vorlegen?

  • Sie und der Verkäufer müssen ein rechtsgültiges Dokument unterzeichnen, das der Transaktion zustimmt. Sie erhalten eine Kopie davon zusammen mit einer Rechnung als Kaufnachweis. Der unterzeichnete Vertrag enthält Einzelheiten zu allen angebotenen Garantien.
  • Wenn das Auto vier Jahre oder älter ist, muss es über einen aktuellen ITV verfügen (die offizielle technische Inspektion bestanden haben). Ein Aufkleber auf der Windschutzscheibe zeigt das Ablaufdatum an. Neben dem Aufkleber sollten Sie den letzten ITV-Prüfbericht erhalten. Sie sollten ein Auto mit einem abgelaufenen ITV nur dann kaufen, wenn Sie dies mit dem Händler förmlich vereinbart haben, da Sie es erst fahren können, wenn es die Inspektion bestanden hat.
  • Sie erhalten den Original-Fahrzeugbrief (permiso de circulación) für das Auto, komplett mit dem Dokument, das seine technischen Besonderheiten bestätigt (ficha técnica). Diese sind auf einer hellgrünen Karte eingetragen, die im Fahrzeug aufbewahrt werden muss. Der Permiso de circulación wird auf Ihren eigenen Namen lauten, wenn das Autohaus oder der Händler bereits die Eigentumsübertragung bei den spanischen Verkehrsbehörden (Dirección General de Tráfico, oder DGT) durchgeführt hat.
  • Alle Hersteller, deren Fahrzeuge in Ländern der Europäischen Union (EU) verkauft werden, müssen ein Europäisches Konformitätszertifikat (CEC)vorlegen. Dieses befindet sich im Besitz des Händlers oder des Autohauses und muss zusammen mit dem Fahrzeug an Sie übergegeben werden.
  • Darüber hinaus sollten Sie das offizielle Handbuch für die Marke und das Modell Ihres Autos erhalten. Dies dient als wesentlicher Leitfaden für den Besitz und die Wartung, einschließlich beispielsweise der Art des zu verwendenden Kraftstoffs und des für Ihre Reifen erforderlichen Luftdrucks.

Welche weiteren Kosten sind mit dem Besitz eines Fahrzeugs in Spanien verbunden?

Das Erste, was Sie tun müssen, bevor Sie Ihr Fahrzeug zum ersten Mal benutzen, ist, es zu versichern. In Spanien müssen ausnahmslos alle Fahrzeuge mindestens durch eine Haftpflichtversicherung (Responsabilidad Civil) gedeckt sein. Dies ist sogar der Fall, wenn das Fahrzeug geparkt und nicht benutzt wird. Sie können sich dafür entscheiden, eine Brand- und Diebstahlversicherung abzuschließen oder eine umfassende Versicherung abzuschließen, die beides abdeckt, sowie zufällige Schäden, die Sie verursachen oder die von einem Dritten verursacht werden, der nicht zurückverfolgt werden kann. Beachten Sie, dass die Kfz-Versicherung keine Reparaturen abdeckt, die aufgrund von Verschleiß oder der normalen Alterung des Fahrzeugs und seiner Teile erforderlich sind. Auch Kfz-Versicherungen sind persönlich und nicht übertragbar; wenn ein Fahrzeug den Besitzer wechselt, wird die ursprüngliche Police storniert und eine neue muss im Namen des neuen Besitzers abgeschlossen werden.

Sie müssen eine jährliche Steuer für Ihr Fahrzeug zahlen, unabhängig davon, ob es im vergangenen Jahr genutzt wurde oder nicht. Die Steuer ist an den Gemeinderat der Stadt zu zahlen, in der Ihr Fahrzeug angemeldet ist. Sie ist einmal pro Jahr von dem Besitzer des Fahrzeugs zu zahlen, in dessen Besitz es sich Anfang des Jahres befand. Das heißt, dass die Steuer für das betreffende Fahrzeug von Ihnen bezahlt werden muss, auch wenn Sie es bereits nach einigen Monaten verkaufen. Wenn die Steuer jedoch bereits beim Kauf bezahlt wurde, müssen Sie dies erst im folgenden Jahr tun. Die Kfz-Steuer ist tatsächlich eine Eigentums- oder Besitzsteuer, die nicht an das einzelne Fahrzeug gebunden ist.

Sobald das Auto auf Ihren Namen umgeschrieben wurde, benachrichtigt die DGT automatisch Ihren Gemeinderat für Steuerzwecke, sodass Sie keine weiteren Maßnahmen ergreifen müssen, bis Sie Ihre Rechnung erhalten.

Obwohl die Höhe der Steuer je nach Fahrzeugtyp und Emissionsniveau variiert, legt jede Stadt ihre eigenen Sätze fest. Diese können sich zwischen den Städten erheblich unterscheiden und reichen von über 200 € in größeren und teureren Gemeinden bis hin zu sogar einstelligen Summen in sehr kleinen Dörfern.

Kauf eines Fahrzeugs von einem Privatbesitzer

Private Autoverkäufe sind in Spanien ziemlich selten, sie werden häufiger von ausländischen Einwohnern getätigt. Der Hauptgrund für den privaten Kauf oder den Verkauf sind die Kosten: Sie können beim Verkauf ein besseres Angebot erhalten und beim Kauf einen viel niedrigeren Preis zahlen, da keine Gewinnmargen anfallen. Bei Gebrauchtwagen, die von Privatpersonen verkauft werden, entfällt die MwSt..

Es gibt jedoch Nachteile: Sie müssen dafür sorgen, dass das Eigentum auf Ihren eigenen Namen überschrieben wird, was kostspielig und zeitaufwendig sein kann. Sie benötigen einen offiziellen Kauf- und Verkaufsvertrag, der sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer unterzeichnet wurde, und Sie benötigen jeweils Kopien des Ausweises der anderen Partei. Darüber hinaus können Sie nicht wirklich sicher sein, was Sie kaufen, es sei denn, Sie bringen einen qualifizierten Mechaniker mit, der das Fahrzeug vor dem Kauf prüft.

Privatverkäufe von Fahrzeugen werden in Spanien insbesondere zwischen vertrauenswürdigen Freunden und Familienmitgliedern abgeschossen, denen man vertraut.

Wie erfolgt die Eigentumsübertragung

Sie müssen das Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf auf Ihren eigenen Namen umschreiben lassen. Dies erfordert normalerweise einen persönlichen Besuch bei der nächstgelegenen DGT, die sich in Großstädten und Provinzhauptstädten befindet. Dies könnte bedeuten, dass Sie eine gewisse Strecke zurücklegen müssen. DGT- oder Tráfico-Zentren sind in der Regel nur an Wochentagen vormittags geöffnet, und Sie müssen möglicherweise einen Termin online buchen. In Zentren, in denen keine Termine vergeben werden, müssen Sie ein Ticket ziehen und Schlange stehen, bis Sie an der Reihe sind. Wenn die Nummer Ihres Tickets nicht vor Schließung aufgerufen wird, müssen Sie sich erneut zum Zentrum begeben.

Aus diesem Grund ernennen die meisten Menschen einen Gestor oder Asesor (Rechts- und Finanzberater), der die Übertragung für sie übernimmt. Deren Gebühren variieren je nach Standort und Arbeitsbelastung. Daher sollten Sie mit zusätzlich Gebühren zwischen 50 € und 300 € rechnen.

Welche zusätzlichen Gebühren fallen an, um das Fahrzeug auf den eigenen Namen umzuschreiben?

Sie müssen die Vermögensübertragungssteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, oder ITP) zahlen, die von Ihrer Regionalregierung festgelegt wird. Sie liegt zwischen 4 % und 8 % des „Buchwerts“ Ihres Fahrzeugs oder des Kaufpreises, je nachdem, welcher Wert höher ist.

Zusätzlich zur ITP- und Gestor-Gebühr, falls zutreffend, müssen Sie eine einmalige Verwaltungsgebühr für die Eigentumsübertragung zahlen, die derzeit 55,70 € beträgt. Sie müssen das Formular 1.5 der DGT für Ihre an eine der auf diesem Formular angegebenen Bankfiliale ausfüllen.

Welche Unterlagen benötigt man, um ein Fahrzeug umzuschreiben?

Zusätzlich zu Formular 1.5 und dem Nachweis der ITP-Steuerzahlung benötigen Sie:

  • Das rechtsgültige Original-Dokument, das den Verkauf bestätigt und von Ihnen und dem Verkäufer unterzeichnet wurde
  • Ihr Ausweis: Entweder Ihre TIE, wenn Sie ein Nicht-EU-Bürger sind, Ihr „grünes Zertifikat“ zusammen mit Ihrem Reisepass oder Ihrem Lichtbildausweis des Heimatlandes, wenn Sie ein EU-Bürger sind, oder Ihre NIE und Ihren Reisepass, wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind
  • Kopie des Ausweises des Verkäufers: Wie oben, wenn er ausländischer Staatsangehöriger ist, oder sein DNI (nationaler Ausweis), wenn er spanischer Staatsangehöriger ist
  • Den Original-Kraftfahrzeugbrief oder Permiso de Circulación
  • Die Original-Zulassung oder ficha técnica
  • Formular 620der Steuerbehörde (Agencia Tributaria), ausgefüllt mit Angaben zum Fahrzeug, zum Käufer und zum Verkäufer und unterzeichnet sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer

Autokauf als Nichtansässiger

Auch wenn Sie nicht dauerhaft in Spanien leben, können Sie legal ein Auto kaufen. Dies ist eine beliebte Option für Ferienhausbesitzer, die kein Auto mieten oder nicht mit ihrem eigenen Auto aus dem Heimatland anfahren möchten, wenn sie Spanien besuchen.

Der Kaufprozess – ob von einem Händler, bei einem Autohaus oder einer Privatperson – ist für einen Nichtansässigen derselbe wie für einen Ansässigen. Es gibt nur geringfügige Unterschiede bezüglich der Dokumente, die Sie vorlegen müssen:

  • Ihre NIE Nummer
  • Ihren Reisepass oder Ihre Staatsangehörigkeitsbescheinigung (wenn Sie Nicht-EU-Bürgersind) oder
  • Ihr Personalausweis aus Ihrem Herkunftsland (wenn Sie EU-Bürger sind)
  • Nachweis Ihrer Adresse in Spanien, der folgender sein kann:
    • Certificado de empadronamiento (Padrón oder Census Inclusion Certificate), wenn Ihre Adresse dauerhaft sein soll, Sie aber noch keinen Wohnsitz in Spanien beantragt haben.
    • Eigentumsurkunden Ihrer Immobilie
    • Mietvertrag

Wenn Sie ernsthaft darüber nachdenken, ein Auto in Spanien zu kaufen, sollten Sie sich auch über die nationalen Gesetze bezüglich des Führens eines Fahrzeuges und das Kraftfahrzeugwesen im Klaren sein. Um Ihre Zweifel zu klären, lesen Sie bitte unseren Artikel Welche rechtlichen Anforderungen gelten für mein Fahrzeug, wenn ich in Spanien ein Fahrzeug führe?

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